Anhang

 

 

 

Allgemeine Angaben

 

1 Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss wurde von der MLP SE, Wiesloch, Deutschland, dem obersten Mutterunternehmen des MLP Konzerns, aufgestellt. Die MLP SE ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 728672 mit der Adresse Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Deutschland, eingetragen.

 

Seit der Gründung im Jahr 1971 ist der MLP Konzern (MLP) als Makler und Berater für Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden in den Geschäftsfeldern Altersvorsorge einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung, Finanzierung, Vermögensmanagement, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien und Bankdienstleistungen tätig.

  

2 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der MLP SE ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. MLP stellt die Bilanz nach der Liquiditätsnähe auf, da diese Darstellung Informationen bietet, die gegenüber der Darstellung nach der Fristigkeit relevanter sind.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Sofern keine andere Angabe erfolgt, sind Betragsangaben auf Tausend Euro (T€) gerundet. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

 

Der im folgenden Berichtsteil genutzte Begriff „Geschäftsstellenleiter“ umfasst die Geschäftsstellenleiter der MLP Finanzberatung SE und die Vertriebsbeauftragten der MLP Banking AG. Unter dem Begriff „MLP Berater“ fassen wir sämtliche Berater des MLP Konzerns zusammen.   

3 Anpassung der Rechnungslegungsmethoden sowie neue Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit folgenden Ausnahmen den im Vorjahr angewandten Methoden.

 

Im Geschäftsjahr 2020 sind von MLP erstmals die folgenden neuen bzw. geänderten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS-Regelwerks anzuwenden:

 

  • Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
  • Änderungen am Rahmenkonzept: Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung
  • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Beseitigung von Unsicherheiten in Zusammenhang mit der IBOR-Reform
  • Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition der Wesentlichkeit
  • Änderungen an IFRS 16: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

 

Aus den geänderten Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der MLP SE.

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das geschäftliche und wirtschaftliche Umfeld von MLP durch die Corona-Pandemie erheblich beeinflusst.

 

Da MLP sein Geschäftsmodell in der Vergangenheit durch Diversifikation stabil und robust aufgestellt hat, ist der Konzern durch die Corona-Pandemie im Gegensatz zum Umfeld nicht wesentlich betroffen. Insbesondere gibt es keine Risiken betreffend der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Dennoch hat die Corona-Pandemie auch Auswirkungen insbesondere bei den für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses teilweise erforderlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen, die Zukunftserwartungen miteinbeziehen sowie die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Zu näheren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangaben 5 und 6.

 

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen waren für das am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden:

IFRS 17 einschließlich Änderungen an IFRS 17 3,4Versicherungsverträge
Änderungen an IFRS 4 1Anwendung von IFRS 9
Änderungen an IAS 1 3,4Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
Änderungen an IFRS 3, IAS 16 und IAS 37 2,4IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept; IAS 16 Sachanlagen; Erträge vor der geplanten Nutzung; IAS 37: Belastende Verträge, Kosten der Vertragserfüllung
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 1Reform der Referenzzinssätze

MLP hat Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind.

 

4 Konsolidierungskreis sowie Anteile an assoziierten Unternehmen und Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

In den Konzernabschluss werden die MLP SE und alle wesentlichen Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.

 

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurden neben der MLP SE als Mutterunternehmen 36 (Vorjahr: 36) vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen sowie unverändert zum Vorjahr ein vollkonsolidiertes ausländisches Tochterunternehmen und zwei (Vorjahr: zwei) assoziierte Unternehmen einbezogen.

 

Die DOMCURA AG hat als Gesellschafterin der Nordvers GmbH mit Beschluss vom 6. März 2020 einer Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB von der Anwendung des § 289 HGB (Erstellung Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2020 zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss 2020 der MLP SE mit Sitz in Wiesloch einbezogen. Der Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Fristen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zwischen der Gesellschaft und der MLP SE besteht ein Organschaftsverhältnis, welches die MLP SE zur Verlustübernahme nach § 302 AktG und zur Haftungsübernahme verpflichtet.

 

Die Hauptversammlung der DOMCURA AG hat am 6. März 2020 einer Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB von der Anwendung des § 289 HGB (Erstellung Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2020 zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss 2020 der MLP SE mit Sitz in Wiesloch einbezogen. Der Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Fristen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zwischen der Gesellschaft und der MLP SE besteht ein Organschaftsverhältnis, welches die MLP SE zur Verlustübernahme nach § 302 AktG und zur Haftungsübernahme verpflichtet.

 

