PROGNOSEBERICHT

Zukünftige Branchensituation und Wettbewerbsumfeld
 

Der bereits beschriebene Einfluss der einzelnen Beratungsfelder auf die operativen Geschäftssegmente gilt für die zukünftige Branchensituation und das Wettbewerbsumfeld entsprechend.

 

Altersvorsorge

Private und betriebliche Altersvorsorge werden künftig eine immer wichtigere Rolle in Deutschland spielen müssen. Trotz der aktuellen Zurückhaltung vieler Bürger ist das Marktpotenzial mittel- bis langfristig groß: Dies belegt eine Umfrage des GDV. Die Mehrheit der Deutschen (56 %) würde mehr Geld in die private Altersvorsorge investieren – vorausgesetzt, der Staat würde dies stärker fördern. Die Dringlichkeit, selbst aktiv werden zu müssen, ist den allermeisten Bürgern bewusst: 84 % sind überzeugt, dass Rentner in Zukunft ihren Lebensstandard nur mit privater Vorsorge halten können. Dennoch baut bislang nicht mal jeder Zweite (48 %) ein zusätzliches Kapitalpolster auf. Bei den 18- bis 24-Jährigen sorgt sogar nur jeder Vierte (25 %) privat vor.

 

Die Mehrheit der Deutschen will sich nicht einschränken

Einer Umfrage von TNS Infratest zufolge ist nur jeder dritte Bundesbürger bereit, sich heute finanziell einzuschränken, um zusätzlich in die private Altersvorsorge zu investieren. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) ist sogar nur jeder Vierte gewillt, in den nächsten zwölf Monaten hierfür mehr zu sparen – obwohl zwei Drittel der Deutschen wissen, dass ihre eigene Vorsorge unzureichend ist. Als Hauptgründe für die mangelnde Altersvorsorge nennen die Deutschen, dass sie nicht genug Geld haben, um für die Rente zu sparen (34 %) und dass sie andere Prioritäten setzen (44 %). Das hat die „Investor-Pulse“-Studie der Vermögensverwaltung BlackRock ergeben.

 

Steigende Altersarmut und Sorge vor sinkendem Lebensstandard im Alter

Mehr als jeder zweite Beschäftigte (59 %) hierzulande klagt über eine wachsende Angst vor dem Thema Altersarmut. Dies geht aus einer Studie der AXA hervor. Danach erwarten 39 % der Berufstätigen eine sinkende Lebensqualität im Ruhestand. Das ist ein Drittel mehr als bei der AXA-Befragung vor zehn Jahren (29 %). Fast die Hälfte der Erwerbstätigen (44 %) hält ihr erwartetes Ruhestandseinkommen für nicht ausreichend. Eine berechtigte Sorge, denn die Zahl armer Rentner ist seit 2005 stark gestiegen – von 10,7 % auf 15,6 %, wie jüngste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen.

 

Gesetzliche Rente sinkt immer weiter

Bereits 2014 lag das Standardrentenniveau (netto vor Steuern) laut dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung bei 48,1 % des letzten Erwerbseinkommens. Bis zum Jahr 2029 soll es auf 44,6 % sinken. Für das Jahr 2040 sagt eine Prognos-Studie im Auftrag des GDV sogar ein Absinken des Rentenniveaus auf 39 % voraus.

 

Lebenserwartung wird deutlich unterschätzt

Die meisten Deutschen unterschätzen ihre Lebenserwartung stark – und damit auch, wie lange ihre Altersvorsorge reichen muss. Dies hat eine Umfrage der ERGO Versicherungsgruppe ergeben: Nur jeder fünfte Bundesbürger (20 %) rechnet damit, 90 Jahre und älter zu werden. Tatsächlich werden jedoch voraussichtlich mehr als die Hälfte bis über zwei Drittel der Deutschen (55 % bis 70 %) dieses hohe Alter erreichen. Eine private Rentenversicherung sichert dieses so genannte Langlebigkeitsrisiko ab. Laut einer Allensbach-Befragung für den GDV wünschen sich heute bereits zwei Drittel (68 %) der Deutschen eine lebenslang garantierte private Rente, das sind 8 % mehr als noch im Jahr 2011.

