Anhang

 

 

 

Allgemeine Angaben

 

1 Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss wurde von der MLP SE, Wiesloch, Deutschland, dem obersten Mutterunternehmen des MLP Konzerns, aufgestellt. Die MLP SE ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 728672 mit der Adresse Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Deutschland, eingetragen.

 

Seit der Gründung im Jahr 1971 ist der MLP Konzern (MLP) als Makler und Berater für Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden in den Geschäftsfeldern Altersvorsorge einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung, Finanzierung, Vermögensmanagement und Bankdienstleistungen tätig.

  

2 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der MLP SE ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. MLP stellt die Bilanz nach der Liquiditätsnähe auf, da diese Darstellung Informationen bietet, die gegenüber der Darstellung nach der Fristigkeit relevanter sind.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Sofern keine andere Angabe erfolgt, sind Betragsangaben auf Tausend Euro (T€) gerundet. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

 

Der im folgenden Berichtsteil genutzte Begriff „Geschäftsstellenleiter“ umfasst die Geschäftsstellenleiter der MLP Finanzberatung SE und die Vertriebsbeauftragten der MLP Banking AG. Unter dem Begriff „MLP Berater“ fassen wir sämtliche Berater des MLP Konzerns zusammen.   

  

3 Anpassung der Rechnungslegungsmethoden sowie neue Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit folgenden Ausnahmen den im Vorjahr angewandten Methoden.

 

Im aktuellen Geschäftsjahr waren für MLP erstmals die folgenden neuen bzw. geänderten Standards anzuwenden.


  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und die dazugehörigen Klarstellungen
  • Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
  • Verbesserungen der IFRS 2014-2016
  • Änderungen an IAS 40
  • IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen

 

MLP hat für die neuen Standards IFRS 9 und IFRS 15 von dem Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung Gebrauch gemacht. Der kumulierte Effekt aus der rückwirkenden Anwendung der neuen Vorschriften ist erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst worden. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Stattdessen sind die aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 resultierenden Veränderungen von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erläutert. IFRS 15 ist zudem nur auf Verträge angewendet worden, die am 1. Januar 2018 noch nicht vollständig erfüllt waren.

 

Die folgenden Tabellen zeigen die Anpassungen, die für jeden einzelnen Posten erfasst wurden. 

 

Auswirkungen Konzernbilanz
Alle Angaben in T€
Auswirkungen Konzernbilanz31.12.2017Ausweisänderung*Effekte IFRS 9Effekte IFRS 1501.01.2018
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte161.838161.838
Sachanlagen61.86161.861
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 4.1324.132
Aktive latente Steuern8.0351.278-3.0796.234
Forderungen gegen Kunden aus dem Bankgeschäft701.9753.031-2.513702.493
Forderungen gegen Kreditinstitute aus dem Bankgeschäft 634.150-212633.938
Finanzanlagen 158.457-276158.181
Steuererstattungsansprüche12.34612.346
Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte125.741-3.031-1.12136.392157.981
Zahlungsmittel301.013-5301.008
Gesamt2.169.547-2.84933.3132.200.011
Passiva
Eigenkapital 404.935-4.00411.852412.783
Rückstellungen88.7371.26390.000
Passive latente Steuern9.531-1071.80011.224
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus dem Bankgeschäft 1.439.8058.1011.447.906
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Bankgeschäft61.38361.383
Steuerverbindlichkeiten10.24310.243
Andere Verbindlichkeiten154.913-8.10119.661166.473
Gesamt2.169.547-2.84933.3132.200.011

Die Auswirkung auf die Gewinnrücklagen des Konzerns insgesamt stellt sich zum 1. Januar 2018 wie folgt dar:

Alle Angaben in T€
Gewinnrücklagen zum 31.12.17 158.072
IFRS 9
Umgliederung von Finanzanlagen aus „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ in „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögensgegenstände“ (FVPL)959
Umgliederung von Finanzanlagen aus „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ in „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögensgegenstände“ (AC)-237
Erhöhung der Wertberichtigung für Forderungen gegen Kunden aus dem Bankgeschäft-2.513
Erhöhung der Wertberichtigung für Forderungen gegen Kreditinstitute aus dem Bankgeschäft-212
Erhöhung der Wertberichtigung für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen-39
Erhöhung der Wertberichtigung für sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte-1.121
Erhöhung der Wertberichtigung für Zahlungsmittel-5
Erhöhung der Rückstellungen für Bürgschaften/Gewährleistungen und offene Kreditzusagen-1.263
Erhöhung der latenten Steueransprüche im Hinblick auf Wertminderungsvorschriften1.385
IFRS 15
Erstanwendungseffekt durch Aktivierung von vertraglichen Vermögenswerten abzgl. der Rücknahme von unter IAS 18 gebildeten Provisionsabgrenzungen36.392
Erstanwendungseffekt durch Passivierung von Verbindlichkeiten gegenüber MLP-Beratern und Geschäftsstellenleitern *-19.661
Verminderung der latenten Steueransprüche aus Erstumstellungseffekten IFRS 15-4.879
Gewinnrücklagen zum 1.1.18166.880

Im Einzelnen führt die Erstanwendung des IFRS 9 bei MLP zu einem eigenkapitalmindernden Effekt nach latenten Steuern in Höhe von 4.004 T€. Nachfolgend wird eine Überleitung der nach IAS 39 berichteten Werte auf die nach IFRS 9 anzusetzenden Werte dargestellt.

Alle Angaben in T€31.12.201701.01.2018
IAS 39IFRS 9
ReferenzKategorieBuchwertkeine Finanzinstrumente
i. S. von IAS32/39
KategorieBuchwertkeine Finanzinstrumente
i. S. von IAS 32/ IFRS 9
Forderungen aus dem Bankgeschäft – KundenAL+R701.975AC699.462
Forderungen aus dem Bankgeschäft – KreditinstituteAL+R634.150AC633.938
Finanzanlagen (Anleihen)BFVPL4.978FVPL4.978
Finanzanlagen (Aktien und Investmentfonds)CAfS4.047FVPL4.047
Finanzanlagen (Aktien und Investmentfonds) EKEK (FVPL)589
Finanzanlagen (Aktien und Investmentfonds) FKFK (FVPL)3.458
Finanzanlagen (Anleihen)D AfS19.399AC 19.157
Finanzanlagen (Beteiligungen)EAfS6.624FVPL1.0785.546
Finanzanlagen (Fest- und Termingelder)AL+R55.087AC55.072
Finanzanlagen (Ausleihungen)AL+R10.000AC9.998
Finanzanlagen (Anleihen)FHtM58.322AC58.306
Sonstige Forderungen und andere VermögenswerteAL+R99.82225.920AC97.66526.955
ZahlungsmittelAL+R301.013AC301.008
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft – KundenGAC1.439.805AC 1.439.805
Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft – KreditinstituteGAC61.383AC 61.383
Andere VerbindlichkeitenGAC118.01836.895AC 116.52238.391
Bürgschaften und GewährleistungenHAC3.848AC 3.746
Offene KreditzusagenHAC829.764AC828.603

