Anhang

 

 

 

Allgemeine Angaben

 

1 Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss wurde von der MLP AG, Wiesloch, Deutschland, dem obersten Mutterunternehmen des MLP Konzerns, aufgestellt. Die MLP AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 332697 mit der Adresse Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Deutschland, eingetragen.

 

Seit der Gründung im Jahr 1971 ist der MLP Konzern (MLP) als Makler und Berater für Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden in den Geschäftsfeldern Altersvorsorge einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung, Finanzierung, Vermögensmanagement und Bankdienstleistungen tätig.

2 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der MLP AG ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend sind die nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. MLP stellt die Bilanz nach der Liquiditätsnähe auf, da diese Darstellung Informationen bietet, die gegenüber der Darstellung nach der Fristigkeit relevanter sind.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Sofern keine andere Angabe erfolgt, sind Betragsangaben auf Tausend Euro (T€) gerundet. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

3 Anpassung der Rechnungslegungsmethoden sowie neue Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit folgenden Ausnahmen den im Vorjahr angewandten Methoden.

   

Im Geschäftsjahr 2016 waren die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals anzuwenden:

 

Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 „Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit“ veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und anderer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht in Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen.

 

Das IASB hat im Dezember 2014 Änderungen an IAS 1 „Darstellungen im Abschluss“ veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Darstellung im Abschluss verbessern. Angaben sollen künftig relevanter und unternehmensspezifischer werden.

 

Das IASB hat im Dezember 2014 Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 „Konsolidierungsausnahme“ veröffentlicht. Die Änderungen dienen zur Klärung verschiedener Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer „Investmentgesellschaft“ erfüllt. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

 

Das IASB hat im August 2014 Änderungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse (Equity-Methode)“ veröffentlicht. Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden.

 

Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IAS 16 und IAS 38 „Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden“ veröffentlicht. Ziel dieser Änderungen ist es klarzustellen, welche Methoden hinsichtlich der Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen sachgerecht sind.

 

Das IASB hat im September 2014 die Verbesserungen der IFRS 2012–2014 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34. Die Änderungen beseitigen Inkonsistenzen und stellen Formulierungen klar.

 

Die erstmalig anzuwendenden Standards und Änderungen waren für den Konzernabschluss überwiegend nicht relevant, so dass sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen ergaben.  

 

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen waren für das am 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht vorzeitig angewandt:

 

EU Endorsement ist bereits erfolgt:

 

Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“, ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Aufgrund des neuen Modells zur Erfassung der Kreditausfälle erwarten wir höhere Wertberichtigungen, ohne diese jedoch derzeit quantifizieren zu können. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss hat.

 

Das IASB hat im Mai 2014 den neuen Standard IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 „Fertigungsaufträge“ und IAS 18 „Umsatzerlöse“ sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat, und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung sowie die Übergangsmethode festlegen.

EU Endorsement ist noch ausstehend:

 

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis beim Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert geblieben. Der Standard ist bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss hat.

 

Das IASB hat im September 2014 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 „Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen“ veröffentlicht. Hierdurch wird eine bislang zwischen den beiden Standards bestehende Inkonsistenz beseitigt. Das IASB hat den Erstanwendungszeitpunkt dieses Standards auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.  

 

Das IASB hat im Juni 2016 Änderungen an IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen im Rahmen der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich, die Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen, die einen Nettoausgleich für einzubehaltende Steuern vorsehen sowie die Bilanzierung bei einer Änderung der Klassifizierung der Vergütung von „mit Barausgleich” in „mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente“. Die Änderungen sind bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

 

Das IASB hat im Januar 2016 Änderungen an IAS 7 „Angabeninitiative“ veröffentlicht. Die Änderungen haben die Zielsetzung, die Informationen über die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens zu verbessern. Die Änderungen sind bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

 

Das IASB hat im Januar 2016 Änderungen an IAS 12 „Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste“ veröffentlicht. Die Änderungen verdeutlichen die Bilanzierung der latenten Steueransprüche für nicht realisierte Verluste bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten. Die Änderungen sind bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

 

Das IASB hat im Dezember 2016 eine Änderung an IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie“ veröffentlicht. Die Änderung dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer Immobilie als „als Finanzinvestition gehaltene Immobilie“ beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in Entwicklung befindet. Die Änderung ist bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

 