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 HGB zum Konzernabschluss
Stand 31. Dezember 2020SitzAnteil am Kapital in %Eigenkapital in T€Jahresergebnis in T€
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
MLP Finanzberatung SEWiesloch100,0039.658126
MLP Banking AG¹Wiesloch100,00108.9986.068
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen ¹
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
Heidelberg100,001.1901.480
FERI AG¹Bad Homburg v.d. Höhe100,0019.86238.637
FERI Trust GmbH ¹
(100%ige Tochter der FERI AG)
Bad Homburg v. d. Höhe.100,0013.88628.701
FERI Trust (Luxembourg) S. A.
(100%ige Tochter der FERI AG)
Luxemburg100,0029.50814.734
DOMCURA AG ¹Kiel100,002.3808.197
nordias GmbH Versicherungsmakler¹Kiel100,00435-2.168
NORDVERS GmbH ¹
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
Kiel100,0026-202
MLPdialog GmbH
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
Wiesloch100,001.2621.234
DI Deutschland.Immobilien AG
(75,1% ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
Hannover75,10954444
Vertrieb Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover100,001.155754
Web Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover100,00340252
IT Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover100,002449
Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover100,00229698
Pflegeprojekt Haus Netzschkau GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-31-16
Projekte Deutschland.Immobilien Bad Münder GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-139-40
Pflegeprojekt Rosenberg UG
(94%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Minden94,0038834
Sechste Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-2-15
Projekte Deutschland.Immobilien Göggingen GmbH (vormals: 31. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-910-897
32. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,000-11
33. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(80%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover80,00-178-34
Projekte Deutschland.Immobilien Magdeburg GmbH (vormals: 40. Projekte Deutschland.Immobilien UG)
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0011-12
41. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00262
53. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0020-2
54. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(80%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover80,00-18-34
Projekte Deutschland.Immobilien Stetten GmbH (vormals: 60. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-12-20
Projekte Deutschland.Immobilien Moosthenning GmbH (vormals: 61. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0011-11
62. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0020-2
Projekte Deutschland.Immobilien Kißlegg GmbH (vormals: 63. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0011-11
Projekte Deutschland.Immobilien Balingen GmbH & Co. KG
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-49-27
Projekte Deutschland.Immobilien Waldmössingen GmbH & Co. KG
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,00-1.309-1.279
Zehnte Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH
(75%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover75,006-5
Projekte 2 Deutschland.Immobilien Lauben GmbH
(75%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover75,005-6
20. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0010-2
21. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0010-2
22. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover100,0010-2
At-equity konsolidierte assoziierte Unternehmen
MLP Hyp GmbH
(49,8% gehalten von MLP Finanzberatung SE)
Wiesloch 49,808.3635.363
Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH
(50% gehalten von DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover50,00285-5
Wegen geringer Bedeutung nicht konsolidierte Tochterunternehmen
MLP Assekuranzmakler Holding GmbH (vormals: MLP Consult GmbH, Wiesloch) ²Wiesloch100,002.291-9
Uniwunder GmbH ²
(39,73% gehalten von MLP Finanzberatung SE)
Dresden39,73993228
FERI (Schweiz) AG ² ³
(100%ige Tochter der Feri AG)
Zürich100,001.308 CHF245 CHF
FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH ²
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
München100,00256105
FPE Private Equity Koordinations GmbH ²
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
München100,006944
FPE Direct Coordination GmbH ²
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
München100,004638
FERI Private Equity GmbH & Co. KG ²
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
München100,0011-1
FERI Private Equity Nr. 2 GmbH & Co. KG ²
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
München100,0020
AIF Komplementär GmbH ²
(25% gehalten von FERI AG)
München25,005113
AIF Register-Treuhand GmbH ²
(100%ige Tochter der FERI AG)
Bad Homburg v. d. H.100,005-8
DIEASS GmbH ¹
(100%ige Tochter der DOMCURA AG
Kiel100,0026-14
innoAssekuranz GmbH, Kiel ¹
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
Kiel100,00259-266
DIFA Research GmbH ²
(49% gehalten von MLP Finanzberatung SE)
Berlin49,001.019-206
WiD Wohnungen in Deutschland GmbH & Co. KG
(50% gehalten vonProjekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Mainz50,00272
Projekt Deutschland.Immobilien Tengen GmbH
(50% gehalten von Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Saarbrücken50,00-267-68
Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG
(50% gehalten von Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover50,00-3.870-3.141
Projekte Deutschland.Immobilien Bad Goegging GmbH
(50% gehalten von Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Neustadt an der Donau50,009-3
30. Projekte Deutschland.Immobilien GmbH
(50% gehalten von Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover50,00-112-21
Achte Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover50,00162-20
Neunte Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover50,006-4
Zwölfte Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH
(100%ige Tochter der Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH)
Hannover50,0016-4
Care Beteiligungs GmbH
(50% gehalten von Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH)
Gießen25,005611
Seniorenresidenz Dr. Unruh Str. Wismar Immobilien GmbH & Co.KG
(41% gehalten von Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH)
Gießen20,50-2.911-2.777
Seniorenresidenz Velten GmbH & Co. KG
(41% gehalten von Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH)
Gießen20,50-2.602-357
Convivo Wohnparks Deutschland Immobilien GmbH
(50% gehalten von DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover50,00150
WD Wohnungsverwaltung Deutschland GmbH
(100%ige Tochter der DI Deutschland.Immobilien AG)
Hannover100,00-112-54
Grundstücksgesellschaft Berlin Methfesselstraße 29/31 GmbH & Co. KG
(50% gehalten von Projekte Deutschland.Immobilien GmbH)⁴
Berlin50,00--

Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominierende Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind; zum Beispiel wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, forderungsbesicherte Finanzierungen und Private Equity Gesellschaften. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn die MLP SE das Unternehmen beherrscht. 

 

Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betreffen Private Equity Gesellschaften. Die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden aufgrund der ähnlichen Tätigkeiten der Unternehmen zusammengefasst.

  

Die Tätigkeiten der Gesellschaften bestehen im Aufbau, Halten und Verwalten eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen (Zielgesellschaften), insbesondere durch das Eingehen von Beteiligungen. Die Kapitalanlagen bestehen insbesondere aus Beteiligungen und werden regelmäßig durch Eigenkapital finanziert. Das Geschäftsmodell sieht die Nutzung von Renditechancen für die Eigenkapitalgeber durch Investitionen in Unternehmensbeteiligungen über eine Dachfondskonzeption vor. Unternehmerisches Ziel ist es, für die Eigenkapitalgeber einerseits Erträge über laufende Ausschüttungen profitabler Zielgesellschaften sowie andererseits über gewinnbringende Beteiligungsverkäufe gegen Ende der Gesellschaftsdauer zu erwirtschaften. Die Gesellschaften unterhalten in der Regel selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb und beschäftigen keine Mitarbeiter.

 

Die Buchwerte der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betragen zum 31. Dezember 2020 51 T€ (Vorjahr: 103 T€). Die Erträge aus den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der MLP SE betragen im Geschäftsjahr 2020 1.395 T€ (Vorjahr: 2.298 T€).

 

Das maximale Verlustrisiko des MLP Konzerns aus nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht dem Beteiligungsbuchwert.

 

5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Schätzungsänderungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse erfordert teilweise Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualschulden und -forderungen, die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen.

 

Die Schätzungen beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

 

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzunsicherheiten bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

  • Anhangangabe 4 – Aggregationsgrundsätze strukturierter Unternehmen
  • Anhangangabe 6, 8 – zeitraum- bzw. zeitpunktbezogene Realisierung von Umsatzerlösen sowie die Bestimmung der Höhe der Umsatzerlöse bei variablen Transaktionspreisen
  • Anhangangaben 6 und 21 – Wertminderungstest (diskontierte Cashflow-Prognosen und verwendete wesentliche Annahmen)
  • Anhangangaben 6, 23, 24, 25, 27, 28, 30 und 36
    – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Fair Value Angaben
    – Wertminderungen von Forderungen
  • Anhangangaben 6, 30 und 35 – Rückstellungen und korrespondierende Erstattungsansprüche sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
  • Anhangangaben 6 und 30 – Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
  • Anhangangabe 6 – Bewertung von Leasingverbindlichkeiten
  • Anhangangabe 19 – Bildung von Steuerforderungen/Steuerrückstellungen
  • Anhangangabe 28 – Zahlungsmittel – Zusammensetzung des Finanzmittelbestands

  

6 Rechnungslegungsmethoden

Der Anwendungsbereich von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ erstreckt sich auf gegenseitige Verträge, bei denen sich die andere Vertragspartei als Kunde qualifiziert, mithin einen Vertrag mit MLP über den Erhalt von Dienstleistungen oder Immobilien aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit („ordinary activities") gegen Gegenleistung abschließt. Die Identifizierung eines Kunden ist bei den Geschäftsvorfällen von MLP regelmäßig problemlos möglich.