Erläuterung:


A) Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen unter IAS 39 erfüllen unter IFRS 9 das Zahlungsstromkriterium (zu näheren Erläuterungen verweisen wir auf Anhangangabe 6) und können weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Minderungen der Buchwerte resultieren aus der neu errechneten Risikovorsorge. Die Effekte werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

B) Die Anleihe erfüllt das Zahlungsstromkriterium nicht und wird auch unter IFRS 9 weiterhin erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

 

C) Die zum 1. Januar 2018 im Bestand befindlichen Aktien sind Eigenkapitalinstrumente, für die nicht vom OCI-Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde. Damit sind diese nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Bei den Investmentfonds handelt es sich um Fremdkapitalinstrumente, die das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllen und somit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

 

D) Die Anleihen erfüllen das Zahlungsstromkriterium und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2017 belief sich auf 19.399 T€, die fortgeführten Anschaffungskosten zum 1. Januar 2018 auf 19.157 T€. Der Erstanwendungseffekt aus Umklassifizierung i. H. v. 237 T€ sowie die Bildung der Risikovorsorge i. H. v. 6 T€ wurden in der Gewinnrücklage erfasst. Im Falle einer Fortführung der Klassifizierung in „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ wären Verluste aus der Verminderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 197 T€ erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage erfasst worden.

 

E) Aus Gründen der Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogene Beteiligungen wurden bereits unter IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum 1. Januar 2018 wird von den Vereinfachungen gemäß IFRS 9.B5.2.3 Gebrauch gemacht und die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten fortgeführt.

 

F) Zum 1. Januar 2018 waren im Portfolio der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen (htM) nur Schuldverschreibungen im Bestand, die das Zahlungsstromkriterium erfüllen. Damit werden diese Finanzinstrumente weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

 

G) Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Verbindlichkeiten unter IAS 39 werden unter IFRS 9 weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

 

H) Durch IFRS 9 wurden die Wertminderungsvorschriften auf außerbilanzielle Positionen, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, ausgeweitet.  Bei der Erstanwendung des IFRS 9 wurde für die Bürgschaften und Gewährleistungen und Kreditzusagen eine Wertminderung i. H. v. 1.263 T€ gebildet.

 

Nachfolgend werden die Änderungen der erstmaligen Anwendung auf die Risikovorsorge dargestellt:

Alle Angaben in T€IAS 39IFRS 9
ReferenzKategorieStand Wertminderung 31.12.2017Ausweisänderung*KategorieStand Wertminderung 01.01.2018Unterschied in den Gewinnrücklagen
Forderungen aus dem Bankgeschäft – KundenAL+R-7.360-1.450AC-11.3232.513
Forderungen aus dem Bankgeschäft – KreditinstituteBL+R-AC-212212
Finanzanlagen (Fest- und Termingelder)CL+R-AC-1515
Finanzanlagen (Ausleihungen)CL+R-AC-22
Finanzanlagen (Anleihen)CHtM-AC-1616
Finanzanlagen (Anleihen)CAfS-AC -66
Sonstige Forderungen und andere VermögenswerteDL+R-5.4321.450AC-5.1061.121
ZahlungsmittelCL+R-AC-55
Bürgschaften und GewährleistungenE - -102102
Offene KreditzusagenE--1.1611.161

Erläuterung:

 

A) Die Erhöhung der Wertminderung resultiert aus der Erstanwendung der Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 und der Umstellung auf den in Anhangangabe 6 beschriebenen Kreditrisikoparameteransatz i. H. v. 2.513 T€.

 

B) Nach IAS 39 bestand keine Notwendigkeit auf die Forderungen aus dem Bankgeschäft Kreditinstitute Wertminderungen zu bilden. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9 wurde eine Wertminderung i. H. v. 212 T€ gebildet. Diesen Forderungen liegt ebenfalls der in Anhangangabe 6 beschriebene Kreditrisikoparameteransatz zugrunde.

 

C) Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 führt bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Zahlungsmitteln, Termingeldern, Ausleihungen und Anleihen zur Bildung einer Wertminderung i. H. v. 44 T€.

 

D) Die Erhöhung der Wertminderung resultiert in erster Linie aus der Ausweitung des Anwendungsbereichs und folglich aus der Umstellung auf den in Anhangangabe 6 beschriebenen Loss-Rate-Ansatz i. H. v. 1.121 T€.

 

E) Für Bürgschaften und Gewährleistungen sowie für offene Kreditzusagen war nach IAS 39 keine Wertminderung erforderlich. Durch IFRS 9.5.5.1 wurden die Wertminderungsvorschriften auf diese Posten ausgeweitet. Diese Posten werden nun ebenfalls mit dem Kreditrisikoparameteransatz wertgemindert. Die Wertminderung aus dem Erstanwendungseffekt i. H. v. 1.263 T € wird in den Rückstellungen gezeigt.

 

Im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 waren zum 1. Januar 2018 vertragliche Vermögenswerte (contractual assets) in Höhe von 41.513 T€ zu erfassen, die in dem Posten „Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte“ ausgewiesen werden. Gegenläufig waren in diesem Posten Rücknahmen von unter IAS 18 gebildeten Provisionsabgrenzungen zu berücksichtigen. Die Gewinnrücklagen haben sich entsprechend erhöht. Die vertraglichen Vermögenswerte resultieren aus Folgeprovisionen für in der Vergangenheit vermittelte fondsgebundene Lebensversicherungen. Die Auswirkungen auf die Erlösströme sind in Anhangangabe 6 beschrieben. Die Entwicklung der vertraglichen Vermögenswerte wird in Anhangangabe 25 dargestellt.

 

Für die nach IFRS 15 erstmals erfassten vertraglichen Vermögenswerte waren korrespondierende Provisionsverbindlichkeiten in Höhe von 26.642 T€ im Posten „Andere Verbindlichkeiten“ anzusetzen. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Anhangangabe 30.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Umsatzerlöse, die aufgrund des IFRS 15 zusätzlich zu realisieren waren, auf 11.452 T€. Korrespondierende Aufwendungen sind in dem Posten „Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft“ erfasst und belaufen sich auf 7.545 T€.

 

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen waren für das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht vorzeitig angewandt:

IFRS 16Leases ¹
IFRS 17Versicherungsverträge ³ ⁴
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes ² ⁴
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Änderung der Definition von Wesentlichkeit ² ⁴
Änderungen an IAS 19Plananpassungen, -kürzungen, - abgeltungen ¹ ⁴
Änderungen an IAS 28 und IFRS 10Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ¹
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 ¹ ⁴
Änderungen am Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung ² ⁴
IFRIC 23Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern ¹

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Bei MLP wird die Umstellung auf IFRS 16 beginnend ab dem 1. Januar 2019 nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz vorgenommen. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst.