   

Betriebliche Vorsorge auf dem Vormarsch

Die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland wird weiter zunehmen. Eine Studie der Zürich Versicherung rechnet damit, dass im Jahr 2016 61 % der Mitarbeiter, die in einem Unternehmen mit bAV-Angebot arbeiten, diese Zusatzabsicherung auch in Anspruch nehmen. Dies entspricht einer Steigerung der bAV-Durchdringung um sieben Prozentpunkte innerhalb eines Jahres. Dazu kommt: Immerhin jedes sechste Unternehmen (17 %) ohne aktuelles bAV-Angebot plant, die betriebliche Altersvorsorge einzuführen.

 

Laut einer Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson erwartet fast die Hälfte der deutschen Unternehmen (46 %) bis 2020 eine höhere Nachfrage nach Arbeitgeberangeboten in den Bereichen Gesundheit und betriebliche Altersvorsorge. Deshalb sieht sich die Mehrheit der Unternehmen bei Altersvorsorge (64 %) und Gesundheitsvorsorge (60 %) in der Pflicht. Zugleich besteht großer Nachholbedarf: Nur jedes dritte Unternehmen (32 %) sieht sich beim Vorsorgeangebot für Mitarbeiter bis 2020 bereits gut aufgestellt. Und etwa genauso viele (34 %) sehen es als unwahrscheinlich an, dass ihre bestehenden Angebote auf mittlere Sicht noch geeignet sein werden. Mittelfristig ergibt sich daraus ein erhebliches Marktpotenzial für Beratung.

 

Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich

Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Würzburg erarbeitet derzeit im Auftrag der Bundesregierung Verbesserungsvorschläge bei den steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der bAV. Ziel ist es, bestehende Hemmnisse abzubauen und neue Anreize zu setzen, um den Verbreitungsgrad der betrieblichen Vorsorge auszubauen. Mit einer Veröffentlichung der Studien-Ergebnisse ist im 1. Quartal 2016 zu rechnen. Gleichzeitig können sich durch die Politik auch negative Auswirkungen ergeben. Dazu gehört beispielsweise die aktuell in der Koalition diskutierte neue kapitalgedeckte „Deutschlandrente“. Diese könnte als zentral verwalteter Rentenfonds in staatlicher Hand mit der bisherigen privaten und betrieblichen Altersvorsorge über Versicherer und Fondsgesellschaften konkurrieren.

 

Neue Vorsorgeprodukte werden noch zu wenig wahrgenommen

Lebensversicherer stehen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase heute vor Herausforderungen. Im Bereich Altersvorsorge fokussieren sich die Anbieter derzeit auf neue Produkte mit modifizierten Garantieformen.

 

Das Analysehaus Assekurata rechnet folglich damit, dass die Produktauswahl und die damit einhergehende Beratung individueller und komplexer werden. Zudem gehen die Experten davon aus, dass Alternativangebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit reduziertem Leistungsumfang an Bedeutung gewinnen werden. Denn so können auch Kunden mit erhöhtem Berufsrisiko angesprochen werden, für die ein Vollschutz nicht bezahlbar ist.

 

LVRG bringt Wandel in Kostenstruktur

Durch das LVRG sanken laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) seit Anfang 2015 die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten bei klassischen Rentenversicherungen im Durchschnitt um 28,6 %, bei der klassischen Riester-Rente um 25,5 % und bei der fondsgebundenen Riester-Rente um 33,5 %. Die Studie führt diese Entwicklung vor allem auf die Senkung des Höchstzillmersatzes zurück.

 

Obwohl das Marktpotenzial mittel- bis langfristig nach wie vor vielversprechend ist, kann kurzfristig nicht von einer Belebung ausgegangen werden. Bedingt durch das anhaltende Niedrigzinsniveau ist auch im Jahr 2016 damit zu rechnen, dass die Bürger beim Abschluss langfristiger Vorsorgeverträge branchenweit weiterhin zurückhaltend bleiben. Der Arbeitskreis Versicherungsmärkte des GDV prognostiziert im Bereich Lebensversicherungen für 2016 einen Rückgang der Beitragseinnahmen um etwa 1 %. Dabei wird sowohl ein Rückgang des laufenden Beitragsaufkommens als auch des Einmalbeitragsgeschäfts prognostiziert.