 

Aufgrund der fehlenden Voraussetzung eines gegenseitigen Kundenvertrags findet IFRS 15 für Dividendenerträge keine Anwendung (IFRS 15.BC28). Erträge aus diesen Geschäftsvorfällen sind entsprechend dem jeweils einschlägigen Standard zu erfassen. Auch Zinserträge fallen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 15. Diese werden ebenfalls nach den Regelungen des IFRS 9 gemäß der Effektivzinsmethode erfasst.

   

IFRS 15 normiert die folgenden kumulativen Anforderungen an Verträge mit Kunden:

 

  • Die Vertragsparteien haben dem Vertrag zugestimmt und sind zur Erfüllung der gegenseitigen Leistungen verpflichtet.
  • Identifizierbarkeit der Rechte einer jeden Partei sowie der Zahlungsbedingungen hinsichtlich der zu liefernden Güter bzw. der zu erbringenden Dienstleistungen ist gegeben.
  • Der Vertrag hat wirtschaftlichen Gehalt („commercial substance“; im Sinne einer erwarteten Auswirkung auf die künftigen Geldflüsse des Unternehmens).
  • Der Eingang des Entgelts beim Unternehmen ist wahrscheinlich.

 

Die Umsatzerfassung ist gem. IFRS 15 an die Erfüllung eigenständiger Leistungsverpflichtungen gebunden, wonach die Dienstleistungen an den Kunden übertragen werden, wenn dieser die Kontrolle ( „control“) über die jeweiligen Vermögenswerte erlangt. MLP erfasst Umsatzerlöse entsprechend erst dann, wenn der Kunde „die Verfügungsmacht“ erlangt.

  

IRFS 15 sieht je nach dem Muster des Übergangs der Beherrschung auf den Kunden entweder eine zeitpunktbezogene oder eine zeitraumbezogene Erlösrealisation vor. Erlöse aus reinen Vermittlungsleistungen (insbesondere Abschlussprovisionen und Dynamikprovisionen) erfasst MLP zeitpunktbezogen. Eine zeitraumbezogene Erlösrealisation erfolgt insbesondere bei nachhaltigen Dienstleistungen (z. B. Bestandspflege, Fondsverwaltung). Erlöse erfasst MLP in diesen Fällen in Höhe der festen und leistungsbezogenen Vergütungen für die in der Periode gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen.

 

Im Bereich der Altersvorsorge, Sach- und Krankenversicherung werden Provisionserlöse aus der Vermittlung von Versicherungsprodukten realisiert. Die Abschlussprovisionen werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst. Ratierlich gezahlte Provisionserlöse aus fondsgebundenen Altersvorsorge-Produkten werden unter Berücksichtigung einer wahrscheinlichen Erfüllungsquote zeitpunktbezogen realisiert. Für Vertragsanpassungen, die einen erweiterten Versicherungsschutz begründen, erhält MLP Dynamikprovisionen. Diese werden, analog zu den Provisionen aus der Vermittlung des Grundvertrags, mit Wirksamwerden der Dynamikerhöhung erfasst.

 

MLP erhält im Bereich Altersvorsorge und Krankenversicherung Provisionen aus der Bestandspflege von Verträgen für eine kontinuierliche Betreuung des Versicherungsnehmers. Die Leistung wird über einen Zeitraum erbracht, was dazu führt, dass Umsatzerlöse über die Zeit zu realisieren sind. Die vertraglichen Bedingungen sehen eine Zahlung innerhalb von rund drei Monaten vor.

  

Aufgrund der Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen Teile der erhaltenen Provision zurückzugewähren, ist der Provisionsanspruch der Höhe nach mit Unsicherheiten behaftet. Nach IFRS 15 liegt ein variabler Transaktionspreis vor. Die Höhe des Transaktionspreises schätzt MLP anhand statistischer Erfahrungswerte für das Kündigungs- und Todesfallrisiko. Erlöse werden in einem Umfang erfasst, der signifikante Stornierungen in einer künftigen Periode als hoch unwahrscheinlich erscheinen lässt.

 

Die vertraglichen Vermögenswerte sind ebenso wie die mit ihnen in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten gegenüber MLP Beratern und Geschäftsstellenleitern zum Nominalbetrag der noch zu erwartenden Provisionen angesetzt.

 

Soweit die Versicherer Vermittlungsprovisionen unter Stornovorbehalt vorschüssig leisten, bildet MLP auf Basis  statistischer Erfahrungswerte Rückstellungen für Stornorisiken und aktiviert damit einhergehende Erstattungsansprüche gegenüber MLP Beratern und Geschäftsstellenleitern. Die Veränderung der Rückstellung wird in den Umsatzerlösen, die Veränderung des mit ihr verbundenen Erstattungsanspruchs in den Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft erfasst.

 

Umsatzerlöse aus Vermögensmanagement enthalten zeitpunkt- und zeitraumbezogene Erlöse. Zeitpunktbezogene Erlöse sind Ausgabeaufschläge/Agien, Depotgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Fondsvermittlung sowie Vermittlungs- und Bestandsprovisionen aus Vermögensverwaltungsmandaten. Weitere zeitpunktbezogene Vermögensmanagementerlöse resultieren aus Research-Dienstleistungen. Eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt insbesondere für Leistungen im Fondmanagement, der Fondsverwaltung und in der Anlageberatung. In diesen Tätigkeitsfeldern erzielt MLP neben fixen Vergütungen auch variable Gegenleistungen, deren Höhe sich nach der im Abrechnungszeitraum erreichten Performance (performance-abhängigen Vergütungen) richtet. Das vereinbarte Zahlungsziel liegt durchschnittlich bei 30 Tagen.

