Vergütungsbericht

  

Vergütungspolitik

Der Aufsichtsrat der MLP SE hat die folgende Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands der MLP SE beschlossen.

 

Die Vergütung der Vorstände der MLP SE soll fixe und variable Bestandteile enthalten.

 

Das Fixgehalt setzt sich aus einem Grundgehalt, einem auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen und einer betrieblichen Altersvorsorge zusammen. Die variable Vergütung wird in Form einer EBIT-abhängigen Tantieme gewährt (EBIT: Earnings before interest and taxes).

 

Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung soll so ausgestaltet sein, dass einerseits keine signifikante Abhängigkeit des Vorstandsmitglieds von der variablen Vergütung besteht, die variable Vergütung aber andererseits einen wirksamen Verhaltensanreiz setzen kann.

 

Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung zum Stichtag 31. Dezember 2019 kann folgender Tabelle entnommen werden:

Anteil fixe Bestandteile Anteil variabler Bestandteil
Dr. Uwe Schroeder-Wildberg 47,06% 52,94%
Manfred Bauer 47,23% 52,77%
Reinhard Loose 46,40% 53,60%

Einzelheiten können dem Vergütungsbericht im Geschäftsbericht entnommen werden.

 

Strategisches Kernziel ist die Herbeiführung profitablen Wachstums. Zentrale Kennziffer und Steuerungsgröße ist das EBIT, welches sich als operatives Ergebnis im Wesentlichen aus den Erlösen und Aufwendungen ergibt. Eine an der Entwicklung des EBIT orientierte variable Vergütung ist daher die geeignete Kenngröße, um diese Strategie zu unterstützen. Durch die Aufteilung der variablen Vergütung in eine Sofortauszahlung und eine aufgeschobene Auszahlung hat die variable Vergütung eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht nur der kurzfristige Erfolg, sondern auch die langfristige Entwicklung der Gesellschaft im Fokus steht.

 

Da die Tantieme ausschließlich EBIT-abhängig ausgestaltet ist, ist die Gewährung grundsätzlich unabhängig von der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Allerdings behält sich der Aufsichtsrat vertraglich die Möglichkeit vor, die variable Vergütung nach billigem Ermessen in Abhängigkeit von der individuellen Leistung eines Vorstandsmitglieds sowie im Lichte etwaiger, von Mitgliedern des Vorstands nicht zu vertretender allgemeiner Markteinflüsse auf das jeweilige Geschäftsergebnis innerhalb eines vertraglich festgelegten Rahmens nach oben oder unten anzupassen.

 

Eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Regelung zur Rückforderung bereits ausgezahlter variabler Vergütungsbestandteile wird nicht für erforderlich erachtet und ist daher aktuell auch nicht mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart.

 

Bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands bzw. eines Vorstandsmitglieds berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis zur durchschnittlichen Vergütung des oberen Führungskreises innerhalb der MLP Gruppe sowie das Verhältnis zur durchschnittlichen Vergütung der übrigen Belegschaft. Dies gilt sowohl für die durchschnittliche Vergütung innerhalb eines Jahres, als auch für die Entwicklung der Vergütung über mehrere Jahre. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütung der Vorstände in angemessenem Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft steht.

 

Die Vergütungspolitik wird vom Aufsichtsrat festgelegt und wurde von den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung 2019 bestätigt. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütungspolitik jährlich und lässt diese bei wesentlichen Anpassungen von der Hauptversammlung bestätigen.

 