Krankenversicherung

Im deutschen Gesundheitswesen sind in den kommenden Jahren weitere Reformen zu erwarten. Denn sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung steht in Zukunft vor Finanzierungsherausforderungen.

 

MLP geht davon aus, dass viele gesetzlich Versicherte auch weiterhin nach zukunftsfähigen und attraktiven Alternativen suchen, etwa indem sie in die private Krankenversicherung wechseln oder ihren Leistungsumfang individuell mit privaten Zusatzversicherungen verbessern.

 

Gesetzliche Krankenversicherung mit immer höheren Zusatzbeiträgen

Auf die gesetzlich Krankenversicherten kommen in den nächsten Jahren deutliche Beitragssteigerungen zu: Nach Schätzungen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Verband) könnte sich der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen bis zum Jahr 2019 auf 1,4 % bis 1,8 % verdoppeln. 2015 zahlten mehr als 60 % aller gesetzlich Versicherten einen Zusatzbeitrag von 0,9 %. Für 2016 wird er im Schnitt bei 1,1 % liegen. Insgesamt wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Schätzungen des GKV-Verbands bis 2019 von derzeit 15,5 % auf 16,0 % bis 16,4 % ansteigen.

 

MLP geht davon aus, dass sich durch die steigenden Zusatzbeiträge die Wechselbereitschaft von GKV-Versicherten erhöhen wird – und mittelfristig eine neue Marktdynamik entsteht. Kurzfristig ist laut der Ratingagentur Assekurata in der privaten Vollversicherung allerdings keine Trendumkehr zu erwarten, obwohl die Zusatzbeiträge in der GKV steigen.

 

Neue Tarifwechsel-Leitlinien sollen Attraktivität der PKV fördern

Mit einem neuen Leitfaden will die private Krankenversicherung Kunden einen einfacheren Tarifwechsel ermöglichen. Die klaren und verbindlichen Verhaltensregeln für die Versicherer, die der Branchenverband zusammengefasst hat, sollen spätestens ab 2016 von allen teilnehmenden Unternehmen verbindlich umgesetzt werden.

 

Die Ratingagentur Assekurata geht davon aus, dass die PKV durch den neuen Leitfaden an Attraktivität gewinnt. Gleichzeitig befürworten die Experten beim Wechsel eine Beratung durch einen Vermittler. Diese ist auch in den Leitlinien explizit vorgesehen. MLP erwartet dadurch positive Impulse und hat sein Beratungsangebot in diesem Bereich entsprechend ausgeweitet (Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel „Geschäftsverlauf“.). Insgesamt prognostiziert der Arbeitskreis Versicherungsmärkte des GDV für das Jahr 2016 in der PKV eine leichte Steigerung der Beitragseinnahmen von 1,5 %.

 

Zusätzliche private Gesundheitsvorsorge für die große Mehrheit von hoher Bedeutung

Die Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland sehen viele GKV-Versicherte weiterhin skeptisch: Laut „Continentale-Studie 2015“ rechnen fast zwei Drittel der befragten Bundesbürger (62 %) künftig mit einer unzureichenden medizinischen Versorgung durch die GKV. Mehr als drei Viertel (76 %) meinen, dass eine gute Gesundheitsversorgung schon jetzt oder in Zukunft nur durch zusätzliche private Vorsorge sichergestellt werden kann.

Zusatzversicherungen mit neuen flexiblen Tarifen

Eine repräsentative Studie von MSR Insights bestätigt, dass vor allem private Zusatzversicherungen ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen. Zudem haben laut dem jüngsten Healthcare-Barometer von PwC knapp zwei Drittel (61 %) der gesetzlich Versicherten in Deutschland aktuell noch keine Zusatzversicherung abgeschlossen.