Das IASB hat im April 2016 Klarstellungen zu IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ veröffentlicht. Die Änderungen enthalten zum einen Klarstellungen zu verschiedenen Regelungen des IFRS 15 und zum anderen Vereinfachungen bezüglich des Übergangs auf den neuen Standard. Die Änderungen sind bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

 

Das IASB hat im Dezember 2016 IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“ veröffentlicht. IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“. Die Interpretation ist bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

 

Das IASB hat im Dezember 2016 die Verbesserungen der IFRS 2014–2016 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 12, IFRS 1 und IAS 28. Die Änderungen beseitigen Inkonsistenzen und stellen Formulierungen klar. Vorbehaltlich einer Übernahme durch die EU sind die Änderungen an IFRS 12 erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen und die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

 

MLP hat Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind.

 

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit weist MLP seit dem 1. Januar 2016 die Risikovorsorge als eigenen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung – und damit außerhalb der Verwaltungskosten – aus. Erfasst werden in der Risikovorsorge unter anderem Abschreibungen und Wertminderungen, die bislang Teil der Verwaltungskosten waren. Die nachfolgende Tabelle zeigt den angepassten Vorjahresausweis:

Konzern Gewinn- und Verlustrechnung

Alle Angaben in T€ 2015
vor Anpassung Anpassung nach Anpassung
Sonstige betriebliche Erträge 21.529 -2.862 18.667
Gesamterlöse 557.180 -2.862 554.318
Risikovorsorge 0 156 156
sonstige betriebliche Aufwendungen -144.234 2.706 -141.528

4 Konsolidierungskreis sowie Anteile an assoziierten Unternehmen und Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

In den Konzernabschluss werden die MLP AG und alle wesentlichen Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.

 

Im Konsolidierungskreis haben sich im Geschäftsjahr folgende Veränderungen ergeben: Die FERI AG hat zum 30. Juni 2016 den Verkauf der FERI EuroRating Services an die Scope Corporation AG bekannt gegeben. Das Closing der Transaktion erfolgte am 1. August 2016. FERI konzentriert sich damit weiter auf seine Kernkompetenzen Investment Management, Investment Consulting und Investment Research sowie die strategische Weiterentwicklung zum führenden Investmenthaus in Deutschland, Luxemburg, der Schweiz und Österreich. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile wurde ein Gewinn in Höhe von 469 T€ erzielt, der in dem Posten sonstige Erlöse ausgewiesen ist.

 

Im Rahmen der weiteren Fokussierung der Unternehmensstruktur in der DOMCURA Gruppe wurden die Ralf W. Barth GmbH und die F&F Makler AG auf die nordias GmbH Versicherungsmakler und die Nordische Informations-Technologie AG auf die DOMCURA AG verschmolzen.

 

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 wurden neben der MLP AG als Mutterunternehmen 13 (Vorjahr: 16) vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen sowie unverändert zum Vorjahr ein vollkonsolidiertes ausländisches Tochterunternehmen und ein assoziiertes Unternehmen einbezogen.