 

Provisionserlöse aus der Vermittlung von Krediten (Kreditvermittlungsprovisionen) gehören zu den Umsatzerlösen aus Finanzierung. Für die Vermittlung von Krediten erhaltene Vermittlungsprovisionen realisiert MLP mit Abschluss des jeweiligen Kreditvertrags. Gleiches gilt bei der Immobilienvermittlung: Hier erfolgt die Erlösrealisation mit Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Beim Verkauf von Bestandsimmobilien wird der Umsatz zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Immobilie an den Käufer übergeben wird. Im Falle von Immobilienentwicklung werden die Umsatzerlöse auf der Basis des Fertigstellungsgrads und dem erwarteten Umsatz im Zeitablauf realisiert. Diese zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist nach IFRS 15 immer dann vorzunehmen, wenn ein Vertrag mit dem Kunden vorliegt, wenn durch die Leistung von MLP ein Vermögenswert erstellt wird, der für MLP keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist und MLP einen Vergütungsanspruch samt Gewinnmarge auf die erbrachte Leistung hat, was bei der Immobilienentwicklung regelmäßig der Fall ist. Die Bestimmung des Leistungsfortschritts eines Immobilienprojekts erfolgt entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten (Cost-to-Cost-Methode). Um den Leistungsfortschritt eines Projekts zu bestimmen, wird die Cost-to-cost Methode angewendet, da diese am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst, denn die Ansprüche auf Zahlung des Kunden richten sich nach dem Maße des Fertigstellungsgrads des Bauprojektes.

  

Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und ggf. Auftragsergebnis) die Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten (contract assets). Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung dar. Zahlungen erfolgen üblicherweise gemäß der MaBV (Makler - Bauträgerverordnung) parallel zur Leistungserbringung auf Basis von regelmäßigen Abrechnungen.

 

Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen von den ausgewiesenen Vertragsvermögenswerten ein negativer Saldo, wird dieser als Verpflichtung aus Fertigungsaufträgen passivisch unter den Vertragsverbindlichkeiten (contract liabilities) ausgewiesen. Auf projektbezogener Ebene erfolgt die Darstellung saldiert.

 

Die Vertragsanbahnungskosten bestimmen sich aus den in Rechnung gestellten Vermittlungsprovisionen der jeweiligen Einzelgesellschaft soweit diese nicht im Rahmen der Konzernrechnungslegung zu eliminieren waren. Die Vertragsanbahnungskosten werden aktivisch unter den Contract Assets ausgewiesen und über den Fertigstellungsgrad abgeschrieben.

 

Übrige Beratungsvergütungen werden in dem Maße vereinnahmt, wie die Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie werden insbesondere für Beratungen von Unternehmen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, für Beratungen bei Praxisfinanzierung und Existenzgründung gewährt.

 

Darüber hinaus werden Erlöse aus dem Zinsgeschäft realisiert. Zu den Erlösen aus dem Zinsgeschäft gehören auch Zinserträge aus der Anlage finanzieller Mittel der MLP Banking AG.

 

Erlöse aus dem Zinsgeschäft vereinnahmt MLP während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag. Provisionen, die Teil der Effektivverzinsung einer Forderung sind, gehen in die Erlöse aus dem Zinsgeschäft derjenigen Perioden ein, in denen sie wirtschaftlich verdient werden. Hierzu zählen Bereitstellungszinsen für die Zusage, einen Kredit auszureichen oder eine bestehende Schuldposition zu übernehmen. Entgelte für sonstige laufende Bearbeitungs- und Abwicklungsleistungen (z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen) realisiert die Gesellschaft nach Leistungserbringung.

 

Zinserträge aus der Anlage von Geldern anderer Konzerngesellschaften sind Bestandteil des Finanzergebnisses und werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung.

 

Fremdwährungsumrechnung

Euro ist die funktionale Währung aller im MLP Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen. Der Konzern ist nahezu ausschließlich in Deutschland und Luxemburg tätig.

 

Beizulegende Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet MLP soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Liegt zum Abschlussstichtag kein aktiver Markt vor, erfolgt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter Bewertungsmodelle. Basierend auf den in den Bewertungsmodellen verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

 

  1. Beizulegende Zeitwerte der Hierarchiestufe 1 werden anhand von Kursen aktiver Märkte für das jeweilige Finanzinstrument ermittelt (notierte Marktpreise).
  2. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 werden entweder anhand von Kursen aktiver Märkte für vergleichbare, aber nicht identische Finanzinstrumente ermittelt oder anhand von Bewertungstechniken bestimmt, die überwiegend auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
  3. Bei Anwendung von Bewertungstechniken, in die ein wesentlicher nicht am Markt beobachtbarer Bewertungsparameter einfließt, erfolgt die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zur Hierarchiestufe 3.

 

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

 

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

 

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in der Anhangangabe 36 enthalten.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten planmäßigen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

  

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfordern Schätzungen hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und -dauer. Die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gesamtumstände kann die Abschreibungsdauer anzupassen sein, was sich signifikant auf die Höhe der Abschreibungen auswirken kann. Dies betrifft bei MLP im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

  

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforderlichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten.

 

Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter/ unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter/unbestimmbarer Nutzungsdauer werden einmal jährlich, oder wenn es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt, einzeln oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das betrifft bei MLP insbesondere die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Marken.

 

Unternehmenszusammenschlüsse erfordern Schätzungen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden und Eventualschulden. Sachanlagen werden in der Regel von unabhängigen Sachverständigen bewertet, während marktgängige Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs angesetzt werden. Sind immaterielle Vermögenswerte zu bewerten, zieht MLP – je nach Art des Vermögenswerts und der Schwierigkeit der Wertermittlung – entweder einen unabhängigen externen Sachverständigen zurate oder berechnet den beizulegenden Zeitwert anhand einer geeigneten Bewertungsmethode, in der Regel auf Basis diskontierter Cashflows. Abhängig von der Art des Vermögenswerts sowie der Verfügbarkeit der Informationen kommen unterschiedliche Bewertungstechniken (marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Verfahren) zur Anwendung. Zum Beispiel ist bei der Bewertung von Marken und Lizenzen regelmäßig die Methode der Lizenzpreisanalogie angemessen, die anhand eingesparter Lizenzgebühren den beizulegenden Zeitwert der für die vom Unternehmen erworbenen Marken und Lizenzen schätzt.