 

Die Ratingagentur Assekurata erwartet, dass die Versicherer auf die leicht abnehmenden Zuwachsraten im Bereich der Zusatzversicherungen mit neuen, flexiblen ambulanten Bausteintarifen reagieren werden. Diese Systeme erlauben es dem Kunden, den ergänzenden Versicherungsschutz nach seinen persönlichen Bedürfnissen noch gezielter zu wählen.

 

Pflegeabsicherung bietet mittelfristig hohes Wachstumspotenzial

Neue Impulse für den Markt der privaten Pflegeabsicherung soll das zweite Pflegestärkungsgesetz bringen, dass am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist (Weiterführende Informationen dazu im Kapitel „Wettbewerb und Regulierung“ des Prognoseberichts). Mit der Pflegereform müssen auch die Versicherer ihre privaten Zusatzpolicen im Bereich Pflegevorsorge umstellen. Denn bei vielen Tarifen richtet sich die Höhe der Leistungen nach der Pflegestufe im gesetzlichen System.

 

Die Ratingagentur Assekurata sieht im Umbau der Tarife eine Ursache dafür, dass sich das Wachstum in der Pflegezusatzversicherung zuletzt verlangsamt hat. Der künftige Bedarf an privater Vorsorge für den Pflegefall steht für die Experten dagegen außer Frage. Laut einer Maklerbefragung von Assekurata Solutions sehen mehr als drei Viertel der Vermittler (80 %) einen hohen bis sehr hohen Absicherungsbedarf bei ihren Kunden. Assekurata erwartet, dass im Zuge der Pflegereform 2017 – wenn aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade werden, die besser auf die individuelle Pflegebedürftigkeit abstellen – nochmals verbesserte Tarife auf den Markt kommen. Auch eine Marktstudie von MSR Insights sieht hier erhebliches Wachstumspotenzial – denn bisher besitzt noch nicht einmal jeder fünfte Versicherte eine private Pflegeversicherung.

 

Vermögensmanagement

Der Bedarf an qualitativ hochwertigem Vermögensmanagement wird langfristig aufgrund weiter wachsender Vermögen steigen. Bis zum Jahr 2019 rechnet die Unternehmensberatung Boston Consulting Group in ihrer Studie „Global Wealth Report 2015“ damit, dass die globalen Privatvermögen insgesamt um 35 % auf mehr als 222 Billionen US-Dollar anwachsen werden. Auch für Westeuropa geht die Studie von einem kräftigen Plus aus: Um fast ein Viertel soll das Geldvermögen bis 2019 auf 49 Billionen Dollar zulegen.

 

Wachsender Beratungsbedarf für Ruhestandsplanung im Alter

Knapp ein Drittel der Deutschen (30 %) im Alter von 45 bis 65 Jahren und mit einem frei verfügbaren Anlagevermögen von mindestens 200.000 € hat vor, Geldvermögen künftig umzuschichten beziehungsweise in eine für den Ruhestand passendere Lösung zu investieren. Dies ergab eine YouGov-Studie zum Thema Vermögensplanung im Alter. Jeder Vierte (25 %) plant außerdem innerhalb der nächsten 18 Monate eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen – vorzugsweise bei unabhängigen Finanzberatern (35 %) und Vermögensverwaltern (29 %).

 

Deutsche erwarten anhaltend niedrige Zinsen

Nur jeder fünfte Deutsche (20 %) rechnet damit, dass die Anlagezinsen 2016 wieder steigen. Fast die Hälfte (44 %) geht davon aus, dass sie auf dem aktuellen historisch niedrigen Niveau bleiben. 25 % sind sogar der Meinung, dass sie noch weiter sinken. Dies hat eine aktuelle Umfrage der Postbank ergeben.

 

Erbschaftswelle in Deutschland

In den nächsten Jahren ist in Deutschland massiven Übertragungen von Vermögen zu rechnen. Rund 3,1 Billionen € werden bei privaten Haushalten bis zum Jahr 2024 vererbt – das sind knapp 30 % des Gesamtvermögens deutscher Privathaushalte. Dies geht aus einer DIA-Erhebung hervor. Demnach werden pro Erbschaft durchschnittlich 363.000 € weitergegeben.

