Vergütungsbericht

  

Vergütungspolitik

Der Aufsichtsrat der MLP SE hat die folgende Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands der MLP SE beschlossen.

 

Die Vergütung der Vorstände der MLP SE soll fixe und variable Bestandteile enthalten.

 

Das Fixgehalt setzt sich aus einem Grundgehalt, einem auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen und einer betrieblichen Altersvorsorge zusammen. Die variable Vergütung wird in Form einer EBIT-abhängigen Tantieme gewährt.

 

Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung soll so ausgestaltet sein, dass einerseits keine signifikante Abhängigkeit des Vorstandsmitglieds von der variablen Vergütung besteht, die variable Vergütung aber andererseits einen wirksamen Verhaltensanreiz setzen kann.

 

Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung zum Stichtag 31. Dezember 2018 kann folgender Tabelle entnommen werden:

Anteil fixe Bestandteile Anteil variabler Bestandteil
Dr. Uwe Schroeder-Wildberg 55,16% 44,84%
Manfred Bauer 55,05% 44,95%
Reinhard Loose 54,56% 45,55%

Einzelheiten können dem Vergütungsbericht im Geschäftsbericht entnommen werden.

 

Strategisches Kernziel ist die Herbeiführung profitablen Wachstums. Profitabilität ergibt sich im Wesentlichen aus dem Zusammenspiel von Erlösen und Aufwendungen und bildet sich im EBIT ab. Eine am EBIT orientierte variable Vergütung ist daher die geeignete Kenngröße, um diese Strategie zu unterstützen. Durch die Aufteilung der variablen Vergütung in eine Sofortauszahlung und eine aufgeschobene Auszahlung hat die variable Vergütung eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht nur der kurzfristige Erfolg, sondern auch die langfristige Entwicklung der Gesellschaft im Fokus steht.

 

Da die Tantieme ausschließlich EBIT-abhängig ausgestaltet ist, ist die Gewährung grundsätzlich unabhängig von der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Allerdings behält sich der Aufsichtsrat vertraglich die Möglichkeit vor, die variable Vergütung nach billigem Ermessen in Abhängigkeit von der individuellen Leistung eines Vorstandsmitglieds sowie im Lichte etwaiger, von Mitgliedern des Vorstands nicht zu vertretender allgemeiner Markteinflüsse auf das jeweilige Geschäftsergebnis innerhalb eines vertraglich festgelegten Rahmens nach oben oder unten anzupassen.

 

Eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Regelung zur Rückforderung bereits ausgezahlter variabler Vergütungsbestandteile wird nicht für erforderlich erachtet und ist daher aktuell auch nicht mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart.

 

Bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands bzw. eines Vorstandsmitglieds berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis zur durchschnittlichen Vergütung des oberen Führungskreises innerhalb der MLP Gruppe sowie das Verhältnis zur durchschnittlichen Vergütung der übrigen Belegschaft. Dies gilt sowohl für die durchschnittliche Vergütung innerhalb eines Jahres, als auch für die Entwicklung der Vergütung über mehrere Jahre. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütung der Vorstände in angemessenem Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft steht.

 

Die Vergütungspolitik wird vom Aufsichtsrat festgelegt und von der Hauptversammlung bestätigt. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütungspolitik jährlich und lässt diese bei wesentlichen Anpassungen von der Hauptversammlung bestätigen.

  

Vorstandsvergütung

 

Grundsätze der Vorstandsvergütung

Das geltende Vergütungssystem sieht ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung (Bonus) vor (siehe Tabelle). Der Ausgangsbetrag für die Bonuszahlung bestimmt sich nach der Ergebnisrechnung des MLP Konzerns nach den jeweils im MLP Konzern angewandten (internationalen) Rechnungslegungsstandards. Bemessungsgrundlage ist dabei das EBIT des MLP Konzerns in dem abgelaufenen Geschäftsjahr, für das die Bonuszahlung erfolgt. Entscheidend ist das EBIT, wie es sich jeweils ohne Kürzung um gewinnabhängige Tantiemen ergäbe. Sollten im Geschäftsjahr fortzuführende und aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen werden, so setzt sich die Bemessungsgrundlage zusammen aus der Summe der EBITs der fortzuführenden und der aufgegebenen Geschäftsbereiche. Alle in direktem Zusammenhang mit der Aufgabe/Veräußerung von Geschäftsbereichen stehenden Kosten und Erträge werden nicht in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Beginnt oder endet der Anstellungsvertrag im Laufe des Geschäftsjahrs, erfolgt eine Kürzung des Ausgangsbetrags pro rata temporis.