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 HGB zum Konzernabschluss
Stand 31. Dezember 2016 Anteil am Kapital in % Eigenkapital in T€ Jahresergebnis in T€
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
MLP Finanzdienstleistungen AG, Wiesloch ¹ 100,00 109.548 6.775
TPC GmbH, Hamburg ¹ (100%ige Tochter der MLP Finanzdienstleistungen AG) 100,00 314 64
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, Heidelberg ¹ (100%ige Tochter der MLP Finanzdienstleistungen AG) 100,00 1.190 718
Feri AG, Bad Homburg v.d. Höhe ¹ 100,00 19.862 14.092
Feri Trust GmbH , Bad Homburg v.d. Höhe ¹ (100%ige Tochter der Feri AG) 100,00 8.386 2.199
FEREAL AG, Bad Homburg v.d. Höhe ¹ (100%ige Tochter der Feri AG) 100,00 1.949 22
Feri Trust (Luxembourg) S.A., Luxemburg (100%ige Tochter der Feri AG) 100,00 18.242 13.646
Schwarzer Familienholding GmbH, Kiel ¹ 100,00 2.215 2.701
DOMCURA AG, Kiel (100%ige Tochter der Schwarzer Familienholding GmbH) ¹ 100,00 2.380 2.946
Nordvers GmbH, Kiel (100%ige Tochter der DOMCURA AG) ¹ 100,00 26 -1.073
nordias GmbH Versicherungsmakler, Kiel (100%ige Tochter der Schwarzer Familienholding GmbH) ¹ 100,00 435 -388
Willy F.O. Köster GmbH, Hamburg (100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler) ¹ 100,00 2.025 148
Siebert GmbH Versicherungmakler, Jens/Arnstadt (100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler) ¹ 100,00 26 -185
MLPdialog GmbH, Wiesloch (100%ige Tochter der MLP Finanzdienstleistungen AG) 100,00 717 222
At-equity konsolidierte assoziierte Unternehmen
MLP Hyp GmbH, Wiesloch (49,8 %ige Beteiligung der MLP Finanzdienstleistungen AG) 49,80 6.216 3.216
Wegen geringer Bedeutung nicht konsolidierte Unternehmen
MLP Consult GmbH, Wiesloch 100,00 2.320 -8
Michel & Cortesi Asset Management AG, Zürich (Schweiz) ² ³ (100%ige Tochter der Feri AG) 100,00 715 251
CORESIS Management GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe ² (25% hält die Feri AG) 25,00 366 112
FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH, München ² (100%ige Tochter der FERI Trust GmbH) 100,00 181 144
FPE Private Equity Koordinations GmbH, München ² (100%ige Tochter der FERI Trust GmbH) 100,00 74 47
FPE Direct Coordination GmbH, München ² (100%ige Tochter der FERI Trust GmbH) 100,00 45 14
Feri Private Equity GmbH & Co. KG, München ² (100%ige Tochter der FERI Trust GmbH) 100,00 31 179
Feri Private Equity Nr. 2 GmbH & Co. KG, München ² (100%ige Tochter der FERI Trust GmbH) 100,00 5 -5
AIF Komplementär GmbH, München ⁴ (25% hält die Feri AG) 25,00 -21 
AIF Register-Treuhand GmbH, München ⁴ (100%ige Tochter der Feri AG) 100,00 18  -7 
DIEASS GmbH, Kiel ¹ (100%ige Tochter der DOMCURA AG) 100,00 26 -9
Portus Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH, Kiel ¹ (100%ige Tochter der DOMCURA AG) 100,00 25 -60
Walther Versicherungsmakler GmbH, Hamburg ¹ (100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler) 100,00 25 0

Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominierende Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, zum Beispiel wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, forderungsbesicherte Finanzierungen und Private Equity Gesellschaften. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn die MLP AG das Unternehmen beherrscht.

 

Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betreffen Private Equity Gesellschaften. Die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden aufgrund der ähnlichen Tätigkeiten der Unternehmen zusammengefasst.

 

Die Tätigkeit der Gesellschaften besteht im Aufbau, Halten und Verwalten eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen (Zielgesellschaften), insbesondere durch das Eingehen von Beteiligungen. Die Kapitalanlagen bestehen insbesondere aus Beteiligungen und werden regelmäßig durch Eigenkapital finanziert. Das Geschäftsmodell sieht die Nutzung von Renditechancen für die Eigenkapitalgeber durch Investitionen in Unternehmensbeteiligungen über eine Dachfondskonzeption vor. Unternehmerisches Ziel ist es, für die Eigenkapitalgeber einerseits Erträge über laufende Ausschüttungen profitabler Zielgesellschaften sowie andererseits über gewinnbringende Beteiligungsverkäufe gegen Ende der Gesellschaftsdauer zu erwirtschaften. Die Gesellschaften unterhalten in der Regel selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb und beschäftigen keine Mitarbeiter.

 

Die Buchwerte der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betragen zum 31. Dezember 2016 457 T€ (Vorjahr: 521 T€). Die Erträge aus den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der MLP AG betragen im Geschäftsjahr 2016 68 T€ (Vorjahr: 216 T€).

 

Das maximale Verlustrisiko des MLP Konzerns aus nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht dem Beteiligungsbuchwert.

5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Schätzungsänderungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse erfordert teilweise Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualschulden und -forderungen, die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen.

 

Die Schätzungen beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

 

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzunsicherheiten bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

 

 

6 Rechnungslegungsmethoden

 

Ertragsrealisation

Umsatzerlöse werden allgemein dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass MLP ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist.