 

Soweit zahlungsmittelgenerierende Einheiten umstrukturiert werden, erfolgt eine Reallokation der diesen Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte auf der Basis der relativen Ertragswerte. Marken werden auf Basis der nachhaltigen Umsätze beziehungsweise auf Basis der relativen Ertragswerte reallokiert.

  

MLP testet Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Beurteilung ihrer Werthaltigkeit ist der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit deren erzielbarem Betrag zu vergleichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem Vergleich von beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen. Die Berechnung des Barwerts der geschätzten künftigen Cashflows beruht auf Annahmen über Bestandsentwicklungen, zukünftige Umsatzvolumina und Aufwendungen. Der Cashflow-Schätzung liegen Detailplanungszeiträume mit einem Planungshorizont von vier Jahren zugrunde. Darüber hinaus muss ein angemessener Abzinsungssatz gewählt werden, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

 

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und um Wertminderungen, bewertet. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf Anhangangabe 15.

 

Die aus dem Abgang von Vermögenswerten resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erlöse oder sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Instandhaltungen und kleinere Reparaturen werden sofort erfolgswirksam erfasst.

    

Wertminderungsprüfung

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer, bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht nutzungsbereit sind sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft.

 

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts verwendet werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwerts und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Steuern. Der Abzinsungssatz basiert auf einem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich einer unternehmensspezifischen Risikoprämie, die sich aus dem systematischen Marktrisiko (Betafaktor) sowie der aktuellen Marktrisikoprämie ableitet. In das diskontierte Cashflow-Modell sind zukünftige Cashflows aus einem Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Cashflows nach diesem Zeitraum werden unter Nutzung einer Wachstumsrate, die auf der Schätzung des Managements der langfristigen, durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten des Ergebnisses vor Steuern basiert, extrapoliert. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Anhangangabe 21.

  

Vorräte

Die Vorräte enthalten im Wesentlichen zum Weiterverkauf gehaltene bebaute und unbebaute Grundstücke sowie fertige Erzeugnisse, in Form von Wohnungen, die noch nicht veräußert sind. Die Vorräte werden, mit Ausnahme der unbebauten Grundstücke, zum jeweils niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Unbebaute Grundstücke werden zum jeweils niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

 

Leasing

Der Konzern mietet insbesondere Bürogebäude und Fahrzeuge. Die Mietverträge für Bürogebäude werden durchschnittlich für bis zu zehn Jahre abgeschlossen, die Mietvertragsdauer für Fahrzeuge liegt durchschnittlich bei zwischen drei und vier Jahren. Zur Erhaltung betrieblicher Flexibilität in Bezug auf den Vertragsbestand setzt MLP Verlängerungs- und Kündigungsoptionen als vertragliches Gestaltungselement ein. 

 

Für Leasingnehmer schreibt IFRS 16 einen einheitlichen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen vor, wonach für alle Leasingverhältnisse Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz anzusetzen sind. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Nichtleasingkomponenten (Service) gem. IFRS 16.15 wird kein Gebrauch gemacht. Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use Asset nicht berücksichtigt.

 

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

  • Feste Zahlungen einschließlich de facto fester („insubstance fixed“) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltener Leasinganreize („lease incentive“).
  • Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index bzw. Zinssatz zum Bereitstellungszeitraum.
  • Erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme von Restwertgarantien.
  • Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher („reasonably certain“) ist.
  • Strafzahlungen im Zusammenhang mit einer Kündigung eines Leasingverhältnisses, sofern in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die betreffende Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Bei der Bewertung von Leasingverbindlichkeiten werden darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt.

 

Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne weiteres bestimmbar ist. Andernfalls – und dies ist in der Regel im Konzern der Fall – erfolgt eine Abzinsung mit dem konzerneinheitlichen Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers gestaffelt nach MLP konzerneinheitlichen Laufzeitbändern, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um einen vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 18.

 

Der Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Index oder eines Zinssatzes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald sich eine Index- oder Zinssatzänderung auf die Leasingraten auswirkt, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt.

 

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
  • Sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize
  • Alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten
  • Geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei der Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen

Nutzungsrechte werden linear über den Kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts.

 

MLP hat im Geschäftsjahr in geringem Umfang Immobilien untervermietet. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 22.

  

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile

Die Anschaffungskosten werden jährlich um die entsprechenden Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben. Die Veränderung des anteiligen Eigenkapitals erfolgt entweder nach dem MLP Kapitalanteil oder disquotal. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals erfasst MLP im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene Dividenden mindern den Buchwert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 17.

  

Finanzinstrumente

Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen
Modell in drei Kategorien:


  1. finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden,
  2. finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und
  3. finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden.

 
Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Für die Beurteilung, ob ein finanzieller Vermögenswert ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen besteht, wird auf den wirtschaftlichen Gehalt der Zahlungsströme und nicht auf die vertraglichen Bezeichnungen abgestellt. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen, die das Risiko oder die Volatilität in den vertraglichen Zahlungsströmen erhöhen, stehen nicht mit einer elementaren Kreditvereinbarung in Einklang und stellen damit einen Verstoß gegen das Zahlungsstromkriterium dar. Für die Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums zu vernachlässigen sind jedoch solche vertraglichen Bedingungen, die sich entweder auf die vertraglichen Zahlungsströme nur äußerst geringfügig (de minimis) auswirken oder realitätsfern (non genuine) sind.

  

MLP tätigt Käufe finanzieller Vermögenswerte in dem Geschäftsmodell „Halten“ ausschließlich mit dem Ziel, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Damit werden Veräußerungen vor dem Laufzeitende in der Regel ausgeschlossen. Unschädlich für die Zuordnung zum Geschäftsmodell „Halten“ wären Veräußerungen aufgrund von Verschlechterung der Kreditqualität einzelner Vermögenswerte, Veräußerungen nahe am Laufzeitende, seltene bzw. unregelmäßige Veräußerungen oder in ihrer Höhe unwesentliche Veräußerungen. Des Weiteren tätigt MLP in geringem Umfang Käufe finanzieller Vermögenswerte in dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“. Bei diesem Geschäftsmodell liegt das Ziel sowohl in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme als auch in der Gewinnerzielungsabsicht durch Veräußerung. Der diesem Geschäftsmodell zugeordnete Vermögenswert erfüllt die Zahlungsstrombedingung nicht und wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die keinem der zuvor genannten Geschäftsmodelle zuzuordnen sind, werden im Geschäftsmodell „Sonstige“ ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 liegt bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell „Sonstige“ vor.