 

Für Leasingnehmer führt IFRS 16 einen einheitlichen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen ein, wonach für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen sind. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Ferner wird das Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) in Anspruch genommen. Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use Asset nicht berücksichtigt. Bei Leasingverhältnissen, die bisher gemäß IAS 17 als „Operating-Leasingverhältnisse“ eingestuft waren, wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wird grundsätzlich vereinfacht mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um Vorauszahlungen oder abgegrenzte Leasingzahlungen, aktiviert. Zum Erstanwendungszeitpunkt bestehende Rückstellungen für belastende Leasingverträge werden mit dem aktivierten Nutzungsrecht verrechnet.

 

Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber bleiben weitgehend unverändert, insbesondere im Hinblick auf die weiterhin erforderliche Klassifizierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17.

 

Die Analyse im Rahmen eines konzernweiten Projekts zur Erstanwendung des IFRS 16 hat ergeben, dass IFRS 16 voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Bestandteile des Konzernabschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird:

 

Bilanz:

Zum 1. Januar 2019 werden aus der Umstellung voraussichtlich Leasingverbindlichkeiten in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags in der Bilanz erfasst werden. Der Umstellungseffekt betrifft größtenteils von MLP angemietete Immobilien. Durch den Ansatz des Nutzungsrechts in Höhe der Leasingverbindlichkeit ergibt sich zum Erstanwendungszeitpunkt kein Effekt auf die Gewinnrücklage im Eigenkapital.  Aufgrund der Bilanzverlängerung wird sich die Eigenkapitalquote voraussichtlich um weniger als einen Prozentpunkt verschlechtern.

 

Gewinn- und Verlustrechnung:

Im Gegensatz zu dem bisherigen Ausweis der Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden künftig Abschreibungen auf Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten erfasst werden. Dies führt für das Geschäftsjahr 2019 zu einer Verbesserung des EBITDA in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags sowie zu einer Verbesserung des EBIT zulasten des Finanzergebnisses. Auf Basis der zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverhältnisse wird sich das Konzern-EBIT um bis zu eine Million Euro erhöhen.

 

Kapitalflussrechnung:

Aus dem geänderten Ausweis der Leasingaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen wird sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbessern und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verschlechtern.

 

Aus den übrigen neuen oder geänderten Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der MLP SE.

 

MLP hat Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind.

  

4 Konsolidierungskreis sowie Anteile an assoziierten Unternehmen und Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

In den Konzernabschluss werden die MLP SE und alle wesentlichen Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.

 

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurden neben der MLP SE als Mutterunternehmen 13 (Vorjahr: 13) vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen sowie unverändert zum Vorjahr ein vollkonsolidiertes ausländisches Tochterunternehmen und ein assoziiertes Unternehmen einbezogen.

 

Die DOMCURA AG hat als Gesellschafterin der Nordvers GmbH mit Beschluss vom 9. März 2018 einer Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB von der Anwendung des § 289 HGB (Erstellung Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2018 zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss 2018 der MLP SE mit Sitz in Wiesloch einbezogen. Der Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Fristen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zwischen der Gesellschaft und der MLP SE besteht ein Organschaftsverhältnis, welches die MLP SE zur Verlustübernahme nach § 302 AktG und zur Haftungsübernahme verpflichtet.

  

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 HGB zum Konzernabschluss
Stand 31. Dezember 2018Anteil am Kapital in %Eigenkapital in T€Jahresergebnis in T€
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
MLP Finanzberatung SE, Wiesloch 100,0030.57713.822
MLP Banking AG, Wiesloch ¹⁾100,00108.99812.841
TPC GmbH, Hamburg ¹⁾
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
100,00314315
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, Heidelberg¹⁾
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
100,001.1902.407
FERI AG, Bad Homburg v.d. Höhe ¹⁾100,0019.86217.233
FERI Trust GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe ¹⁾
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,0010.3867.233
FEREAL AG, Bad Homburg v.d. Höhe ¹⁾
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,001.949132
FERI Trust (Luxembourg) S.A., Luxemburg
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,0023.80414.744
DOMCURA AG, Kiel ¹⁾100,002.3805.629
nordias GmbH Versicherungsmakler, Kiel ¹⁾100,00435-123
Nordvers GmbH, Kiel ¹⁾
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
100,0026-8
Willy F.O. Köster GmbH, Hamburg ¹⁾
(100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler)
100,002.025156
Siebert GmbH Versicherungsmakler, Arnstadt ¹⁾
(100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler)
100,002620
MLPdialog GmbH, Wiesloch
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
100,001.262294
At-equity konsolidierte assoziierte Unternehmen
MLP Hyp GmbH, Wiesloch
(49,8 %ige Beteiligung der MLP Finanzberatung SE)
49,806.7933.793
Wegen geringer Bedeutung nicht konsolidierte Unternehmen
MLP Consult GmbH, Wiesloch100,002.300-10
Uniwunder GmbH, Dresden²⁾
(49,00% hält die MLP Finanzberatung SE)
49,00150-112
FERI (Schweiz) (vormals: Michel & Cortesi Asset Management AG, Zürich (Schweiz) ²⁾ ³⁾
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,00531 TCHF-87 TCHF
FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH, München ²⁾
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,0020256
FPE Private Equity Koordinations GmbH, München ²⁾
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,007344
FPE Direct Coordination GmbH , München ²⁾
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,006-6
FERI Private Equity GmbH & Co. KG, München ²⁾
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,003919
FERI Private Equity Nr. 2 GmbH & Co. KG, München ²⁾
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,003-6
AIF Komplementär GmbH, München ²⁾
(25% hält die FERI AG)
25,002615
AIF Register-Treuhand GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe ²⁾
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,0024-11
DIEASS GmbH, Kiel ¹⁾
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
100,0026-17
innoAssekuranz GmbH, Kiel (vormals: Portus Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH, Kiel ¹⁾
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
100,0025-29
Walther Versicherungsmakler GmbH, Hamburg ¹⁾
(100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler)
100,0025-242

Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominierende Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, zum Beispiel wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, forderungsbesicherte Finanzierungen und Private Equity Gesellschaften. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn die MLP SE das Unternehmen beherrscht.

 

Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betreffen Private Equity Gesellschaften. Die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden aufgrund der ähnlichen Tätigkeiten der Unternehmen zusammengefasst.

 

Die Tätigkeit der Gesellschaften besteht im Aufbau, Halten und Verwalten eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen (Zielgesellschaften), insbesondere durch das Eingehen von Beteiligungen. Die Kapitalanlagen bestehen insbesondere aus Beteiligungen und werden regelmäßig durch Eigenkapital finanziert. Das Geschäftsmodell sieht die Nutzung von Renditechancen für die Eigenkapitalgeber durch Investitionen in Unternehmensbeteiligungen über eine Dachfondskonzeption vor. Unternehmerisches Ziel ist es, für die Eigenkapitalgeber einerseits Erträge über laufende Ausschüttungen profitabler Zielgesellschaften sowie andererseits über gewinnbringende Beteiligungsverkäufe gegen Ende der Gesellschaftsdauer zu erwirtschaften. Die Gesellschaften unterhalten in der Regel selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb und beschäftigen keine Mitarbeiter.