 

Ein Anteil von grundsätzlich 45 % des so berechneten Bonus soll als Sofortauszahlung nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung kommen. Der weitere Anteil von grundsätzlich 55 % soll als „aufgeschobene Zahlung“ erst nach Vorlage des Jahresabschlusses für das übernächste Geschäftsjahr nach dem Jahr der Sofortauszahlung zur Auszahlung kommen. Die Höhe der effektiv zur Auszahlung an das Vorstandsmitglied kommenden aufgeschobenen Zahlung unterliegt dabei der Anpassung nach oben und unten, je nachdem, in welchem Verhältnis sich der Durchschnitt des EBIT im Ausgangsjahr und den drei Folgejahren zu dem EBIT des Ausgangsjahrs verhält.

 

In vertraglich näher bestimmten Grenzen unterliegen die Sofortauszahlung und die aufgeschobene Zahlung darüber hinaus einem in das Ermessen des Aufsichtsrats gestellten Anpassungsrecht. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach seinem billigen Ermessen aufgrund der Bewertung der individuellen Leistungen des Vorstandsmitglieds oder aufgrund außerordentlicher Entwicklungen die Sofortauszahlung um bis zu 30 % und die aufgeschobene Zahlung um bis zu 10 % zu reduzieren oder zu erhöhen.

 

Der Anstellungsvertrag sieht darüber hinaus für die Sofortauszahlung und die aufgeschobene Zahlung jeweils einen in Euro bestimmten Maximalbetrag („Cap“) vor. Hinsichtlich beider Bonusteile ist ein Maximalbetrag von 150 % des Ausgangsbetrags bei einem unterstellten EBIT von 100 Mio. € vorgesehen.

 

Nach dem Vergütungssystem haben die Vorstände Anspruch auf einen Dienstwagen zur unbeschränkten Nutzung sowie auf die Leistungen aus einer Todesfall- und Invaliditätsversicherung.

 

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Uwe Schroeder-Wildberg besitzt ferner eine einzelvertragliche betriebliche Versorgungszusage. Es wird eine Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres, eine Invalidenrente, eine Witwenrente sowie eine Waisenrente zugesagt. Die Höhe der zugesagten Leistung ist für die Altersrente in einem Nachtrag zum Anstellungsvertrag separat festgesetzt. Die Invalidenrente und die Witwenrente beträgt 60 % der vertraglich vereinbarten Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Waisenrente je unterhaltsberechtigtem Kind hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Witwenrente und Waisenrente aller berechtigten Personen zusammen kann insgesamt nicht mehr als 100 % der Altersrente betragen. Die Mitglieder des Vorstands Manfred Bauer und Reinhard Loose erhalten dagegen arbeitgeberfinanzierte, beitragsorientierte Leistungszusagen zur betrieblichen Altersvorsorge.

 

Die Anstellungsverträge aller Konzernvorstände enthalten Change-of-Control-Klauseln, die zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen, wenn

 

 

Kündigt einer der Vorstände unter den vorgenannten Voraussetzungen, steht ihm eine Abfindung in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen zu, sofern die Kündigung mehr als zwei Jahre vor Beendigung des Vertrags erfolgt. Danach gelten die Regeln pro rata temporis.

 

Zur Erfüllung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen enthalten die Anstellungsverträge aller Konzernvorstände zudem folgende Regelungen:

 

 

Die individualisierte Vorstandsvergütung wird, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, anhand der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen ausgewiesen.