 

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, wie beispielsweise bei Anteilen an Investmentfonds sowie Derivaten, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Daher bewertet MLP derartig klassifizierte Aktien und Investmentfonds erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Bei zwei Schuldverschreibungen handelt es sich um strukturierte Finanzinstrumente, die das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllen und ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für Eigenkapitalinstrumente gestattet IFRS 9 optional eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI). MLP wendet diese Option zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf Einzelfallebene an. Zum 31. Dezember 2020 wird die Option für keinen Vermögenswert ausgeübt. Des Weiteren gewährt IFRS 9.4.1.5 zur Vermeidung oder signifikanten Reduzierung eines Accounting Mismatch die optionale Bewertung von Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert. MLP macht zum 31. Dezember 2020 keinen Gebrauch von der Fair Value Option (FVO).

  

Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab. Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

 

Stufe 1: beinhaltet alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang (Low Credit Risk Exemption). Hiervon wird bei Vorliegen eines Investmentgrade-Ratings ausgegangen. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes, der aus Ausfallereignissen der nächsten 12 Monate erwartet wird.

 

Stufe 2: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit.

 

Unter einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sieht MLP folgende Merkmale:

  • mehr als 30 Tage in Verzug
  • Verschlechterung des Ratings um mindestens zwei Ratingnoten im Vergleich zum 12-Monats-Forwardrating sowie Transfer in Non-Investment-Grade Bereich
  • Intensivbetreuung

 

Stufe 3: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Bonitätsbeeinträchtigung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seinem Wert beeinträchtigt ist, umfassen einen Verzug von mehr als 90 Tagen sowie weitere qualitative Informationen, die auf wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hindeuten. Ist ein Kunde mehr als 90 Tage im Verzug, erhält dieser einen Ausfallstatus. Nach Wegfall des Ausfallstatus wird der Vermögenswert erst nach einer dreimonatigen Wohlverhaltensperiode aus der Stufe 3 rücktransferiert.

  

MLP macht von dem vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) für sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte Gebrauch. Diese besitzen keine signifikante Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15. Danach werden diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet, zudem erfolgt keine Einschätzung über eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos. Sollten bei den Vermögenswerten objektive Hinweise auf Bonitätsbeeinträchtigung vorliegen, werden sie in Stufe 3 transferiert.

 

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wendet MLP je nach Vermögenswert und Datenverfügbarkeit unterschiedliche Modelle an:

  • Ermittlung über Kreditrisikoparameteransatz:
    Der erwartete Kreditverlust „Expected Credit Loss“ (ECL) wird durch die multiplikative Verknüpfung der Kreditrisikoparameter „Exposure at Default“ (EaD), Ausfallwahrscheinlichkeit „Probability of Default“ (PD) und Verlustquote bei Ausfall „Loss Given Default“ (LGD) bestimmt. Die Parameter werden so bestimmt, dass sie relevante Ereignisse in der Vergangenheit, die aktuelle Situation sowie zukunftsgerichtete Informationen widerspiegeln. Prinzipiell kann dies durch ein ökonomisches Modell, das sämtliche der aufgezählten Informationen enthält, erfolgen oder über die Anpassung bestehender Parameter, sodass das aktuelle ökonomische Umfeld und Prognosen bzgl. dessen zukünftiger Veränderung berücksichtigt werden. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren (im  Wesentlichen die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts sowie die Arbeitslosenquote) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Bei den makroökonomischen Inputfaktoren werden die Stabilisierungsmaßnahmen aufgrund der COVID Pandemie mit in die zugrunde gelegten Prognosen einbezogen. Um eine näherungsweise Konsistenz zwischen der Risikomessung und der bilanziellen Betrachtung von Kreditverlusten sicherzustellen, werden die aktuell genutzten PD-Modelle eingesetzt und geeignet erweitert. Im ersten Schritt werden hierfür aus den bestehenden aufsichtsrechtlichen Modellen Through-the-cycle PDs (Mehrjahres-PDs) abgeleitet. Hierfür werden Migrationsmatrizen verwendet, durch die auf Portfolioebene zukünftige Veränderungen der Bonität über die Laufzeit antizipiert werden. Die Migrationsmatrizen basieren unter Verwendung von Ratingklassen auf historisch beobachtbaren Ausfallhistorien der betrachteten Portfolien. Im zweiten Schritt werden die Through-the-Cycle PDs mit einem Shift-Faktor-Ansatz so angepasst, dass das aktuelle konjunkturelle Umfeld sowie die von IFRS 9 geforderten zukunftsgerichteten Faktoren berücksichtigt werden. Bei diesem werden die aus Ratingdaten abgeleiteten Through-the-Cycle PDs (Mehrjahres-PDs) über einen multiplikativen Faktor, den Shift-Faktor, in Point-in-Time PDs (zukunftsgerichtete Zeitpunkt-PDs) transformiert. Durch den Einbezug eines Ein-, Drei- und Fünfjahres-Ausblicks, ist sichergestellt, dass kurzfristige Entwicklungen nicht übergewichtet werden.     
  • Loss Rate-Ansatz:
    IFRS 9 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen für die Ermittlung erwarteter Verluste einen auf Ausfallquoten basierenden Loss Rate-Ansatz. Hierbei werden historische Kreditausfallraten für definierte Portfolien mit gleichen Risikocharakteristika ermittelt. Kriterien für die Portfoliobildung sind gleichartig ausgestaltete Vertragsbedingungen der Vermögenswerte, vergleichbare Kontrahenteneigenschaften sowie ähnliche Bonitätseinstufungen der Vermögenswerte des Portfolios. Die erwarteten Verluste werden auf Basis historischer Verluste geschätzt. Im Gegensatz zum erstgenannten Verfahren erfolgt keine explizite Unterteilung in die Komponenten Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote bei Ausfall (LGD). Ermittlungszeitraum der erwarteten Verluste ist grundsätzlich die komplette Restlaufzeit des Vermögenswerts. Zukunftsgerichtete Informationen bei der Ermittlung der Loss Rates werden durch die Gewichtung der verwendeten historischen Ausfallraten einbezogen. Für die Loss Rate Berechnung wurde im Geschäftsjahr der Betrachtungszeitraum der Portfolien verlängert, in denen MLP Auswirkungen aus der COVID Pandemie erwartet. Der gewählte Betrachtungszeitraum umfasst weniger konjunkturell starke und mehr konjunkturell schwache Jahre.
  • Expertenbasierte ECL-Bestimmung:
    Die expertenbasierte ECL-Bestimmung erfolgt individuell unter Verwendung einer Szenario-Analyse, denen der Experte die Umstände und Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zugrunde legt. Hierdurch werden zum einen allgemeine Erfahrungswerte und zum anderen die spezifischen Besonderheiten fortwährend in die Berechnung eingebunden. So wurden Kunden im Geschäftsjahr individuell mit einem COVID-Szenario untersucht, um die besonderen Gegebenheiten zu würdigen.