 

Die Buchwerte der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betragen zum 31. Dezember 2018 171 T€ (Vorjahr: 360 T€). Die Erträge aus den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der MLP SE betragen im Geschäftsjahr 2018 1.595 T€ (Vorjahr: 221 T€).

 

Das maximale Verlustrisiko des MLP Konzerns aus nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht dem Beteiligungsbuchwert.

  

5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Schätzungsänderungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse erfordert teilweise Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualschulden und -forderungen, die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen.

 

Die Schätzungen beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

 

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzunsicherheiten bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

  • Anhangangabe 4 – Aggregationsgrundsätze strukturierter Unternehmen
  • Anhangangabe 6 und 8 – zeitraum- bzw. zeitpunktbezogene Realisierung von Umsatzerlösen sowie die Bestimmung der Höhe der Umsatzerlöse bei variablen Transaktionspreisen
  • Anhangangaben 6 und 20 – Wertminderungstest (diskontierte Cashflow-Prognosen und verwendete wesentliche Annahmen)
  • Anhangangabe 6, 22 bis 25 und 35 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Fair Value Angaben
  • Anhangangaben 6, 22, 25 und 28 – Wertminderungen von Forderungen
  • Anhangangaben 6, 28 und 34 – Rückstellungen und korrespondierende Erstattungsansprüche sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
  • Anhangangaben 6 und 28 – Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
  • Anhangangabe 6 und 33 – Leasingklassifizierung
  • Anhangangabe 18 – Bildung von Steuerforderungen/Steuerrückstellungen
  • Anhangangabe 26 – Zahlungsmittel – Zusammensetzung des Finanzmittelbestands

6 Rechnungslegungsmethoden

Für die Erlöserfassung aus Kundenverträgen ist ab 1. Januar 2018 IFRS 15 anzuwenden. IFRS 15 ersetzt IAS 18 Umsatzerlöse sowie die damit zusammenhängenden Interpretationen und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Anwendungsbereich von IFRS 15 erstreckt sich hierbei auf gegenseitige Verträge, bei denen sich die andere Vertragspartei als Kunde qualifiziert, mithin einen Vertrag mit MLP über den Erhalt von Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit („ordinary activities“) gegen Gegenleistung abschließt. Die Identifizierung eines Kunden ist bei den Geschäftsvorfällen von MLP regelmäßig problemlos möglich.

 

Aufgrund der fehlenden Voraussetzung eines gegenseitigen Kundenvertrags findet IFRS 15 für Dividendenerträge keine Anwendung (IFRS 15.BC28). Erträge aus diesen Geschäftsvorfällen sind entsprechend dem jeweils einschlägigen Standard zu erfassen. Die zuvor in IAS 18 verankerten Regelungen zur Erfassung von Dividendenerlösen wurden dabei in IFRS 9 übernommen. Auch Zinserträge fallen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 15. Diese werden ebenfalls nach den Regelungen des IFRS 9 gemäß der Effektivzinsmethode erfasst.

 

IFRS 15 normiert die folgenden kumulativen Anforderungen an Verträge mit Kunden:

 

  • Die Vertragsparteien haben dem Vertrag zugestimmt und sind zur Erfüllung der gegenseitigen Leistungen verpflichtet.
  • Identifizierbarkeit der Rechte einer jeden Partei sowie der Zahlungsbedingungen hinsichtlich der zu liefernden Güter bzw. der zu erbringenden Dienstleistungen ist gegeben.
  • Der Vertrag hat wirtschaftlichen Gehalt (commercial substance; im Sinne einer erwarteten Auswirkung auf die künftigen Geldflüsse des Unternehmens).
  • Der Eingang des Entgelts beim Unternehmen ist wahrscheinlich.

 

Die Umsatzerfassung ist gem. IFRS 15 an die Erfüllung eigenständiger Leistungsverpflichtungen gebunden, wonach die Dienstleistungen an den Kunden übertragen werden, wenn dieser die Kontrolle („control“) über die jeweiligen Vermögenswerte erlangt. MLP erfasst Umsatzerlöse entsprechend erst dann, wenn der Kunde „die Verfügungsmacht“ erlangt.

 

IRFS 15 sieht je nach dem Muster des Übergangs der Beherrschung auf den Kunden entweder eine zeitpunktbezogene oder eine zeitraumbezogene Erlösrealisation vor. Erlöse aus reinen Vermittlungsleistungen (insbesondere Abschlussprovisionen und Dynamikprovisionen) erfasst MLP zeitpunktbezogen. Eine zeitraumbezogene Erlösrealisation erfolgt insbesondere bei nachhaltigen Dienstleistungen (z. B. Bestandspflege, Fondsverwaltung).

 

Im Bereich der Altersvorsorge, Sach- und Krankenversicherung werden Provisionserlöse aus der Vermittlung von Versicherungsprodukten realisiert. Die Abschlussprovisionen werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst. Mit dem Übergang auf den IFRS15 waren die ratierlich gezahlten Provisionserlöse aus fondgebundenen Altersvorsorge-Produkten unter Berücksichtigung einer wahrscheinlichen Erfüllungsquote ebenso zeitpunktbezogen zu realisieren.

 

Für Vertragsanpassungen, die einen erweiterten Versicherungsschutz begründen, erhält MLP Dynamikprovisionen. Diese werden, analog zu den Provisionen aus der Vermittlung des Grundvertrags, mit Wirksamwerden der Dynamikerhöhung erfasst.

 

MLP erhält im Bereich Altersvorsorge und Krankenversicherung Provisionen aus der Bestandspflege von Verträgen für eine kontinuierliche Betreuung des Versicherungsnehmers. Die Leistung wird über einen Zeitraum erbracht, was dazu führt, dass Umsatzerlöse diesbezüglich über die Zeit zu realisieren sind.

 

Aufgrund der Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen Teile der erhaltenen Provision zurückzugewähren, ist der Provisionsanspruch der Höhe nach mit Unsicherheiten behaftet. Nach IFRS 15 liegt ein variabler Transaktionspreis vor. Die vertraglichen Vermögenswerte in Höhe in der noch zu erwartenden Provisionen wie auch die damit in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten gegenüber MLP Berater und Geschäftsstellenleiter sind zum Nominalbetrag angesetzt. MLP schätzt das erwartete Entgelt und realisiert nur insoweit Umsatzerlöse, als eine signifikante Stornierung gebuchter Erlöse hoch unwahrscheinlich ist.

 

Soweit die Versicherer Vermittlungsprovisionen unter Stornovorbehalt vorschüssig leisten, bildet MLP Rückstellungen für Stornorisiken auf Basis von Erfahrungswerten und aktiviert damit einhergehende Erstattungsansprüche gegenüber MLP Berater und Geschäftsstellenleiter. Die Veränderung der Rückstellung wird in den Umsatzerlösen, die Veränderung des mit ihr verbundenen Erstattungsanspruchs in den Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft erfasst.