  

Individualisierte Vorstandsvergütung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)
Zufluss Dr. Uwe Schroeder-Wildberg Reinhard Loose Manfred Bauer Muhyddin Suleiman
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen Vorstand Produkte und Services Vorstand Vertrieb
seit 01.01.2003 seit 01.02.2011 seit 01.05.2010 bis 31.03.2014
Alle Angaben in T€ 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018
Festvergütung 550 550 360 360 360 360 0 0
Nebenleistungen 31 33 17 17 27 27 0 0
Summe fixe Bestandteile 581 583 377 377 387 387 0 0
Einjährige variable Vergütung 130 243 86 162 86 162 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 229 231 134 152 153 154 153 0
Tantieme 2013 (2013-2016) 229 0 134 0 153 0 153 0
Tantieme 2014 (2014-2017) 0 231 0 152 0 154 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe fixe und variable Bestandteile 940 1.057 597 692 626 703 153 0
Versorgungsaufwand 266 261 140 140 150 150 0 0
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.206 1.318 737 832 776 853 153 0
Gewährte Zuwendungen
Gewährte Zuwendungen Dr. Uwe Schroeder-Wildberg Reinhard Loose
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen
seit 01.01.2003 seit 01.02.2011
Alle Angaben in T€ 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.) 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 550 550 550 550 360 360 360 360
Nebenleistungen 31 33 33 33 17 17 17 17
Summe fixe Bestandteile 581 583 583 583 377 377 377 377
Einjährige variable Vergütung 244 296 207 384 163 197 138 256
Mehrjährige variable Vergütung 367 421 0 990 244 281 0 660
Tantieme 2017 (2017-2020) 367 0 0 0 244 0 0 0
Tantieme 2018 (2018-2021) 0 421 0 990 0 281 0 660
Summe fixe und variable Bestandteile 1.192 1.299 790 1.957 784 855 515 1.293
Versorgungsaufwand 266 261 261 261 140 140 140 140
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.458 1.560 1.051 2.218 924 995 655 1.433
Gewährte Zuwendungen Manfred Bauer
Vorstand Produkte und Services
seit 01.05.2010
Alle Angaben in T€ 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 360 360 360 360
Nebenleistungen 27 27 27 27
Summe fixe Bestandteile 387 387 387 387
Einjährige variable Vergütung 163 197 138 256
Mehrjährige variable Vergütung 244 281 0 660
Tantieme 2017 (2017-2020) 244 0 0 0
Tantieme 2018 (2018-2021) 0 281 0 660
Summe fixe und variable Bestandteile 794 865 525 1.303
Versorgungsaufwand 150 150 150 150
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 944 1.015 675 1.453

Für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2018 Pensionsrückstellungen in Höhe von 17,1 Mio. € (16,9 Mio. €).

  

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten satzungsgemäß neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das jeweilig abgelaufene Geschäftsjahr eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 40.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Für die Tätigkeit im Bilanzprüfungs- und im Personalausschuss wird zusätzlich eine gesonderte Vergütung gewährt. Diese beträgt im Bilanzprüfungsausschuss 25.000 € und im Personalausschuss 15.000 €. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält das Zweifache der vorgenannten Vergütung. Der feste Vergütungsbestandteil wird nach Ablauf des Geschäftsjahrs ausgezahlt. Im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit erhält kein Aufsichtsratsmitglied variable oder aktienbasierte Vergütungsbestandteile.  
  

Individualisierte Aufsichtsratsvergütung
Alle Angaben in T€ (ohne Ust.) Vergütung 2018 Vergütung 2017 (I)** Vergütung 2017 (II)*
Dr. Peter Lütke-Bornefeld (Vorsitzender) 135 98 37
Dr. h. c. Manfred Lautenschläger*** 45 72 28
Dr. Claus-Michael Dill (stellvertretender Vorsitzender****) 101 65 25
Tina Müller 55 40 15
Matthias Lautenschläger ***** 44 - -
Burkhard Schlingermann 55 40 15
Alexander Beer 65 47 18
Gesamt 500 362 138

Mit der Eintragung der Umwandlung der MLP AG in die MLP SE am 21. September 2017 endete die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der MLP AG. Die Amtszeit aller Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der MLP SE endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juni 2018. Gemäß § 113 Abs. 2 AktG kann die Vergütung für die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats nur durch die Hauptversammlung bewilligt werden. Der Beschluss konnte erst in der Hauptversammlung gefasst werden, die über die Entlastung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats beschließt. Dies war die Hauptversammlung am 14. Juni 2018.

 

Im Geschäftsjahr 2018 fielen 20 T€ (Vorjahr: 18 T€) Ersatz für Auslagen an.