PROGNOSEBERICHT

Zukünftige Branchensituation und Wettbewerbsumfeld
 

Der bereits beschriebene Einfluss der einzelnen Beratungsfelder auf die operativen Geschäftssegmente gilt für die zukünftige Branchensituation und das Wettbewerbsumfeld entsprechend.

 

Altersvorsorge

Private und betriebliche Altersvorsorge werden künftig eine immer wichtigere Rolle in Deutschland spielen. Trotz der mitunter auf eine Stärkung der gesetzlichen Rente zielenden aktuellen Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betont die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2016, dass eine kontinuierliche Absenkung des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich ist, um die Beiträge stabil zu halten. Dies könne durch zusätzliche Vorsorge ausgeglichen werden.

 

Höhere Förderung für Basis-Rente ab 2017

Der Staat fördert die ergänzende Altersvorsorge: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag in der Schicht 1 steigt 2017 von zuvor 22.766 € auf 23.362 € für Alleinstehende (bei Zusammenveranlagung für Ehegatten auf 45.532 €). Gleichzeitig wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 82 % auf 84 %. Somit sind 2017 maximal 19.624 € als Sonderausgaben abzugsfähig. Für Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge. Darüber hinaus bleiben die Förderhöhen bei der Riester-Rente auf dem Niveau des Jahrs 2016.

 

Große Mehrheit weiß um die Wichtigkeit zusätzlicher Altersvorsorge

Gleichzeitig zeigt eine Umfrage der GfK Marktforschung, dass den meisten Deutschen die Dringlichkeit der privaten Altersvorsorge bewusst ist: Vier von fünf Befragten (80 %) halten es für sehr wichtig, fürs Alter finanziell vorzusorgen. Auch bewerten viele Deutsche ihre persönlichen Rentenaussichten pessimistisch, wie eine Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der IG Metall ergeben hat: 64 % glauben demnach nicht, dass sie im Alter gut von ihrer gesetzlichen Rente leben können; bei den 18- bis 34-Jährigen sind es sogar fast drei Viertel (73 %). Eine Anleger-Studie im Auftrag der Gothaer Asset Management AG hat ergeben, dass 59 % der Bundesbürger in Anbetracht der anhaltend niedrigen Zinsen es unverändert schwierig finden, ihre Ziele bei der Altersvorsorge zu erreichen; 32 % sind der Ansicht, dass es sogar noch schwieriger geworden ist.

 

Sorge vor sinkendem Lebensstandard im Alter

Angst vor Altersarmut beschäftigt die große Mehrheit der Deutschen, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer zeigt: Drei von vier Bundesbürgern (75 %) machen sich große oder sehr große Sorgen um ihren Wohlstand im Alter und fürchten sich vor Verarmung. Um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern, setzen Erwerbstätige laut einer Studie der Axa in Deutschland überwiegend auf Immobilien: Mehr als jeder Vierte (27 %) plant, sich eine Immobilie zur Eigennutzung oder Vermietung anzuschaffen. Jeder zehnte Berufstätige will zur Altersvorsorge jeweils auf Spareinlagen, private Renten- sowie Lebensversicherungen oder eine betriebliche Altersvorsorge setzen.

Gesetzliche Rente sinkt schrittweise weiter

Bereits heute liegt das Standardrentenniveau laut dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung bei 48 %. Bis zum Jahr 2030 soll es auf 44,5 % sinken. Der amtliche Schätzerkreis geht in jüngsten Prognosen davon aus, dass das Rentenniveau bis 2045 auf 41,7 % sinken, und der Beitragssatz auf 23,6 % steigen dürfte. Für Bürger mit höheren Einkommen sind die Rentenlücken ungleich größer.

 

Fast zwei Drittel (62 %) der Deutschen glauben nicht, dass die Politik dauerhaft das Absinken des Rentenniveaus verhindern kann, so das Ergebnis einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag von MLP. Die Ergebnisse zeigen, dass weder ein höheres Renteneintrittsalter noch Beitragserhöhungen zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentensystems in der Bevölkerung Akzeptanz finden würden. Lediglich 10 bzw. 13 % der gesetzlich Rentenversicherten, die noch nicht im Ruhestand sind, wären dazu bereit. Stattdessen favorisieren 58 % andere Wege zum Ausgleich des sinkenden Rentenniveaus, beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge.

 

Eigene Lebenserwartung unterschätzt

Laut Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamts beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern 84,7 Jahre, von Frauen 88,7 Jahre.  Aber 90 % der Deutschen unterschätzen einer Forsa-Umfrage zufolge ihre tatsächliche Lebenserwartung – und damit auch, wie lang ihre Altersvorsorge reichen muss. Demnach leben Männer durchschnittlich sieben Jahre länger als sie denken; bei den Frauen sind es fast acht Jahre.