 

Fast ein Drittel (31 %) der Befragten einer Umfrage von YouGov plant mit Erbschaften – neben eigenem Immobilienvermögen und Lebensversicherungen – auch die Ruhestandsplanung; 44 % tun dies zumindest teilweise.

 

Konsolidierung bei unabhängigen Vermögensverwaltern verschärft sich

Einzelne unabhängige Vermögensverwalter (UVV) werden in den kommenden Jahren aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit vom Markt verschwinden – zu diesem Ergebnis kommt die UVV-Studie 2015 – Fokus Deutschland von Simon, Kucherer & Partners. So betreuen rund 20 % der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland ein Volumen von unter 50 Millionen €. Mit diesen Werten ist es nach Einschätzung der Studienautoren künftig nicht möglich, die Geschäfte angesichts weiter steigender regulatorischer und technischer Anforderungen dauerhaft fortzuführen.

 

Alternative Investments bei Großanlegern zunehmend gefragt

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds interessieren sich vor allem institutionelle Anleger immer stärker für alternative Investments. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erwartet, dass im Jahr 2020 global rund 15,3 Billionen Dollar des verwalteten Vermögens in alternativen Anlagen investiert werden – fast doppelt so viel wie 2013 (7,9 Billionen Dollar). Nur die passiv verwalteten Gelder, vor allem Indexfonds, sollen laut PwC noch etwas stärker wachsen.

 

Marktumfeld weiterhin schwierig

Insgesamt gehen wir davon aus, dass das Jahr 2016 an Anleger besondere Anforderungen stellen wird. Nach Einschätzung von FERI hat das Vertrauen in die Wirksamkeit der Geldpolitik bereits stark gelitten. Hält diese Tendenz an, könnte es 2016 zu Rückschlägen an den globalen Finanzmärkten kommen. Obwohl Aktien prinzipiell von der anhaltenden geldpolitischen Lockerung profitieren könnten, wächst die Gefahr, dass dieser Effekt sich irgendwann aufhebt. Insgesamt ist eher damit zu rechnen, dass das Kapitalmarktumfeld schwierig bleiben wird und dass Anleger weiterhin risikoavers agieren. Vor diesen Hintergründen rechnen wir in den kommenden Jahren in sämtlichen Kunden-Zielgruppen des Konzerns mit einem erhöhten Beratungsbedarf für professionelles Vermögensmanagement.

 

Sachversicherung von zunehmend großer Bedeutung

Die Sachversicherung wird künftig eine zunehmend wichtigere Rolle im Markt spielen. Insbesondere unabhängige Vermittler rechnen mit einer stark steigenden Bedeutung des Sachversicherungsgeschäfts in den kommenden Jahren. Laut einer Umfrage von AssCompact unter Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten schreiben derzeit 40 % dem Kompositgeschäft eine sehr hohe Bedeutung zu. Vor fünf Jahren waren dies nur 30 %. Für das Jahr 2020 gehen bereits 60 % der Befragten von einer sehr hohen Bedeutung aus. Durch den Ausbau des Sachversicherungsgeschäfts wollen viele Marktteilnehmer ihre bedingt durch die Einführung des LVRG rückläufigen Erlöse aus dem Altersvorsorgegeschäft kompensieren.

Positive Entwicklung der Beitragssätze erwartet

Im Hinblick auf die Beitragsentwicklung geht der Arbeitskreis Versicherungsmärkte des GDV im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung für das Jahr 2016 von einem Wachstum aus. Dabei wird in der privaten Sachversicherung ein Anstieg eher unterhalb des Niveaus von 2015 (etwa 3 %) erwartet. Im Bereich der nicht-privaten Sachversicherung dürfte die Beitragsentwicklung durch ihre Kopplung an die Unternehmenserfolge von der günstigen Konjunkturdynamik im Jahr 2015 profitieren. Insgesamt erwartet der GDV für das Jahr 2016 ein Beitragswachstum auf Vorjahresniveau von 2,5 % (2015: 2,6 %).