 

Umsatzerlöse aus Vermögensmanagement enthalten zeitpunkt- und zeitraumbezogene Erlöse. Zeitpunktbezogene Erlöse sind Ausgabeaufschläge/Agien, Depotgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Fondsvermittlung sowie Vermittlungs- und Bestandsprovisionen aus Vermögensverwaltungsmandaten. Weitere zeitpunktbezogene Vermögensmanagementerlöse resultieren aus Research- und Rating-Dienstleistungen. Eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt insbesondere aus den Tätigkeitsfeldern aktives Fondmanagement, Anlageberatung und Fondsverwaltung.

 

Provisionserlöse aus der Vermittlung von Krediten (Kreditvermittlungsprovisionen) gehören zu den Umsatzerlösen aus Finanzierung. Für die Vermittlung von Krediten erhaltene Vermittlungsprovisionen realisiert MLP mit Abschluss des jeweiligen Kreditvertrags. Gleiches gilt bei der Immobilienvermittlung: hier erfolgt die Erlösrealisation mit Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Übrige Beratungsvergütungen werden in dem Maße vereinnahmt, wie die Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie werden insbesondere für Beratungen von Unternehmen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, für Beratungen bei Praxisfinanzierung und Existenzgründung gewährt. Außerhalb der Sparte Altersvorsorge wurden keine Verträge identifiziert, bei denen es zu einer abweichenden Realisierung von Provisionen kommt.

 

Darüber hinaus werden Erlöse aus dem Zinsgeschäft realisiert. Zu den Erlösen aus dem Zinsgeschäft gehören auch Zinserträge aus der Anlage finanzieller Mittel der MLP Banking AG.

 

Erlöse aus dem Zinsgeschäft vereinnahmt MLP während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag. Provisionen, die Teil der Effektivverzinsung einer Forderung sind, gehen in die Erlöse aus dem Zinsgeschäft derjenigen Perioden ein, in denen sie wirtschaftlich verdient werden. Hierzu zählen Bereitstellungszinsen für die Zusage, einen Kredit auszureichen oder eine bestehende Schuldposition zu übernehmen. Entgelte für sonstige laufende Bearbeitungs- und Abwicklungsleistungen (z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen) realisiert die Gesellschaft nach Leistungserbringung.

 

Zinserträge aus der Anlage von Geldern anderer Konzerngesellschaften sind Bestandteil des Finanzergebnisses und werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung.

  

Fremdwährungsumrechnung

Euro ist die funktionale Währung aller im MLP Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen. Der Konzern ist nahezu ausschließlich in Deutschland und Luxemburg tätig.

 

Beizulegende Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet MLP soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Liegt zum Abschlussstichtag kein aktiver Markt vor, erfolgt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter Bewertungsmodelle. Basierend auf den in den Bewertungsmodellen verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

 

  1. Beizulegende Zeitwerte der Hierarchiestufe 1 werden anhand von Kursen aktiver Märkte für das jeweilige Finanzinstrument ermittelt (notierte Marktpreise).
  2. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 werden entweder anhand von Kursen aktiver Märkte für vergleichbare, aber nicht identische Finanzinstrumente ermittelt oder anhand von Bewertungstechniken bestimmt, die überwiegend auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
  3. Bei Anwendung von Bewertungstechniken, in die ein wesentlicher nicht am Markt beobachtbarer Bewertungsparameter einfließt, erfolgt die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zur Hierarchiestufe 3.

 

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value- Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

 

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

 

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in der nachstehenden Anhangangabe 35 enthalten:

  

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten planmäßigen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfordern Schätzungen hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und -dauer. Die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gesamtumstände kann die Abschreibungsdauer anzupassen sein, was sich signifikant auf die Höhe der Abschreibungen auswirken kann. Dies betrifft bei MLP im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

 

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforderlichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten.

 

Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter/ unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter/unbestimmbarer Nutzungsdauer werden einmal jährlich oder wenn es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt, einzeln oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das betrifft bei MLP insbesondere die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Marken.

 

Unternehmenszusammenschlüsse erfordern Schätzungen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden und Eventualschulden. Sachanlagen werden in der Regel von unabhängigen Sachverständigen bewertet, während marktgängige Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs angesetzt werden. Sind immaterielle Vermögenswerte zu bewerten, zieht MLP – je nach Art des Vermögenswerts und der Schwierigkeit der Wertermittlung – entweder einen unabhängigen externen Sachverständigen zurate oder berechnet den beizulegenden Zeitwert anhand einer geeigneten Bewertungsmethode, in der Regel auf Basis diskontierter Cashflows. Abhängig von der Art des Vermögenswerts sowie der Verfügbarkeit der Informationen kommen unterschiedliche Bewertungstechniken (marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Verfahren) zur Anwendung. Zum Beispiel ist bei der Bewertung von Marken und Lizenzen regelmäßig die Methode der Lizenzpreisanalogie angemessen, die anhand eingesparter Lizenzgebühren den beizulegenden Zeitwert der für die vom Unternehmen erworbenen Marken und Lizenzen schätzt.

 

Soweit zahlungsmittelgenerierende Einheiten umstrukturiert werden, erfolgt eine Reallokation der diesen Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte auf der Basis der relativen Ertragswerte. Marken werden auf Basis der nachhaltigen Umsätze beziehungsweise auf Basis der relativen Ertragswerte reallokiert.

 

MLP testet Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Beurteilung ihrer Werthaltigkeit ist der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit deren erzielbarem Betrag zu vergleichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem Vergleich von beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen. Die Berechnung des Barwerts der geschätzten künftigen Cashflows beruht auf Annahmen über Bestandsentwicklungen, zukünftige Umsatzvolumina und Aufwendungen. Der Cashflow-Schätzung liegen Detailplanungszeiträume mit einem Planungshorizont von vier Jahren zugrunde. Darüber hinaus muss ein angemessener Abzinsungssatz gewählt werden, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

 

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und um Wertminderungen, bewertet. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

 

Die aus dem Abgang von Vermögenswerten resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erlöse oder sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Instandhaltungen und kleinere Reparaturen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
 

Wertminderungsprüfung

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer, bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht nutzungsbereit sind sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft.

 

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts verwendet werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwerts und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Steuern. Der Abzinsungssatz basiert auf einem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich einer unternehmensspezifischen Risikoprämie, die sich aus dem systematischen Marktrisiko (Betafaktor) sowie der aktuellen Marktrisikoprämie ableitet. In das diskontierte Cashflow-Modell sind zukünftige Cashflows aus einem Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Cashflows nach diesem Zeitraum werden unter Nutzung einer Wachstumsrate, die auf der Schätzung des Managements der langfristigen, durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten des Ergebnisses vor Steuern basiert, extrapoliert. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Anhangangabe 20.
 