 

MLP realisiert Erlöse aus Provisionen. Diese fallen in den Bereichen Altersvorsorge, Vermögensmanagement, Krankenversicherung, Sachversicherung, Finanzierung und übrige Beratungsleistungen an.

 

Abschlussprovisionen aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen werden unabhängig vom Geldeingang erfasst, wenn MLP ein Anspruch auf Vergütung zusteht. Der Anspruch auf Vergütung entsteht regelmäßig mit Vereinnahmung des ersten Beitrags des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsgesellschaft, frühestens jedoch mit der Policierung des Vertrags. Zu diesem Zeitpunkt entsteht auch die Verpflichtung gegenüber dem Consultant und dem Geschäftsstellenleiter. Für die Vermittlung bestimmter Verträge (insbesondere im Bereich Altersvorsorge) hat MLP Anspruch auf zeitlich begrenzte Folgeprovisionen. Sie werden nach den gleichen Grundsätzen realisiert wie Abschlussprovisionen. Für vermittelte Altersvorsorge- und Krankenversicherungsverträge erhält MLP zum Teil wiederkehrende Bestandspflegeprovisionen. Diese stehen in der Regel der Gesellschaft solange zu, wie der zugrunde liegende Vertrag beitragspflichtig ist.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen Teile der erhaltenen Provision zurückzugewähren, bildet MLP auf Basis von Erfahrungswerten Rückstellungen für Stornorisiken und aktiviert die damit einhergehenden Erstattungsansprüche gegenüber Berater und Geschäftsstellenleiter als Erstattungsansprüche aus Rückgriffsforderungen im Posten Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte. Die Veränderung der Rückstellung wird in den Umsatzerlösen, die Veränderung des mit ihr verbundenen Erstattungsanspruchs in den Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft erfasst.

 

Im Bereich der Altersvorsorge werden ausschließlich Provisionserlöse aus der Vermittlung von Lebensversicherungsprodukten realisiert. In den Bereichen Sach- und Krankenversicherung stammen die Provisionserlöse aus der Vermittlung und Verwaltung entsprechender Versicherungsprodukte. Umsatzerlöse aus Vermögensmanagement enthalten Ausgabeaufschläge/Agien, Depotgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Fondsverwaltung/-vermittlung sowie Vermittlungs- und Bestandsprovisionen aus Vermögensverwaltungsmandaten. Weitere Vermögensmanagementerlöse resultieren aus Research- und Rating-Dienstleistungen. Die Erlöse werden nach Leistungserbringung vereinnahmt.

 

Provisionserlöse aus der Vermittlung von Krediten (Kreditvermittlungsprovisionen) gehören zu den Umsatzerlösen aus Finanzierung. Für die Vermittlung von Krediten erhaltene Vermittlungsprovisionen realisiert MLP mit Abschluss des jeweiligen Kreditvertrags.

 

Übrige Beratungsvergütungen werden in dem Maße vereinnahmt, wie die Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie werden insbesondere für Beratungen von Unternehmen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, für Beratungen bei Praxisfinanzierung und Existenzgründung sowie für Immobilienvermittlung gewährt.

 

Darüber hinaus werden Erlöse aus dem Zinsgeschäft realisiert. Zu den Erlösen aus dem Zinsgeschäft gehören auch Zinserträge aus der Anlage finanzieller Mittel der MLP Finanzdienstleistungen AG.

 

Erlöse aus dem Zinsgeschäft vereinnahmt MLP während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag. Provisionen, die Teil der Effektivverzinsung einer Forderung sind, gehen in die Erlöse aus dem Zinsgeschäft derjenigen Perioden ein, in denen sie wirtschaftlich verdient werden. Hierzu zählen Bereitstellungszinsen für die Zusage, einen Kredit auszureichen oder eine bestehende Schuldposition zu übernehmen. Entgelte für sonstige laufende Bearbeitungs- und Abwicklungsleistungen (z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen) realisiert die Gesellschaft nach Leistungserbringung.

 

Zinserträge aus der Anlage von Geldern anderer Konzerngesellschaften sind Bestandteil des Finanzergebnisses und werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung.

  

Fremdwährungsumrechnung

Euro ist die funktionale Währung aller im MLP Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen. Der Konzern ist ausschließlich in Deutschland und Luxemburg tätig.