 

Wettbewerb und Regulierung

Der gesamte Markt für Finanzdienstleistungen sowie die Versicherungsbranche stehen vor einer Konsolidierung. Deutschland gilt als potenzialstärkster Markt in Europa, auf dem nationale und internationale Finanzdienstleister konkurrieren. Aufgrund der verschärften Regulierungsvorschriften wächst der Druck vor allem auf kleinere Anbieter, sodass sich die Anzahl der Marktteilnehmer weiter verringern wird.

 

Basel III mit steigenden Anforderungen bis 2019

Bis 2019 werden die Kapitalanforderungen nach Basel III weiter ansteigen. Verschiedene Kapitalpuffer werden ab 2016 konkretisiert. Insbesondere die Anforderungen an den Kapitalerhaltungspuffer beginnen ab 2016 (0,625 %) zu steigen. MLP ist vorbereitet auf die steigenden Kapitalanforderungen. Unsere Kapitalplanung sieht stets ein Übersteigen der Mindestanforderungen vor.

 

Weitere Konsolidierung bei den Krankenkassen

Auch im Gesundheitswesen ist aufgrund des wachsenden Kostendrucks mit einer Fortsetzung der Konsolidierung zu rechnen. Bereits in den vergangenen Jahrzehnten hat die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen erheblich abgenommen: Waren es 1970 noch 1.815, hatte sich 1995 ihre Anzahl bereits auf 960 fast halbiert und liegt aktuell bei 124 (Vorjahr: 132).

 

Laut einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC rechnet die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen mit einer weiteren Konsolidierung. In Zukunft sei die Senkung der Kosten die größte Herausforderung. So gehen zwei Drittel der Befragten davon aus, dass in Zukunft 40 bis 100 gesetzliche Kassen ausreichen werden.

 

Fortgesetzte Konzentration bei den Vermittlern

Ähnliche Tendenzen sind auch für die Versicherungsvermittler in Deutschland zu erwarten – nicht zuletzt aufgrund des LVRG dessen Änderungen 2014 und 2015 in Kraft getreten sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov: Danach fürchten gut drei Viertel der unabhängigen Makler (77 %) eine massive Konsolidierungswelle bei Vermittlern. Bereits in den letzten Jahren ist die Zahl der Vermittler deutlich gesunken: Von mehr als 260.000 im Jahr 2010 auf etwa 233.000 im vergangenen Jahr. MLP geht davon aus, dass hiervon insbesondere kleinere Maklerbüros und Vermittler mit geringerer Beratungs- und Bestandsqualität betroffen sein werden. Dies gilt insbesondere, wenn diese Marktteilnehmer nicht ausreichend breit aufgestellt sind und in hohem Maße von Abschlussprovisionen abhängig sind. Darüber hinaus wächst der Wettbewerbsdruck auf die gesamte Branche durch neue, innovative Marktteilnehmer (sogenannte FinTechs).

 

Solvency II tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft

Mit weiteren Konsolidierungsprozessen ist zudem – vor allem vor dem Hintergrund des neuen europäischen Aufsichtsrechts Solvency II – künftig auf dem gesamten Versicherungsmarkt zu rechnen. Im März 2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) zugestimmt. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie Solvency II in deutsches Recht um. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2016 – und stellen die größte Reform der Versicherungsaufsicht seit Jahrzehnten dar. Das neue Aufsichtswerk, das auf drei Säulen fußt, modernisiert und harmonisiert die Versicherungsregulierung in Europa. Die erste Säule verlangt von Versicherungsunternehmen eine risiko- bzw. marktwertorientierte Bewertung ihrer Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen. Die zweite Säule stellt Anforderungen an die Geschäftsorganisation (Governance), die dritte erweitert die Berichtspflichten der Versicherer.

 

Höchstrechnungszins in der Diskussion

Die im Zuge der Umsetzung von Solvency II innerhalb der Bundesregierung diskutierten Pläne zur Abschaffung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) in seiner bisherigen Form sind zunächst vom Tisch. Im Verlauf des Jahrs 2016 soll jedoch überprüft werden, in wieweit der Garantiezins den Marktgegebenheiten angepasst werden soll. Eine mögliche Änderung würde dann zum 1. Januar 2017 erfolgen. Im Zuge einer Bewertung des LVRG soll im Jahr 2018 generell geprüft werden, ob beziehungsweise in welcher Form ein Garantiezins als Aufsichtsinstrument weiter erforderlich ist. Aufgrund der Zinspolitik der Notenbanken und der Regulierung haben viele Versicherer bereits neue Produkte ohne Garantiezins auf den Markt gebracht.