Leasing

MLP hat keine Verträge abgeschlossen, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggut verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen (Finance-Leasingverhältnisse). Die weiteren Erläuterungen beschränken sich daher auf Operating-Leasingverhältnisse.

 

MLP hat als Leasingnehmer mehrere Leasingverträge zur Anmietung von Immobilien, Kraftfahrzeugen sowie Büromaschinen abgeschlossen. Die Verträge werden ebenfalls als Operating-Leasingverhältnisse beurteilt, da die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken bei den Leasinggebern verbleiben. Mietzahlungen beim Operating-Leasing werden im Periodenergebnis linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses verteilt. Entsprechendes gilt für erhaltene und zu erhaltende Leistungen, die als Anreiz zum Eingehen eines Operating-Leasingverhältnisses dienen. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 33.
 

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile

Die Anschaffungskosten werden jährlich um die dem MLP Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals erfasst MLP im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene Dividenden mindern den Buchwert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 16.

   

Finanzinstrumente

Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen Modell in drei Kategorien:

 

  1. finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden,
  2. finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und
  3. finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden.

 

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Für die Beurteilung, ob ein finanzieller Vermögenswert ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen besteht wird auf den wirtschaftlichen Gehalt der Zahlungsströme und nicht auf die vertraglichen Bezeichnungen abgestellt. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die das Risiko oder die Volatilität in den vertraglichen Zahlungsströmen erhöhen, stehen nicht mit einer elementaren Kreditvereinbarung in Einklang und stellen damit einen Verstoß gegen das Zahlungsstromkriterium dar. Für die Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums zu vernachlässigen sind jedoch solche vertragliche Bedingungen, die entweder auf die vertraglichen Zahlungsströme nur äußerst geringfügig (de minimis) auswirken oder realitätsfern (non genuine) sind.

 

MLP tätigt Käufe finanzieller Vermögenswerte ausschließlich mit dem Ziel vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Damit werden Veräußerungen vor dem Laufzeitende in der Regel ausgeschlossen und sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell „Halten“ subsumiert. Unschädlich für die Zuordnung zum Geschäftsmodell „Halten“ wären Veräußerungen aufgrund von Verschlechterung der Kreditqualität einzelner Vermögenswerte, Veräußerungen nahe am Laufzeitende, seltene bzw. unregelmäßige Veräußerungen oder in ihrer Höhe unwesentliche Veräußerungen. Da zum 31. Dezember 2018 bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell „Halten-Verkaufen“ oder „Verkaufen“ vorliegt, gibt es aufgrund des Geschäftsmodells keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (2) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (3) bewertet werden.

 

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, wie beispielsweise bei Anteilen an Investmentfonds sowie Derivaten, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Daher bewertet MLP Aktien und Investmentfonds erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Daneben erfüllen zwei Schuldverschreibungen das Zahlungsstromkriterium nicht und werden ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Weiterführende Informationen können der Tabelle zur Überleitung der nach IAS 39 berichteten Werte auf die nach IFRS 9 anzusetzenden Werte in Anhangangabe 3 entnommen werden. Für Eigenkapitalinstrumente gestattet IFRS 9 optional eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI). MLP wendet diese Option zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf Einzelfallebene an. Zum 31. Dezember 2018 wird die Option für keinen Vermögenswert ausgeübt. Des Weiteren gewährt IFRS 9.4.1.5 zur Vermeidung oder signifikanten Reduzierung eines Accounting Mismatch die optionale Bewertung von Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert. MLP macht zum 31. Dezember 2018 keinen Gebrauch der Fair Value Option (FVO).

 

Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab, während unter IAS 39 lediglich eingetretene Verluste als Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte erfasst wurden. Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

 

Stufe 1: beinhaltet alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang (Low Credit Risk Exemption). Hiervon wird bei Vorliegen eines Investmentgrade-Ratings ausgegangen. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes, der aus Ausfallereignissen der nächsten 12 Monate erwartet wird.

 

Stufe 2: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit.


Unter einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sieht MLP folgende Merkmale:

 

  • mehr als 30 Tage in Verzug
  • Verschlechterung des Ratings um mindestens zwei Ratingnoten im Vergleich zum 12-Monats-Forwardrating sowie Transfer in Non-Investment-Grade-Bereich
  • Intensivbetreuung

 

Stufe 3: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Bonitätsbeeinträchtigung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seinem Wert beeinträchtigt ist, umfassen einen Verzug von mehr als 90 Tagen sowie weitere qualitative Informationen, die auf wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hindeuten.

 

MLP macht von dem vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) für sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte Gebrauch. Diese besitzen keine signifikante Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15. Danach werden diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet und es erfolgt keine Einschätzung über eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos. Sollten bei den Vermögenswerten objektive Hinweise auf Bonitätsbeeinträchtigung vorliegen, werden sie in Stufe 3 transferiert.

 

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wendet MLP je nach Vermögenswert und Datenverfügbarkeit unterschiedliche Modelle an:

 

  • Ermittlung über Kreditrisikoparameteransatz:
    Der erwartete Kreditverlust „Expected Credit Loss“ (ECL) wird durch die multiplikative Verknüpfung der Kreditrisikoparameter „Exposure at Default“ (EaD), „Ausfallwahrscheinlichkeit“ „Probability of Default“ (PD) und Verlustquote bei Ausfall „Loss Given Default“ (LGD) bestimmt.
    Die Parameter werden so bestimmt, dass sie relevante Ereignisse in der Vergangenheit, die aktuelle Situation sowie zukunftsgerichtete Informationen widerspiegeln. Prinzipiell kann dies durch ein ökonomisches Modell, das sämtliche der aufgezählten Informationen enthält, erfolgen oder über die Anpassung bestehender Parameter, sodass das aktuelle ökonomische Umfeld und Prognosen bzgl. dessen zukünftiger Veränderung berücksichtigt werden. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren (z. B. Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Arbeitslosenquote) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
    Um eine näherungsweise Konsistenz zwischen der Risikomessung und der bilanziellen Betrachtung von Kreditverlusten sicherzustellen, werden die aktuell genutzten PD-Modelle eingesetzt und geeignet erweitert. Im ersten Schritt werden hierfür aus den bestehenden aufsichtsrechtlichen Modellen Through-the-cycle (Mehrjahres-PDs) abgeleitet. Hierfür werden Migrationsmatrizen verwendet, durch die auf Portfolioebene zukünftige Veränderungen der Bonität über die Laufzeit antizipiert werden. Die Migrationsmatrizen basieren unter Verwendung von Ratingklassen auf historisch beobachtbaren Ausfallhistorien der betrachteten Portfolien. Im zweiten Schritt werden die Through-the-Cycle PDs mit einem Shift-Faktor-Ansatz so angepasst, dass das aktuelle konjunkturelle Umfeld sowie die von IFRS 9 geforderten zukunftsgerichteten Faktoren berücksichtigt werden. Bei diesem werden die aus Ratingdaten abgeleiteten Through-the-Cycle PDs (Mehrjahres-PDs) über einen multiplikativen Faktor, den Shift-Faktor, in Point-in-Time PDs transformiert.
  • Loss Rate-Ansatz:
    IFRS 9 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen für die Ermittlung erwarteter Verluste einen auf Ausfallquoten basierenden Loss Rate-Ansatz. Hierbei werden historische Kreditausfallraten für definierte Portfolien mit gleichen Risikocharakteristika ermittelt.
    Kriterien für die Portfoliobildung sind gleichartig ausgestaltete Vertragsbedingungen der Vermögenswerte, vergleichbare Kontrahenteneigenschaften sowie ähnliche Bonitätseinstufungen der Vermögenswerte des Portfolios. Die erwarteten Verluste werden auf Basis historischer Verluste geschätzt. Im Gegensatz zum erstgenannten Verfahren erfolgt keine explizite Unterteilung in die Komponenten Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote bei Ausfall (LGD). Ermittlungszeitraum der erwarteten Verluste ist grundsätzlich die komplette Restlaufzeit des Vermögenswerts. Zukunftsgerichtete Informationen bei der Ermittlung der Loss Rates werden durch die Gewichtung der verwendeten historischen Ausfallraten einbezogen. Beispielsweise werden Loss Rates aus einer Periode mit starker Konjunktur eine geringere Gewichtung und Loss Rates aus einer Rezessionsperiode eine stärkere Gewichtung erhalten, um einen erwarteten Konjunktureinbruch zu antizipieren.
  • Expertenbasierte ECL-Bestimmung:
    Die expertenbasierte ECL-Bestimmung erfolgt individuell unter Verwendung einer Szenario-Analyse, denen der Experte die Umstände und Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zugrunde legt. Hierdurch werden zum einen allgemeine Erfahrungswerte und zum anderen die spezifischen Besonderheiten fortwährend in die Berechnung eingebunden.