Beizulegende Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet MLP soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Liegt zum Abschlussstichtag kein aktiver Markt vor, erfolgt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter Bewertungsmodelle. Basierend auf den in den Bewertungsmodellen verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

 

  1. Beizulegende Zeitwerte der Hierarchiestufe 1 werden anhand von Kursen aktiver Märkte für das jeweilige Finanzinstrument ermittelt (notierte Marktpreise).
  2. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 werden entweder anhand von Kursen aktiver Märkte für vergleichbare, aber nicht identische Finanzinstrumente ermittelt oder anhand von Bewertungstechniken bestimmt, die überwiegend auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
  3. Bei Anwendung von Bewertungstechniken, in die ein wesentlicher nicht am Markt beobachtbarer Bewertungsparameter einfließt, erfolgt die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zur Hierarchiestufe 3.

 

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value- Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

 

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

 

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfordern Schätzungen hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und -dauer. Die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gesamtumstände kann die Abschreibungsdauer anzupassen sein, was sich signifikant auf die Höhe der Abschreibungen auswirken kann. Dies betrifft bei MLP im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

 

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforderlichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten.

 

Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich oder wenn es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt, einzeln oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das betrifft bei MLP insbesondere die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Marken.

 

Unternehmenszusammenschlüsse erfordern Schätzungen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden und Eventualschulden. Sachanlagen werden in der Regel von unabhängigen Sachverständigen bewertet, während marktgängige Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs angesetzt werden. Sind immaterielle Vermögenswerte zu bewerten, zieht MLP – je nach Art des Vermögenswerts und der Schwierigkeit der Wertermittlung – entweder einen unabhängigen externen Sachverständigen zurate oder berechnet den beizulegenden Zeitwert anhand einer geeigneten Bewertungsmethode, in der Regel auf Basis diskontierter Cashflows. Abhängig von der Art des Vermögenswerts sowie der Verfügbarkeit der Informationen kommen unterschiedliche Bewertungstechniken (marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Verfahren) zur Anwendung. Zum Beispiel ist bei der Bewertung von Marken und Lizenzen regelmäßig die Methode der Lizenzpreisanalogie angemessen, die anhand eingesparter Lizenzgebühren den beizulegenden Zeitwert der für die vom Unternehmen erworbenen Marken und Lizenzen schätzt.

 

Soweit zahlungsmittelgenerierende Einheiten umstrukturiert werden, erfolgt eine Reallokation der diesen Einheiten zugeordneten Geschäfts- und Firmenwerte auf der Basis der relativen Ertragswerte. Marken werden auf Basis der nachhaltigen Umsätze beziehungsweise auf Basis der relativen Ertragswerte reallokiert.

 

MLP testet Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Beurteilung ihrer Werthaltigkeit ist der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit deren erzielbarem Betrag zu vergleichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem Vergleich von beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen. Die Berechnung des Barwerts der geschätzten künftigen Cashflows beruht auf Annahmen über Bestandsentwicklungen, zukünftige Umsatzvolumina und Aufwendungen. Der Cashflow-Schätzung liegen Detailplanungszeiträume mit einem Planungshorizont von vier Jahren zugrunde. Darüber hinaus muss ein angemessener Abzinsungssatz gewählt werden, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

  

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und um Wertminderungen, bewertet. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

 

Die aus dem Abgang von Vermögenswerten resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erlöse oder sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Instandhaltungen und kleinere Reparaturen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
 

Wertminderungsprüfung

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht nutzungsbereit sind sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft.

 

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts verwendet werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwerts und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Steuern. Der Abzinsungssatz basiert auf einem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich einer unternehmensspezifischen Risikoprämie, die sich aus dem systematischen Marktrisiko (Betafaktor) sowie der aktuellen Marktrisikoprämie ableitet. In das diskontierte Cashflow-Modell sind zukünftige Cashflows aus einem Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Cashflows nach diesem Zeitraum werden unter Nutzung einer Wachstumsrate, die auf der Schätzung des Managements der langfristigen, durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten des Ergebnisses vor Steuern basiert, extrapoliert. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Anhangangabe 19.
  

Leasing

MLP hat keine Verträge abgeschlossen, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggut verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen (Finance-Leasingverhältnisse). Die weiteren Erläuterungen beschränken sich daher auf Operating-Leasingverhältnisse.