 

MiFID II auf der Zielgeraden

Bereits im April 2014 hatte das Europäische Parlament eine Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II verabschiedet. Nationale Regelungen für Finanzdienstleistungen, ihre Transparenz und der Anlegerschutz sollten bis zum Juli 2016 in nationales Recht umgesetzt werden und ab Januar 2017 zwingend Anwendung finden. Die EU-Kommission hat den Start von MiFID II nun allerdings um ein Jahr verschoben. Am 19. Oktober 2015 wurde der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften (Finanzmarktnovellierungsgesetz) vorgelegt, das unter anderem die MiFID II in deutsches Recht umsetzt. Betroffen von den Neuregelungen sind vor allem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Kreditwesengesetz und das Börsengesetz. Ziele sind unter anderem eine verbesserte Transparenz und Verbesserungen im Anlegerschutz, die MLP grundsätzlich begrüßt.

 

Neu ist die Abschaffung des Beratungsprotokolls in seiner bisherigen Form. Es soll durch eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ ersetzt werden. Darüber hinaus soll die Pflicht zur Telefonaufzeichnung im Rahmen der Annahmen, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen aufgenommen werden.

 

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2016 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, das die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Deutschland nochmals spürbar ausweiten und verbessern soll. Es beinhaltet unter anderem ein neues Begutachtungsverfahren, die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit verbundene Umstellungen der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Künftig ersetzen fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade das bisherige System der drei Pflegestufen. Gleichzeitig steigt ab 2017 der Beitragssatz der Pflegeversicherung abermals – und zwar um jeweils 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % für Eltern und 2,8 % für Kinderlose.

 

Einheitliches Produktinformationsblatt für Investmentprodukte

Bereits abgeschlossen ist die Verordnung zu Basisinformationsblättern für Anlageprodukte (PRIIPs). Anbieter von Finanzprodukten sollen künftig ein einheitliches Produktinformationsblatt erstellen, auf dem die wichtigsten Merkmale in kurzer und verständlicher Form beschrieben sind. Das Dokument enthält auf drei Seiten etwa eine Darstellung der Chancen und Risiken sowie aller Kosten – der direkten und indirekten sowie der einmaligen und laufenden. Die PRIIIPs-Verordnung gilt für Investmentprodukte wie Fonds und Zertifikate sowie für Versicherungsanlageprodukte.

 

Honoraranlageberatung: Probleme mit Altbeständen lösen

Vor dem Hintergrund der Umsetzung von MiFID II in deutsches Recht rückt auch die Honoraranlageberatung erneut in den Fokus. Die Bundesregierung möchte die Dualität zwischen Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung auch in der neuen Gesetzgebung erhalten. Provisionsberatung ist somit weiterhin zulässig, wenn die Zahlung der Provision dazu bestimmt ist, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern und kein Interessenkonflikt besteht.

 

Bereits seit Anfang 2012 hat MLP seine Vergütungsstruktur in der Anlageberatung umgestellt – und erfüllt damit alle wichtigen Voraussetzungen für eine mögliche Registrierung als Honoraranlageberater nach dem Honoraranlagenberatungsgesetz. Bisher haben wir keinen Erlaubnisantrag gestellt, vor allem weil sich aus der praxisfernen Ausgestaltung des Gesetzes Schwierigkeiten bei der Beratung von Kunden mit den Altverträgen ergeben. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, dass in der weiteren Ausgestaltung des Finanzmarktnovellierungsgesetzes nach MiFID II klare Regelungen und Eingrenzungen zum Altbestand in der Honoraranlageberatung definiert werden.