  

Bei substanziellen Vertragsanpassungen wird der ursprüngliche Vermögenswert ausgebucht und ein neuer Vermögenswert erfasst („modification“). Derzeit werden bei MLP nur in geringem Umfang nicht signifikante Modifikationen durchgeführt. Bei den durchgeführten Modifikationen handelt es sich um Verlängerungen der Vertragslaufzeit sowie Tilgungsaussetzungen. In diesen Fällen führt die Vertragsanpassung nicht zu einer Ausbuchung des Vermögenswertes. Die ermittelte Differenz zwischen Bruttobuchwert des originären und Barwert des modifizierten Vertrags wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

 

Ist die Anpassung nicht primär vor dem Hintergrund sonstiger finanzieller Schwierigkeiten begründet, sondern aufgrund eines gesetzlichen Moratoriums (gem. Art. 240 § 3 Abs. 1 EGBGB) in Zusammenhang mit der COVID Pandemie, so ist das Institut verpflichtet, dem Kunden die Stundung zu gewähren. MLP interpretiert diese gesetzlichen Moratorien insofern als vertragliche Grundlagen und klassifiziert diese Vertragsanpassungen nicht als Modifikationen im Sinne von IFRS 9. Gesetzlich begründete Vertragsanpassungen führen des Weiteren nicht automatisch zu einer Intensivkundenbetreuung. So wird sichergestellt, dass es sich bei den Kunden, die sich in der Intensivbetreuung befinden, nicht um Kunden mit kurzfristigen Liquiditätsengpässen handelt.

 

Die Ausbuchung eines Finanzinstruments („write-off“) wird dann vorgenommen, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z. B. nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

 

„Purchased or Originated Credit Impaired Financial Assets“ (POCI) sind grundsätzlich finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang die Definition für „credit-impaired“ erfüllen. Dies ist dann erfüllt, wenn eine Zuordnung zu einer Ausfallklasse vorgenommen wird.

 

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

  

Die Steuerverbindlichkeiten werden für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der einzelnen Gesellschaften auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Besteuerung gebildet. Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bzgl. der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst.

 

Pensionsrückstellungen

Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen.

 

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) zahlt MLP aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für MLP keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr.

 

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht.

 

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Alterversorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) erfolgt nach dem gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode).

  

Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt.

 

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

  

Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich MLP versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich MLP an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen.

 

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

 

Die Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 30 näher erläutert.

  

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit bestmöglich geschätzten Beträgen zur Erfüllung der Verpflichtungen erfasst werden.

 

Sofern die Höhe der Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmbar ist, wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt. Bei gleicher Wahrscheinlichkeit wird der gewichtete Durchschnittswert erfasst.

 

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit Marktzinssätzen abgezinst, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

 

Auflösungen von Rückstellungen werden in den sonstigen Erlösen erfasst.

 

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine quasi-sichere Rückerstattung von einem identifizierbaren Dritten erwartet (z. B. bei bestehendem Versicherungsschutz), erfasst MLP die Erstattung als gesonderten Vermögenswert. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Entsprechend erfolgt auch bei Auflösung der Rückstellungen eine Nettodarstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

  

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen die erhaltene Provision teilweise zurückzugewähren, bildet MLP Rückstellungen für Stornorisiken. MLP schätzt die Stornoquote in Abhängigkeit von Produktgruppe und bisheriger Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags in der Regel auf Basis von Erfahrungswerten. Der Zeitraum, in dem MLP verpflichtet ist, bei vorzeitigem Wegfall eines Vertrags Teile der vereinnahmten Provisionen zurückzuzahlen, ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen gemäß Versicherungsvertragsgesetz oder aus den Vertriebsvereinbarungen mit den Produzenten.

 

Hat MLP einen belastenden Vertrag, wird die gegenwärtige vertragliche Verpflichtung als Rückstellung erfasst und bewertet. Ein belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten (d.h. die Kosten, die MLP nicht vermeiden kann, weil es den Vertrag gibt) zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Bevor jedoch eine separate Rückstellung für einen belastenden Vertrag erfasst wird, erfasst MLP den Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind.

   

Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ umfassen Vergütungssysteme, deren Ausgleich sowohl mit Barmitteln als auch durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt.

 

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird als Personalaufwand oder als Aufwand für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft mit einem gleichzeitigen Ausweis als Rückstellung erfasst. Der auf Basis der Monte-Carlo-Simulation bzw. eines anderen geeigneten Bewertungsmodells ermittelte beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag sowie am Auszahlungstag neu ermittelt. Die Erfassung des erwarteten Aufwands erfordert Annahmen über Fluktuations- und Ausübungsquoten. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts ist aufwandswirksam zu berücksichtigen. Am Auszahlungstag entspricht der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit dem Betrag, der an die betroffenen Mitarbeiter zu leisten ist.

 

Aktienbasierte Vergütungen umfassen auch solche mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungsprogramm für MLP Berater und Geschäftsstellenleiter). Das Beteiligungsprogramm gilt für das Kalenderjahr 2020 und für MLP Berater und MLP Geschäftsstellenleiter, deren Verträge am 31. Dezember 2020 ungekündigt fortbestanden haben. Die in MLP Aktien zu leistende Vergütung wird basierend auf der Jahresprovision des MLP Beraters/Geschäftsstellenleiters unter Anwendung verschiedener Leistungsparameter ermittelt und im Konzernabschluss 2020 als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.

 

Weitere Erläuterungen zu den aktienbasierten Vergütungen sind in Anhangangabe 34 dargestellt.