 

MLP hat als Leasingnehmer mehrere Leasingverträge zur Anmietung von Immobilien, Kraftfahrzeugen sowie Büromaschinen abgeschlossen. Die Verträge werden ebenfalls als Operating-Leasingverhältnisse beurteilt, da die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken bei den Leasinggebern verbleiben. Mietzahlungen beim Operating-Leasing werden im Periodenergebnis linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses verteilt. Entsprechendes gilt für erhaltene und zu erhaltende Leistungen, die als Anreiz zum Eingehen eines Operating-Leasingverhältnisses dienen. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 33.

  

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile

Die Anschaffungskosten werden jährlich um die dem MLP Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals erfasst MLP im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene Dividenden mindern den Buchwert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 15.

   

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen werden Finanzinstrumente am Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Marktüblich sind Käufe oder Verkäufe, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

 

Finanzinstrumente werden gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

 

 

MLP legt die Kategorisierung seiner finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der Ansatz zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts oder der Emission der Verbindlichkeit zuzuordnen sind.

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die Unterkategorien „zu Handelszwecken gehalten“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert“. Die Finanzinstrumente von MLP werden dann als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert“ bewertet, wenn ansonsten Inkongruenzen bei der Bewertung oder dem Ansatz entstehen würden. Diese Vermögenswerte werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

 

Zu jedem Abschlussstichtag prüft MLP die Buchwerte der Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einzeln daraufhin, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese Schadensfälle eine verlässliche schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows dieses Vermögenswerts hatten.

 

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

 

 

Darüber hinaus ist bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. MLP hält einen Rückgang um 20 % für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend.

 

MLP hat finanzielle Vermögenswerte als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit, die MLP bis zur Endfälligkeit halten will und kann. MLP hat bisher keine als bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen klassifizierten finanziellen Vermögenswerte vorzeitig veräußert. Ihre Bewertung erfolgt nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ist es wahrscheinlich, dass bei bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eine Wertminderung eintritt, so wird diese erfolgswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn eine Wertaufholung objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ohne Wertminderung ergeben hätte. Der bei der Werthaltigkeitsprüfung zu bestimmende erzielbare Betrag von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, entspricht dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der beizulegende Zeitwert von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen kann vorübergehend unter deren Buchwert sinken. Soweit dieser Rückgang nicht auf Bonitätsrisiken beruht, wird keine Wertminderung erfasst.

 

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Bei den Forderungen aus dem Bankgeschäft sowie den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten werden Wertminderungen auf Portfoliobasis für die nicht einzelwertgeminderten Forderungen gebildet.

 

Ein etwaiger Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam auf einem Wertminderungskonto erfasst. Ist eine Forderung uneinbringlich, das heißt der Ausfall steht so gut wie sicher fest, wird sie abgeschrieben. Die Wertberichtigung auf Portfoliobasis in der Risikovorsorge im Bankgeschäft wird auf Basis historischer Ausfallquoten und Mahnstufen gebildet. Notleidende Forderungen werden einzelwertgemindert. Die Wertminderungen auf sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte beziehen sich im Wesentlichen auf Forderungen gegen Geschäftsstellenleiter und Consultants. Neben den auf notleidende Forderungen gebildeten Einzelwertberichtigungen werden Wertminderungen auf Portfoliobasis für den restlichen Forderungsbestand erfasst. Die Basis hierfür sind – wie auch bei der Risikovorsorge im Bankgeschäft – historische Ausfallquoten. Diese werden getrennt nach Consultants und Geschäftsstellenleiter erhoben und auf die jeweiligen Forderungsbestände angewendet. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangaben 22 und 25.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte stellen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte dar, die nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Gewinne oder Verluste, die aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultieren, werden solange außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst, bis der Vermögenswert ausgebucht wird. Ausgenommen hiervon sind Wertberichtigungen sowie Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung. Sie werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Die erfolgswirksame Auflösung der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste erfolgt entweder mit der Ausbuchung des Vermögenswerts oder bei Vorliegen einer Wertminderung.

 

Wenn ein Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis erfasst wurde und ein objektiver Hinweis auf Wertminderung dieses Vermögenswerts vorliegt, so ist der bisher direkt im Eigenkapital erfasste Verlust bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung zu überführen.

