Vergütungsbericht

  

Grundsätze der Vorstandsvergütung

Das geltende Vergütungssystem sieht ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung (Bonus) vor (siehe Tabelle). Der Ausgangsbetrag für die Bonuszahlung bestimmt sich nach der Ergebnisrechnung des MLP Konzerns nach den jeweils im MLP Konzern angewandten (internationalen) Rechnungslegungsstandards. Bemessungsgrundlage ist dabei das EBIT des MLP Konzerns in dem abgelaufenen Geschäftsjahr, für das die Bonuszahlung erfolgt. Entscheidend ist das EBIT, wie es sich jeweils ohne Kürzung um gewinnabhängige Tantiemen ergäbe. Sollten im Geschäftsjahr fortzuführende und aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen werden, so setzt sich die Bemessungsgrundlage zusammen aus der Summe der EBITs der fortzuführenden und der aufgegebenen Geschäftsbereiche. Alle in direktem Zusammenhang mit der Aufgabe/Veräußerung von Geschäftsbereichen stehenden Kosten und Erträge werden nicht in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Beginnt oder endet der Anstellungsvertrag im Laufe des Geschäftsjahrs, erfolgt eine Kürzung des Ausgangsbetrags pro rata temporis.

 

Ein Anteil von grundsätzlich 45 % des so berechneten Bonus soll als Sofortauszahlung nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung kommen. Der weitere Anteil von grundsätzlich 55 % soll als „aufgeschobene Zahlung“ erst nach Vorlage des Jahresabschlusses für das übernächste Geschäftsjahr nach dem Jahr der Sofortauszahlung zur Auszahlung kommen. Die Höhe der effektiv zur Auszahlung an das Vorstandsmitglied kommenden aufgeschobenen Zahlung unterliegt dabei der Anpassung nach oben und unten, je nachdem, in welchem Verhältnis sich der Durchschnitt des EBIT im Ausgangsjahr und den drei Folgejahren zu dem EBIT des Ausgangsjahrs verhält.

 

In vertraglich näher bestimmten Grenzen unterliegen die Sofortauszahlung und die aufgeschobene Zahlung darüber hinaus einem in das Ermessen des Aufsichtsrats gestellten Anpassungsrecht. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach seinem billigen Ermessen aufgrund der Bewertung der individuellen Leistungen des Vorstandsmitglieds oder aufgrund außerordentlicher Entwicklungen die Sofortauszahlung um bis zu 30 % und die aufgeschobene Auszahlung um bis zu 10 % zu reduzieren oder zu erhöhen.

 

Der Anstellungsvertrag sieht darüber hinaus für die Sofortauszahlung und die aufgeschobene Zahlung jeweils einen in € bestimmten Maximalbetrag („Cap“) vor. Hinsichtlich beider Bonusteile ist ein Maximalbetrag von 150 % des Ausgangsbetrags bei einem unterstellten EBIT von 100 Mio. € vorgesehen. 

 

Nach dem Vergütungssystem haben die Vorstände Anspruch auf einen Dienstwagen zur unbeschränkten Nutzung sowie auf die Leistungen aus einer Todesfall- und Invaliditätsversicherung.

 

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Uwe Schroeder-Wildberg besitzt ferner eine einzelvertragliche betriebliche Versorgungszusage. Es wird eine Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres, eine Invalidenrente, eine Witwenrente sowie eine Waisenrente zugesagt. Die Höhe der zugesagten Leistung ist für die Altersrente in einem Nachtrag zum Anstellungsvertrag separat festgesetzt. Die Invalidenrente und die Witwenrente beträgt 60 % der vertraglich vereinbarten Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Waisenrente je unterhaltsberechtigtem Kind hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Witwenrente und Waisenrente aller berechtigten Personen zusammen kann insgesamt nicht mehr als 100 % der Altersrente betragen. Die Mitglieder des Vorstands Manfred Bauer und Reinhard Loose erhielten dagegen arbeitgeberfinanzierte, beitragsorientierte Leistungszusagen zur betrieblichen Altersvorsorge.

 

Die Anstellungsverträge aller Konzernvorstände enthalten Change-of-Control-Klauseln, die zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen, wenn

 

 

Kündigt einer der Vorstände unter den vorgenannten Voraussetzungen, steht ihm eine Abfindung in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen zu, sofern die Kündigung mehr als zwei Jahre vor Beendigung des Vertrags erfolgt. Danach gelten die Regeln pro rata temporis.

 

Zur Erfüllung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen enthalten die Anstellungsverträge aller Konzernvorstände zudem folgende Regelungen:

 

 

Die individualisierte Vorstandsvergütung wird, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, anhand der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen ausgewiesen.