Bei substantiellen Vertragsanpassungen wird der ursprüngliche Vermögenswert ausgebucht und ein neuer Vermögenswert erfasst (modification). Derzeit werden bei MLP nur in geringem Umfang nicht signifikante Modifikationen durchgeführt. Bei den durchgeführten Modifikationen handelt es sich um Verlängerungen der Vertragslaufzeit sowie Tilgungsaussetzungen. In diesen Fällen führt die Vertragsanpassung nicht zu einer Ausbuchung des Vermögenswertes. Die ermittelte Differenz zwischen Bruttobuchwert des originären und Barwert des modifizierten Vertrags wird erfolgswirksam in der GuV erfasst.

 

Die Ausbuchung eines Finanzinstruments (write-off) wird dann vorgenommen, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

Purchased or Originated Credit Impaired Financial Assets (POCI) sind grundsätzlich finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang die Definition für credit-impaired erfüllen. Dies ist dann erfüllt, wenn eine Zuordnung zu einer Ausfallklasse vorgenommen wird.

 

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

  

Pensionsrückstellungen

Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen.

 

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) zahlt MLP aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für MLP keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr.

 

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht.

 

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Alterversorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) erfolgt nach dem gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode).

 

Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt.

 

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

 

Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich MLP versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich MLP an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen.

 

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

 

Die Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 28 näher erläutert.

  

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit bestmöglich geschätzten Beträgen zur Erfüllung der Verpflichtungen erfasst werden.

 

Sofern die Höhe der Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmbar ist, wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt. Bei gleicher Wahrscheinlichkeit wird der gewichtete Durchschnittswert erfasst.

 

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit Marktzinssätzen abgezinst, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

 

Auflösungen von Rückstellungen werden in den sonstigen Erlösen erfasst.

 

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine quasi-sichere Rückerstattung von einem identifizierbaren Dritten erwartet (z. B. bei bestehendem Versicherungsschutz), erfasst MLP die Erstattung als gesonderten Vermögenswert. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Entsprechend erfolgt auch bei Auflösung der Rückstellungen eine Nettodarstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen die erhaltene Provision teilweise zurückzugewähren, bildet MLP Rückstellungen für Stornorisiken. MLP schätzt die Stornoquote in Abhängigkeit von Produktgruppe und bisheriger Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags in der Regel auf Basis von Erfahrungswerten. Der Zeitraum, in dem MLP verpflichtet ist, bei vorzeitigem Wegfall eines Vertrags Teile der vereinnahmten Provisionen zurückzuzahlen, ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen gemäß Versicherungsvertragsgesetz oder aus den Vertriebsvereinbarungen mit den Produzenten.

   

Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ umfassen Vergütungssysteme, deren Ausgleich sowohl mit Barmitteln als auch durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt.

 

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird als Personalaufwand oder als Aufwand für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft mit einem gleichzeitigen Ausweis als Rückstellung erfasst. Der auf Basis der Monte-Carlo-Simulation bzw. eines anderen geeigneten Bewertungsmodells ermittelte beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag sowie am Auszahlungstag neu ermittelt. Die Erfassung des erwarteten Aufwands erfordert Annahmen über Fluktuations- und Ausübungsquoten. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts ist aufwandswirksam zu berücksichtigen. Am Auszahlungstag entspricht der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit dem Betrag, der an die betroffenen Mitarbeiter zu leisten ist.

 

Aktienbasierte Vergütungen umfassen auch solche mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente („Beteiligungsprogramm 2017“, „Beteiligungsprogramm 2018“ für MLP Berater und Geschäftsstellenleiter). Das Beteiligungsprogramm 2018 gilt für das Kalenderjahr 2018 und für MLP Berater und MLP Geschäftsstellenleiter, deren Verträge am 31. Dezember 2018 ungekündigt fortbestehen. Die in MLP Aktien zu leistende Vergütung wird basierend auf der Jahresprovision des MLP Beraters/Geschäftsstellenleiters unter Anwendung verschiedener Leistungsparameter ermittelt und im Konzernabschluss 2018 als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.

 

Weitere Erläuterungen zu den aktienbasierten Vergütungen sind in Anhangangabe 32 dargestellt.

  

7 Berichtspflichtige Geschäftssegmente

Die Einteilung von MLP in Geschäftssegmente folgt derjenigen für die interne Berichterstattung. Der MLP Konzern gliedert sich in die folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

 

  • Finanzberatung
  • Banking
  • FERI
  • DOMCURA
  • Holding

 

MLP hat im berichtspflichtigen Geschäftssegment Finanzberatung gemäß IFRS 8.12 die Geschäftssegmente „Finanzberatung“ und „betriebliche Vorsorge“ aufgrund der Ähnlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie das Zurückgreifen auf denselben Kundenstamm und identische Vertriebskanäle zusammengefasst. Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Finanzberatung ist die Beratung von Akademikern und anderen anspruchsvollen Kunden insbesondere hinsichtlich Versicherungen, Vermögensanlagen, betrieblicher Altersversorgung und die Vermittlung von Verträgen über diese Finanzdienstleistungen. Das Segment setzt sich aus der MLP Finanzberatung SE, der TPC GmbH, der ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, der MLPdialog GmbH sowie dem assoziierten Unternehmen MLP Hyp GmbH zusammen.

