Kompletten Geschäftsbericht 2015
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Die Kapitalflussrechnung des Konzerns zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Berichtsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist das Ergebnis von Zahlungsströmen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Ausgangsgröße zu seiner Ermittlung ist das Konzernergebnis. Bei der indirekten Ermittlung des Cashflows werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit gegebenenfalls um Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen sowie Währungsumrechnungen bereinigt. Die Veränderungen der betreffenden Bilanzposten können daher nur bedingt mit den entsprechenden Werten in den veröffentlichten Konzernbilanzen abgestimmt werden. Im Geschäftsjahr 2017 wurde der operative Cashflow um die Effekte aus der Spaltung bereinigt. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf den Abschnitt „Finanzlage“ des Lageberichts.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen beeinflusst durch die Anlage von Zahlungsmitteln in Sachanlagen, in Termingelder sowie fällig gewordene Termingeldanlagen.
Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind die zahlungswirksamen Eigenkapitalveränderungen und Kreditaufnahmen/-rückzahlungen abgebildet.
Im Finanzmittelbestand werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Alle Angaben in T€ | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
Zahlungsmittel | 385.926 | 301.013 |
davon spaltungsbedingte Veränderungen | - | 12.004 |
Finanzmittelbestand | 385.926 | 301.013 |
Die Forderungen der MLP Banking AG gegen Kreditinstitute werden, soweit sie als Eigenbestand separierbar sind, in den Finanzmittelbestand einbezogen. Nicht separierbare Teile werden dem operativen Geschäftsbetrieb des Bankgeschäfts und daher dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugerechnet. Bundesbankguthaben werden vollständig in den Finanzmittelbestand einbezogen.