 

Aus MiFID II beziehungsweise dem Finanzmarktnovellierungsgesetz ergibt sich für MLP wie für alle anderen Marktteilnehmer künftig ein erheblicher Umsetzungsaufwand, unter anderem in den IT-Systemen sowie in den Bereichen Kostentransparenz, Kundeninformation und Reporting. Mit der aktuellen Aufstellung von MLP im Bereich Vermögensmanagement sehen wir uns für die Umsetzung der Anforderungen jedoch gut ausgerichtet.

 

MLP bietet Honorarberatung bereits in vielen Bereichen an

Nicht nur im Vermögensmanagement steht MLP der Honorarberatung positiv gegenüber. Schon heute bieten wir in den Feldern, in denen unsere Kunden dies nachfragen, Leistungen auf Honorarbasis an. Dazu zählen Beratungen zu Praxisfinanzierungen und zu Teilbereichen der betrieblichen Vorsorge. Unabhängig davon sind wir der Überzeugung, dass für die Qualität der Beratung nicht die Art der Vergütung, sondern die Ausbildung der Berater, die Qualität der Produktauswahl und die Transparenz für den Kunden entscheidend sind. Hier sehen wir uns bereits durch unser Geschäftsmodell, unsere Aus- und Weiterbildung unserer Berater sowie unseren qualitätsgesicherten Partner- und Produktauswahlprozess sehr gut aufgestellt.

 

EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie: Neue Regeln für Vermittler

Bundestag und Bundesrat befassen sich derzeit mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie in deutsches Recht. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung im Juli 2015 auf den Weg gebracht; er muss bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

 

Das neue Gesetz sieht vor, dass Banken bei Immobilien-Darlehen die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Kunden besonders eingehend untersuchen müssen. Denn damit gehen für den Käufer hohe finanzielle Verpflichtungen und Risiken einher.

 

Zudem müssen Immobilien-Darlehensvermittler künftig einen Sachkundenachweis führen, sich registrieren lassen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Bundesregierung führt im Zuge der neuen Richtlinie den unabhängigen Honorarberater für Immobilienkredite ein.

 

Auch MLP ist erfolgreich in der Vermittlung von Immobilien tätig. Grundsätzlich sind unsere Berater auch für dieses Beratungsfeld gut ausgebildet. Je nach gesetzlicher Umsetzung ist es notwendig, dass Teile der Berater die künftig vorgesehene Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) noch absolvieren (Weitere Informationen im Kapitel „Mitarbeiter und selbständige Kundenberater“.).

 

Endspurt für neue Vermittlerrichtlinie IDD

Parallel zur Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II arbeitet die EU auch an einer Novellierung der Richtlinie zur Versicherungsvermittlung. Die neue Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) soll für alle Vertriebsaktivitäten der Versicherungswirtschaft in Europa gelten. Ziel ist es, die Transparenz und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Darüber hinaus setzt die IDD mit europaweit einheitlichen Grundlagen wichtige Standards für eine bessere Beratungsqualität. So müssen Vermittler künftig nicht nur ihre Ausbildung, sondern auch kontinuierlich ihre berufliche Weiterbildung nachweisen. Die Richtlinie ist Anfang 2016 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union unterzeichnet worden. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit. Positiv zu werten ist auch, dass die IDD kein generelles Provisionsannahmeverbot enthält, sondern die Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen einer Vergütung durch Honorar und Provision erhalten bleibt.

 

Gut gewappnet für neue regulatorische Anforderungen

Zusammenfassend bewerten wir unsere aktuelle Wettbewerbssituation als gut – vor allem wegen der nachhaltigen Diversifizierung unseres Geschäftsmodells. Außerdem haben wir zahlreiche Anforderungen, die der Gesetzgeber künftig vorgibt, bereits frühzeitig umgesetzt und sind sämtlichen Meldepflichten nachgekommen. Aufgrund seiner Banklizenz hebt sich MLP auch in dieser Hinsicht deutlich von anderen, weniger streng beaufsichtigten Marktteilnehmern ab. Um die gesetzlichen Dokumentations-, Qualifikations- und Transparenzpflichten zu erfüllen, sind Umsetzungskompetenzen erforderlich. Hier sieht sich MLP grundsätzlich gut vorbereitet. Dessen ungeachtet sind die regulatorischen Entwicklungen insgesamt als herausfordernd zu bewerten.