  

7 Berichtspflichtige Geschäftssegmente

Die Einteilung von MLP in Geschäftssegmente folgt derjenigen für die interne Berichterstattung. Der MLP Konzern gliedert sich in die folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

 

  • Finanzberatung
  • Banking
  • FERI
  • DOMCURA
  • Holding und Sonstige

  

MLP hat im berichtspflichtigen Geschäftssegment Finanzberatung gemäß IFRS 8.12 die Geschäftssegmente „Finanzberatung“, „betriebliche Vorsorge“ und „DI-Vertrieb“ aufgrund der Ähnlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, sowie das Zurückgreifen auf denselben Kundenstamm und identische Vertriebskanäle, zusammengefasst. Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Finanzberatung ist die Beratung von Akademikern und anderen anspruchsvollen Kunden insbesondere hinsichtlich Versicherungen, Vermögensanlagen einschließlich Immobilien, betrieblicher Altersversorgung und die Vermittlung von Verträgen über diese Finanzdienstleistungen. Das Segment setzt sich aus der MLP Finanzberatung SE, der ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, der MLPdialog GmbH, der Vertrieb Deutschland.Immobilien GmbH, der Web Deutschland.Immobilien GmbH, der IT Deutschland.Immobilien GmbH sowie dem assoziierten Unternehmen MLP Hyp GmbH zusammen.

  

Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Banking ist die Beratung und das Betreiben von Bankgeschäften, u. a. das Depotgeschäft, das Kommissionsgeschäft, die Anlageberatung und die Anlagevermittlung sowie die Vermittlung von Versicherungen, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehen. 

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments FERI erstreckt sich auf die Vermögens- und Anlageberatung. Dieses Segment setzt sich aus der FERI AG, der FERI Trust GmbH sowie der FERI Trust (Luxembourg) S.A. zusammen.

  

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments DOMCURA umfasst die Konzeption, Entwicklung und Realisierung umfassender Deckungskonzepte in der Sachversicherung als sogenannter Assekuradeur. Des Weiteren werden Maklertätigkeiten ausgeübt. Das Segment setzt sich aus der DOMCURA AG, der Nordvers GmbH und der nordias GmbH Versicherungsmakler zusammen. 

 

Das Geschäftssegment Holding und Sonstige enthält wesentliche interne Dienstleistungen und Aktivitäten der MLP SE und der DI Deutschland.Immobilien AG sowie das Immobilienentwicklungsgeschäft der DI-Gruppe. Dieses besteht aus der Projekte Deutschland.Immobilien GmbH und deren Tochterunternehmen sowie der Projekte 2 Deutschland.Immobilien GmbH. Eine Liste der Tochterunternehmen findet sich in Anhangangabe 4.

  

Intersegmentär erbrachte Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Bei Konzernumlagen wird auf die tatsächlich angefallenen Einzelkosten ein angemessener Gemeinkostenzuschlag erhoben.

 

Das Management trifft seine Entscheidungen über die Ressourcenallokation und die Beurteilung der Segmentperformance auf der Basis der Segment-Gewinn- und Verlustrechnung. Die finanziellen Segmentinformationen ermittelt MLP auf Basis der im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

  

Die Segmente Finanzberatung, Banking und DOMCURA entfalten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Wesentlichen in Deutschland. Gleiches gilt für das im Segment Holding und Sonstige enthaltene Immobilienentwicklungsgeschäft. Das Segment FERI entfaltet seine wirtschaftlichen Aktivitäten vor allem in Deutschland und in Luxemburg.

 

Im Geschäftsjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzberatung, Banking, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse von mindestens 10 % der aggregierten Umsätze in Höhe von 234.329 T€ getätigt. Im Vorjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzberatung, Banking, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 242.925 T€ getätigt.

  

Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€FinanzberatungBankingFERIDOMCURA Holding und SonstigeKonsolidierungSumme
20202019202020192020201920202019202020192020201920202019
Umsatzerlöse377.382369.28787.60181.366194.193161.57297.93788.9844.491108-16.081-11.757745.524689.561
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt10.7977.8705.2843.887-------16.081-11.757--
Sonstige Erlöse24.11821.6097.5075.3373.5445.1391.6942.09213.77110.380-28.835-25.35821.79919.199
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt13.11012.6302.8333.400-178-12.8849.311-28.835-25.358--
Gesamterlöse401.500390.89695.10886.703197.738166.71199.63191.07718.26210.487-44.916-37.115767.323708.760
Bestandsveränderungen --------7.2843.940--7.2843.940
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft-193.827-186.474-36.905-33.568-107.126-99.052-63.353-57.812-10.146-3.98014.31710.962-397.040-369.925
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft---268-540-------144-75-412-615
Bewertungsergebnis/
Risikovorsorge
-448-13-2.202-802-229-87-2215-120-9---3.021-896
Personalaufwand-72.779-69.566-12.461-11.877-37.114-32.842-17.908-15.974-7.709-5.457---147.971-135.717
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen -20.186-19.719-382-281-2.296-2.371-2.392-2.159-2.436-1.840---27.691-26.371
Sonstige betriebliche Aufwendungen -105.283-98.626-36.354-34.296-9.154-9.082-8.487-8.822-11.670-9.73728.11125.492-142.838-135.071
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen3.6453.011------85-13--3.7292.998
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)12.62219.5096.5355.33941.81923.2767.4696.325-6.450-6.609-2.631-73559.36347.104
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2614581.028131-77-7-116-51275217-60191.311767
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.038-2.276-53-39-519-541-36-32-2.400-1.0081.920750-4.126-3.145
Bewertungsergebnis betriebsfremd-18723---25-3--1-125---21343
Finanzergebnis-2.965-1.79597692-621-551-152-85-2.126-7661.860770-3.028-2.335
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)9.65717.7147.5115.43241.19822.7257.3176.240-8.576-7.375-7723456.33544.770
Ertragsteuern-13.093-7.844
Konzernergebnis43.24136.925
Davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens43.25337.327
Anteile anderer Gesellschafter-11-402
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 5.2834.630------143508--5.4265.138
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen3.3564.6303216822.5741.4592.4741.2815671.247--9.2919.300
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Wertminderungen/
Wertaufholungen auf Forderungen
448131.9161.4432287229-151209--2.7341.538
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen57.25848.9224.1743.1113.775495814-2110.4675.792--76.48958.298