Vorstandsvergütung

Grundsätze der Vorstandsvergütung

Das geltende Vergütungssystem sieht ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung (Bonus) vor (siehe Tabelle). Der Ausgangsbetrag für die Bonuszahlung bestimmt sich nach der Ergebnisrechnung des MLP Konzerns nach den jeweils im MLP Konzern angewandten (internationalen) Rechnungslegungsstandards. Bemessungsgrundlage ist dabei das EBIT des MLP Konzerns in dem abgelaufenen Geschäftsjahr, für das die Bonuszahlung erfolgt. Entscheidend ist das EBIT, wie es sich jeweils ohne Kürzung um gewinnabhängige Tantiemen ergäbe. Sollten im Geschäftsjahr fortzuführende und aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen werden, so setzt sich die Bemessungsgrundlage zusammen aus der Summe der EBITs der fortzuführenden und der aufgegebenen Geschäftsbereiche. Alle in direktem Zusammenhang mit der Aufgabe/Veräußerung von Geschäftsbereichen stehenden Kosten und Erträge werden nicht in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Beginnt oder endet der Anstellungsvertrag im Laufe des Geschäftsjahrs, erfolgt eine Kürzung des Ausgangsbetrags pro rata temporis.

 

Ein Anteil von grundsätzlich 45 % des so berechneten Bonus soll als Sofortauszahlung nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung kommen. Der weitere Anteil von grundsätzlich 55 % soll als „aufgeschobene Zahlung“ erst nach Vorlage des Jahresabschlusses für das übernächste Geschäftsjahr nach dem Jahr der Sofortauszahlung zur Auszahlung kommen. Zur Berechnung der aufgeschobenen Zahlung wird das nach der Ergebnisrechnung des MLP Konzerns im Ausgangsjahr erreichte EBIT mit dem Durchschnitt des in den drei dem Ausgangsjahr folgenden Geschäftsjahren erreichten EBIT verglichen und der fortgeschriebene Ausgangsbetrag entsprechend angepasst.

 

In vertraglich näher bestimmten Grenzen unterliegen die Sofortauszahlung und die aufgeschobene Zahlung darüber hinaus einem in das Ermessen des Aufsichtsrats gestellten Anpassungsrecht. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach seinem billigen Ermessen aufgrund der Bewertung der individuellen Leistungen des Vorstandsmitglieds oder aufgrund außerordentlicher Entwicklungen die Sofortauszahlung um bis zu 30 % und die aufgeschobene Zahlung um bis zu 10 % zu reduzieren oder zu erhöhen.

 

Der Anstellungsvertrag sieht darüber hinaus für die Sofortauszahlung und die aufgeschobene Zahlung jeweils einen in Euro bestimmten Maximalbetrag („Cap“) vor. Hinsichtlich beider Bonusteile ist ein Maximalbetrag von 150 % des Ausgangsbetrags bei einem unterstellten EBIT von 100 Mio. € vorgesehen.

 

Nach dem Vergütungssystem haben die Vorstände Anspruch auf einen Dienstwagen zur unbeschränkten Nutzung sowie auf die Leistungen aus einer Todesfall- und Invaliditätsversicherung.

 

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Uwe Schroeder-Wildberg besitzt ferner eine einzelvertragliche betriebliche Versorgungszusage. Es wird eine Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres, eine Invalidenrente, eine Witwenrente sowie eine Waisenrente zugesagt. Die Höhe der zugesagten Leistung ist für die Altersrente in einem Nachtrag zum Anstellungsvertrag separat festgesetzt. Die Invalidenrente und die Witwenrente betragen 60 % der vertraglich vereinbarten Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Waisenrente je unterhaltsberechtigtem Kind hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Witwenrente und Waisenrente aller berechtigten Personen zusammen kann insgesamt nicht mehr als 100 % der Altersrente betragen. Die Mitglieder des Vorstands Manfred Bauer und Reinhard Loose erhalten dagegen arbeitgeberfinanzierte, beitragsorientierte Leistungszusagen zur betrieblichen Altersvorsorge.

 

Die Anstellungsverträge aller Konzernvorstände enthalten Change-of-Control-Klauseln, die zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen, wenn

 

 

Kündigt einer der Vorstände unter den vorgenannten Voraussetzungen, steht ihm eine Abfindung in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen zu, sofern die Kündigung mehr als zwei Jahre vor Beendigung des Vertrags erfolgt. Danach gelten die Regeln pro rata temporis.

 

Zur Erfüllung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen enthalten die Anstellungsverträge aller Konzernvorstände zudem folgende Regelungen:

 

 

Die individualisierte Vorstandsvergütung wird, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, anhand der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen ausgewiesen.