 

Ergebniswirksam erfasste Wertminderungen eines zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstruments dürfen nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht werden. Einen Wiederanstieg des beizulegenden Zeitwerts erfasst MLP erfolgsneutral im Eigenkapital.

 

Ergibt sich zu einem späteren Bewertungszeitpunkt, dass der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurde, infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, wird die Wertminderung in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen.

 

Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, bewertet MLP zu Anschaffungskosten. Bestehen objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei einem zu Anschaffungskosten bewerteten nicht notierten Eigenkapitalinstrument, ergibt sich der Betrag der Wertminderung aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren Vermögenswerts diskontiert werden.

 

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

  

Pensionsrückstellungen

Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen.

 

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) zahlt MLP aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für MLP keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr.

 

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht.

 

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Alterversorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) erfolgt nach dem gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode).

 

Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt.

 

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

 

Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich MLP versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich MLP an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen.

 

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

 

Die Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 28 näher erläutert.

  

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit bestmöglich geschätzten Beträgen zur Erfüllung der Verpflichtungen erfasst werden.

 

Sofern die Höhe der Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmbar ist, wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt. Bei gleicher Wahrscheinlichkeit wird der gewichtete Durchschnittswert erfasst.

 

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit Marktzinssätzen abgezinst, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

 

Auflösungen von Rückstellungen werden in den sonstigen Erlösen erfasst.

 

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine quasi-sichere Rückerstattung von einem identifizierbaren Dritten erwartet (z. B. bei bestehendem Versicherungsschutz), erfasst MLP die Erstattung als gesonderten Vermögenswert. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen die erhaltene Provision teilweise zurückzugewähren, bildet MLP Rückstellungen für Stornorisiken. MLP schätzt die Stornoquote in Abhängigkeit von Produktgruppe und bisheriger Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags in der Regel auf Basis von Erfahrungswerten. Der Zeitraum, in dem MLP verpflichtet ist, bei vorzeitigem Wegfall eines Vertrags Teile der vereinnahmten Provisionen zurückzuzahlen, ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen gemäß Versicherungsvertragsgesetz oder aus den Vertriebsvereinbarungen mit den Produzenten.

 

Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ umfassen Vergütungssysteme, deren Ausgleich mit Barmitteln erfolgt.

 

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird als Personalaufwand oder als Aufwand für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft mit einem gleichzeitigen Ausweis als Rückstellung erfasst. Der auf Basis der Monte-Carlo-Simulation bzw. eines anderen geeigneten Bewertungsmodells ermittelte beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag sowie am Auszahlungstag neu ermittelt. Die Erfassung des erwarteten Aufwands erfordert Annahmen über Fluktuations- und Ausübungsquoten. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts ist aufwandswirksam zu berücksichtigen. Am Auszahlungstag entspricht der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit dem Betrag, der an die betroffenen Mitarbeiter zu leisten ist.

 

Weitere Erläuterungen zu den aktienbasierten Vergütungen sind in Anhangangabe 32 dargestellt.
 

7 Berichtspflichtige Geschäftssegmente

Die Einteilung von MLP in Geschäftssegmente folgt derjenigen für die interne Berichterstattung. Der MLP Konzern gliedert sich in die folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

 

 

MLP hat im berichtspflichtigen Geschäftssegment „Finanzdienstleistungen“ gemäß IFRS 8.12 die Geschäftssegmente „Finanzdienstleistungen“ und „betriebliche Vorsorge“ aufgrund der Ähnlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, sowie das Zurückgreifen auf denselben Kundenstamm und identische Vertriebskanäle zusammengefasst. Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Finanzdienstleistungen ist die Beratung von Akademikern und anderen anspruchsvollen Kunden insbesondere hinsichtlich Versicherungen, Vermögensanlagen, betrieblicher Altersversorgung und Finanzierungen sowie die Vermittlung von Verträgen über diese Finanzdienstleistungen. Zu den Geschäftsfeldern des Segments zählen auch die Finanzportfolioverwaltung, das Treuhandkreditgeschäft und das Kredit- und Kreditkartengeschäft. Das Segment Finanzdienstleistungen umfasst die auf das Vermittlungsgeschäft fokussierten Geschäftsbereiche der MLP Finanzdienstleistungen AG, die TPC GmbH, die ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, die MLPdialog GmbH sowie das assoziierte Unternehmen MLP Hyp GmbH.