Individualisierte Vorstandsvergütung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)
Zufluss Dr. Uwe Schroeder-Wildberg Reinhard Loose Manfred Bauer Muhyddin Suleiman
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen Vorstand Produkte und Services Vorstand Vertrieb
seit 01.01.2003 seit 01.02.2011 seit 01.05.2010 bis 31.03.2014
Alle Angaben in T€ 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016
Festvergütung 550 550 360 360 360 360 0 0
Nebenleistungen 30 30 17 17 27 26 0 0
Summe fixe Bestandteile 580 580 377 377 387 386 0 0
Einjährige variable Vergütung 239 194 158 129 160 129 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 290 216 186 151 232 172 0 209
Tantieme 2011 (2011-2014) 290 0 186 0 232 0 0 209
Tantieme 2012 (2012-2015) 0 216 0 151 0 172 0 0
Sonstiges -27 0 -17 0 -23 0 0 0
Summe fixe u. variable Bestandteile 1.083 990 703 657 756 688 0 209
Versorgungsaufwand 297 224 140 140 150 150 0 0
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.380 1.213 843 797 906 838 0 209
Gewährte Zuwendungen
Gewährte Zuwendungen Dr. Uwe Schroeder-Wildberg Reinhard Loose
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen
seit 01.01.2003 seit 01.02.2011
Alle Angaben in T€ 2015 2016 2016 (Min) 2016 (Max) 2015 2016 2016 (Min) 2016 (Max)
Festvergütung 550 550 550 550 360 360 360 360
Nebenleistungen 30 30 30 30 17 17 17 17
Summe fixe Bestandteile 580 580 580 580 377 377 377 377
Einjährige variable Vergütung 194 130 91 169 129 87 61 113
Mehrjährige variable Vergütung 283 376 0 990 189 250 0 660
Tantieme 2015 (2015-2018) 283 0 0 0 189 0 0 0
Tantieme 2016 (2016-2019) 0 376 0 990 0 250 0 660
Summe fixe u. variable Bestandteile 1.058 1.086 671 1.740 695 714 438 1.150
Versorgungsaufwand 297 224 224 224 140 140 140 140
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.354 1.310 895 1.963 835 854 578 1.290
Gewährte Zuwendungen Manfred Bauer Muhyddin Suleiman
Vorstand Produkte und Services Vorstand Vertrieb
seit 01.05.2010 bis 31.03.2014
Alle Angaben in T€ 2015 2016 2016 (Min) 2016 (Max) 2015 2016 2016 (Min) 2016 (Max)
Festvergütung 360 360 360 360 0 0 0 0
Nebenleistungen 27 26 26 26 0 0 0 0
Summe fixe Bestandteile 387 386 386 386 0 0 0 0
Einjährige variable Vergütung 129 87 61 113 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 189 250 0 660 0 0 0 0
Tantieme 2015 (2015-2018) 189 0 0 0 0 0 0 0
Tantieme 2016 (2016-2019) 0 250 0 660 0 0 0 0
Summe fixe u. variable Bestandteile 705 724 447 1.159 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 150 150 150 150 0 0 0 0
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 855 874 597 1.309 0 0 0 0

Für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2016 Pensionsrückstellungen in Höhe von 18.109 T€ (16.169 T€).
 

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten satzungsgemäß neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das jeweilig abgelaufene Geschäftsjahr eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 40.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Für die Tätigkeit im Bilanzprüfungs- und im Personalausschuss wird zusätzlich eine gesonderte Vergütung gewährt. Diese beträgt im Bilanzprüfungsausschuss 25.000 € und im Personalausschuss 15.000 €. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält das Zweifache der vorgenannten Vergütung. Der feste Vergütungsbestandteil wird nach Ablauf des Geschäftsjahrs ausgezahlt. Im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit erhält kein Aufsichtsratsmitglied variable oder aktienbasierte Vergütungsbestandteile.

Individualisierte Aufsichtsratsvergütung
Alle Angaben in T€ (ohne USt.) Vergütung 2016 Vergütung 2015
Dr. Peter Lütke-Bornefeld (Vorsitzender) 135 135
Dr. h. c. Manfred Lautenschläger (stellvertretender Vorsitzender) 100 100
Dr. Claus-Michael Dill 90 90
Johannes Maret* 25,3
Tina Müller** 55 23,6
Burkard Schlingermann 55 55
Alexander Beer 65 65
Gesamt 500 494

Im Geschäftsjahr 2016 fielen 17 T€ (Vorjahr: 17 T€) Ersatz für Auslagen an.