   

Individualisierte Vorstandsvergütung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)
Zufluss (alle Angaben in T€) Dr. Uwe Schroeder-Wildberg Reinhard Loose Manfred Bauer
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen Vorstand Produkte und Services
seit 01.01.2003 seit 01.02.2011 seit 01.05.2010
2018 2019 2018 2019 2018 2019
Festvergütung 550 550 360 360 360 360
Nebenleistungen 33 34 17 20 27 32
Summe fixe Bestandteile 583 584 377 380 387 392
Einjährige variable Vergütung 243 384 162 256 162 256
Mehrjährige variable Vergütung 231 273 152 182 154 182
Tantieme 2014 (2014-2017) 231 0 152 0 154 0
Tantieme 2015 (2015-2018) 0 273 0 182 0 182
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe fixe u. variable Bestandteile 1.057 1.241 692 819 703 830
Versorgungsaufwand 261 267 140 150 150 150
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.318 1.508 832 969 853 980
Gewährte Zuwendungen
Gewährte Zuwendungen (alle Angaben in T€) Dr. Uwe Schroeder-Wildberg Reinhard Loose
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen
seit 01.01.2003 seit 01.02.2011
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 550 550 550 550 360 360 360 360
Nebenleistungen 33 34 34 34 17 20 20 20
Summe fixe Bestandteile 583 584 584 584 377 380 380 380
Einjährige variable Vergütung 296 304 213 396 197 203 142 264
Mehrjährige variable Vergütung 421 512 0 990 281 341 0 660
Tantieme 2018 (2018-2021) 421 0 0 0 281 0 0 0
Tantieme 2019 (2019-2022) 0 512 0 990 0 341 0 660
Summe fixe u. variable Bestandteile 1.299 1.400 797 1.970 855 925 522 1.304
Versorgungsaufwand 261 267 267 267 140 150 150 150
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.560 1.668 1.064 2.237 995 1.075 672 1.454
Gewährte Zuwendungen
(alle Angaben in T€)
Manfred Bauer
Vorstand Produkte und Services
seit 01.05.2010
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 360 360 360 360
Nebenleistungen 27 32 32 32
Summe fixe Bestandteile 387 392 392 392
Einjährige variable Vergütung 197 203 142 264
Mehrjährige variable Vergütung 281 341 0 660
Tantieme 2018 (2018-2021) 281 0 0 0
Tantieme 2019 (2019-2022) 0 341 0 660
Summe fixe u. variable Bestandteile 865 936 533 1.315
Versorgungsaufwand 150 150 150 150
Gesamtvergütung (gemäß DCGK) 1.015 1.086 683 1.465

Für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2019 Pensionsrückstellungen in Höhe von 20,3 Mio. € (17,1 Mio. €).

  

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten satzungsgemäß neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das jeweilig abgelaufene Geschäftsjahr eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 40.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Für die Tätigkeit im Bilanzprüfungs- und im Personalausschuss wird zusätzlich eine gesonderte Vergütung gewährt. Diese beträgt im Bilanzprüfungsausschuss 25.000 € und im Personalausschuss 15.000 €. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält das Zweifache der vorgenannten Vergütung. Der feste Vergütungsbestandteil wird nach Ablauf des Geschäftsjahrs ausgezahlt. Im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit erhält kein Aufsichtsratsmitglied variable oder aktienbasierte Vergütungsbestandteile.
  

Individualisierte Aufsichtsratsvergütung
Alle Angaben in T€ (ohne Ust.) Vergütung 2019 Vergütung 2018
Dr. Peter Lütke-Bornefeld (Vorsitzender) 135 135
Dr. h. c. Manfred Lautenschläger* - 45
Dr. Claus-Michael Dill (stellvertretender Vorsitzender**) 110 101
Tina Müller 55 55
Matthias Lautenschläger *** 80 44
Burkhard Schlingermann 55 55
Alexander Beer 65 65
Gesamt 500 500

Im Geschäftsjahr 2019 fielen 17 T€ (Vorjahr: 20 T€) Ersatz für Auslagen an.