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments FERI erstreckt sich auf die Vermögens- und Anlageberatung. Dieses Segment setzt sich aus der FERI AG, der FERI Trust GmbH, der FERI Trust (Luxembourg) S.A. sowie der FEREAL AG zusammen.

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments DOMCURA umfasst die Konzeption, Entwicklung und Realisierung umfassender Deckungskonzepte in der Sachversicherung als sogenannter Assekuradeur. Des Weiteren werden Maklertätigkeiten ausgeübt. Das Segment setzt sich aus der Schwarzer Familienholding GmbH, der DOMCURA AG, der Nordvers GmbH, der nordias GmbH Versicherungsmakler, der Willy F.O. Köster GmbH und der Siebert GmbH Versicherungsmakler zusammen.  

 

Die MLP AG bildet das Geschäftssegment Holding. Das Segment fasst wesentliche interne Dienstleistungen und Aktivitäten zusammen.

 

Intersegmentär erbrachte Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Bei Konzernumlagen wird auf die tatsächlich angefallenen Einzelkosten ein angemessener Gemeinkostenzuschlag erhoben.

 

Das Management trifft seine Entscheidungen über die Ressourcenallokation und die Beurteilung der Segment-Performance auf der Basis der Segment-Gewinn- und Verlustrechnung. Die finanziellen Segment-Informationen ermittelt MLP auf Basis der im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Die Segmente Finanzdienstleistungen und DOMCURA entfalten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Wesentlichen in Deutschland. Das Segment FERI entfaltet seine wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland und in Luxemburg.

 

Im Geschäftsjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzdienstleistungen, FERI und DOMCURA mit drei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 290.152 T€ getätigt. Im Vorjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzdienstleistungen, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 179.988 T€ getätigt.

Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€ Finanzdienstleistungen FERI DOMCURA Holding Konsolidierung Summe
2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015*
Umsatzerlöse 400.446 395.515 123.583 123.885 70.664 20.007 -4.134 -3.757 590.559 535.651
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt 3.825 3.242 309 515 -4.134 -3.757
Sonstige Erlöse 10.313 10.498 5.081 6.021 3.212 2.052 13.694 10.995 -12.490 -10.900 19.810 18.667
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt 1.916 2.017 7 8 1.095 9.473 8.875 12.491 -10.900
Gesamterlöse 410.759 406.014 128.664 129.906 73.876 22.059 13.694 10.995 -16.624 -14.656 610.369 554.318
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft -183.578 -172.542 -72.072 -70.693 -46.574 -13.454 3.719 3.105 -298.505 -253.584
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft -1.719 -1.923 8 2 -1.711 -1.921
Risikovorsorge -839 161 -768 73 2 58 -13 -137 -1.619 156
Personalaufwand -76.015 -74.187 -28.114 -30.361 -14.114 -5.144 -3.604 -3.765 -121.847 -113.457
Planmäßige Abschreibungen -8.704 -7.889 -1.545 -1.762 -1.370 -686 -1.908 -2.003 -13.528 -12.339
Wertminderungen -10.399 -1.584 -36 -1.190 -10.434 -2.774
Sonstige betriebliche Aufwendungen -126.766 -124.316 -11.848 -13.434 -8.804 -4.672 -10.534 -10.586 12.815 11.482 -145.137 -141.528
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen 2.106 1.836 2.106 1.836
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 4.845 25.569 14.316 13.729 3.015 -1.839 -2.400 -6.686 -83 -67 19.694 30.706
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 362 178 361 50 44 21 172 286 -33 -26 906 509
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -686 -468 -480 -370 -21 -3 -777 -2.598 113 176 -1.851 -3.263
Finanzergebnis -324 -290 -119 -319 23 19 -605 -2.312 79 149 -946 -2.753
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 4.521 25.279 14.198 13.409 3.039 -1.820 -3.005 -8.998 -4 82 18.748 27.953
Ertragsteuern -4.052 -8.170
Konzernergebnis 14.696 19.783
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 3.751 3.481 3.751 3.481
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 16.632 11.208 645 768 730 454 344 346 18.351 12.776
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Forderungen 1.189 12 768 -73 -2 -58 13 137 1.968 18
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen 53.178 42.961 8.125 9.624 3.558 1.239 2.036 2.612 66.897 56.435