 

Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Banking ist die Beratung und das Betreiben von Bankgeschäften, u. a. das Depotgeschäft, das Kommissionsgeschäft, die Anlageberatung und die Anlagevermittlung sowie die Vermittlung von Versicherungen, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehen. 

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments FERI erstreckt sich auf die Vermögens- und Anlageberatung. Dieses Segment setzt sich aus der FERI AG, der FERI Trust GmbH, der FERI Trust (Luxembourg) S.A. sowie der FEREAL AG zusammen.

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments DOMCURA umfasst die Konzeption, Entwicklung und Realisierung umfassender Deckungskonzepte in der Sachversicherung als sogenannter Assekuradeur. Des Weiteren werden Maklertätigkeiten ausgeübt. Das Segment setzt sich aus der DOMCURA AG, der Nordvers GmbH, der nordias GmbH Versicherungsmakler, der Willy F.O. Köster GmbH und der Siebert GmbH Versicherungsmakler zusammen. 

 

Die MLP SE bildet das Geschäftssegment Holding. Das Segment fasst wesentliche interne Dienstleistungen und Aktivitäten zusammen.

 

Intersegmentär erbrachte Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Bei Konzernumlagen wird auf die tatsächlich angefallenen Einzelkosten ein angemessener Gemeinkostenzuschlag erhoben.

 

Das Management trifft seine Entscheidungen über die Ressourcenallokation und die Beurteilung der Segmentperformance auf der Basis der Segment-Gewinn- und Verlustrechnung. Die finanziellen Segmentinformationen ermittelt MLP auf Basis der im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Die Segmente Finanzberatung, Banking und DOMCURA entfalten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Wesentlichen in Deutschland. Das Segment FERI entfaltet seine wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland und in Luxemburg.

 

Im Geschäftsjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzberatung, Banking, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 213.353 T€ getätigt. Im Vorjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzberatung, Banking, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 205.274 T€ getätigt.

  

Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€FinanzberatungBankingFERIDOMCURA HoldingKonsolidierungSumme
20182017201820172018201720182017201820172018201720182017
Umsatzerlöse347.150126.84875.790278.317146.164139.71083.44173.273---10.408-9.405642.137608.743
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt7.1386.0293.2693.371-6-----10.408-9.405--
Sonstige Erlöse20.2596.39412.75711.6394.6724.2831.8604.6429.1739.611-24.900-17.14623.82119.424
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt13.0794.4453.1383.693-280638.6828.915-24.900-17.146--
Gesamterlöse367.409133.24288.547289.957150.836143.99385.30077.9159.1739.611-35.307-26.551665.958628.167
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft-171.665-58.510-30.986-128.959-85.348-81.754-54.643-48.323--10.1098.202-332.533-309.344
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft---556-1.055---------556-1.055
Bewertungsergebnis/Risikovorsorge705102259-619-423-34-4240----500-511
Personalaufwand-66.127-21.467-10.764-53.163-32.208-30.507-14.866-14.337-4.075-3.771---128.039-123.245
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen-11.672-3.702-95-7.461-1.262-1.170-1.344-1.293-1.586-1.666---15.960-15.293
Sonstige betriebliche Aufwendungen -103.261-27.243-33.887-103.252-9.822-10.614-9.399-8.277-14.140-12.55024.98118.328-145.528-143.607
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen2.5472.487----------2.5472.487
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)17.93624.91012.519-4.55321.77219.9145.0065.724-10.627-8.376-217-2046.38837.600
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 663202.582102740727-8145-16-243.161209
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -864-182-51-597-341-246-9-38-2.706-46128292-3.689-1.433
Bewertungsergebnis betriebsfremd-6----21--3-23----52-
Finanzergebnis-207-1632.531-495-356-206-5-112.809-41726668-580-1.223
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)17.72924.74715.050-5.04721.41619.7085.0015.713-13.436-8.793484845.80836.377
Ertragsteuern-11.314-8.582 
Konzernergebnis34.49427.796 
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 4.1864.132----------4.1864.132
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen8.1051.3206853.67815.4205271.1451.5231.273277--26.6297.324
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Forderungen-705-57-9769654233442-40-----1.216902
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Finanzanlagen11-804-341296-5-24---1.140-341
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen44.85915.9053.24038.23611.18710.6093.897694.9722.179--68.15566.997

Die Segmentangaben des Vorjahrs wurden in Zusammenhang mit den neuen Segmenten Finanzberatung und Banking nicht angepasst. Um die Beträge vergleichbar zu machen, wurden die Werte des laufenden Geschäftsjahrs zusätzlich nach der Segmentstruktur des Vorjahrs in der folgenden Tabelle aufbereitet:



Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€FinanzdienstleistungenFERIDOMCURA HoldingKonsolidierungSumme
201820172018201720182017201820172018201720182017
Umsatzerlöse420.167400.737146.164139.71083.44173.273---7.634-4.976642.137608.743
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt7.6344.970-6-----7.634-4.976--
Sonstige Erlöse19.23614.3734.6724.2831.8604.6429.1739.611-11.120-13.48523.82119.424
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt2.4374.478-28-638.6828.915-11.120-13.485--
Gesamterlöse439.403415.109150.836143.99385.30077.9159.1739.611-18.754-18.461665.958628.167
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft-199.885-184.213-85.348-81.754-54.643-48.323--7.3434.946-332.533-309.344
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft-556-1.055---------556-1.055
Bewertungsergebnis/Risikovorsorge964-517-423-34-4240----500-511
Personalaufwand-76.891-74.630-32.208-30.507-14.866-14.337-4.075-3.771---128.039-123.245
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen-11.768-11.164-1.262-1.170-1.344-1.293-1.586-1.666---15.960-15.293
Sonstige betriebliche Aufwendungen -123.368-125.654-9.822-10.614-9.399-8.277-14.140-12.55011.20213.847-145.528-143.607
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen2.5472.487--------2.5472.487
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)30.44620.36521.77219.9145.0065.724-10.627-8.376-209-2746.38837.600
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.244122740727-8145-16-243.161209
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -914-779-341-246-9-38-2.706-46128292-3.689-1.433
Bewertungsergebnis betriebsfremd-6--21--3--23----52-
Finanzergebnis2.325-657-356-206-5-11-2.809-41726568-580-1.223
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)32.77119.70821.41619.7085.0015.713-13.436-8.793564145.80836.377
Ertragsteuern-11.314-8.582
Konzernergebnis34.49427.796
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 4.1864.132--------4.1864.132
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen8.7914.99815.4205271.1451.523277277--26.6297.324
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Forderungen-1.6819084233442-40-----1.216902
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Finanzanlagen815-341296-5-24---1.140-341
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen48.09954.14011.18710.6093.897694.9722.179--68.15566.997