 

Und nach neuen Berechnungen des Kölner Wirtschaftswissenschaftlers Eckart Bomsdorf wird die Lebenserwartung weiter stark steigen. Neugeborene Mädchen des Jahrgangs 2016 werden demnach voraussichtlich im Schnitt 93 Jahre alt, Jungen gut 90 Jahre alt – und hätten damit eine sehr lange Rentenphase vor sich. Schon in den vergangenen fünf Jahrzehnten hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer laut Deutscher Rentenversicherung von 10 auf 20 Jahre verdoppelt. Im Jahr 2015 lag sie für Männer bei 18,8 Jahren und für Frauen bei 22,8 Jahren.

 

Trotz dieser Faktoren – der staatlichen Förderung für die private und betriebliche Altersvorsorge, dem sinkenden Rentenniveau und der steigenden Lebenserwartung – halten sich die Bürger weiterhin beim Abschluss langfristiger Verträge zur Altersvorsorge zurück. Auch wenn das Marktpotenzial mittelfristig nach wie vor vielversprechend ist, rechnet beispielsweise Assekurata mit einem stagnierenden Branchenwachstum.

Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge erwartet

Die Bundesregierung plant, noch vor der Bundestagswahl 2017 ein Rentenkonzept für die gesetzliche Rente auf den Weg zu bringen. Sie sieht unter anderem eine Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland vor; auch eine verpflichtende Vorsorge für Selbstständige wird diskutiert. Darüber hinaus sind bereits die Grundlagen für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge gelegt worden. Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt im Referentenentwurf seit November 2016 vor und könnte positive Impulse für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland bringen; es wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Steuerförderung vor: Die Höchstgrenze für die Förderung von Beiträgen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen soll von derzeit 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Weitere Details zu den geplanten Änderungen lesen Sie im Prognosebericht „Wettbewerb und Regulierung“.

 

Höchstrechnungszins sinkt erneut; Auswirkungen auch auf BU-Prämien

Der Gesetzgeber hat den Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen zum 1. Januar 2017 erneut gesenkt – von bislang 1,25 % auf 0,9 %. Für Lebensversicherer stellt nach Einschätzung der Rating-Agentur Assekurata die Absenkung eine weitere Herausforderung dar, da auch der Erhalt der Bruttobeiträge im Sicherungsvermögen zunehmend schwieriger und nur bei langen Vertragslaufzeiten zu garantieren ist.

 

Die Senkung hat auch höhere Beiträge für Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zur Folge: Musterrechnungen von MLP zeigen, dass die monatlichen Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 5 % steigen können.

 

Im Geschäftsjahr 2017 dürfte die erneute Absenkung des Höchstrechnungszinses zur weiteren Zurückhaltung der Bürger beitragen. Auf der Produktseite dürften branchenweit Konzepte mit neuartigen Garantien an Bedeutung gewinnen.
 

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung sind in den kommenden Jahren, insbesondere nach der Bundestagswahl im Herbst 2017, weitere Reformen zu erwarten. Zum einen steht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Zukunft vor Finanzierungsherausforderungen, zum anderen sieht sich die private Krankenversicherung (PKV) Herausforderungen durch das niedrige Zinsniveau gegenüberstehen.

 

Gesetzliche Krankenkassen erwarten deutliche Beitragssteigerungen

Für 2017 hat das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 1,1 % stabil bleiben wird. Ab 2018 kommen auf die gesetzlich Krankenversicherten allerdings deutliche Beitragssteigerungen zu: Nach Schätzungen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) wird der allein von den Arbeitnehmern zu zahlende Zusatzbeitrag steigen. 2018, so die Prognose, werde er 1,4 % betragen und bis 2020 auf 1,6 % und schließlich auf 1,8 % klettern.

 

MLP geht davon aus, dass sich durch die steigenden Zusatzbeiträge die Wechselbereitschaft zahlreicher GKV-Versicherter erhöhen wird – und mittelfristig wieder etwas Dynamik in den PKV-Markt kommt. Kurzfristig ist laut der Ratingagentur Assekurata in der privaten Vollversicherung allerdings keine Trendumkehr zu erwarten. Daher gehen die Experten bis zur Bundestagswahl 2017 von weiteren Bestandsverlusten in ähnlicher Größenordnung wie bisher aus. Diese Erwartung teilt auch die Branche: Laut einer Umfrage der Assekurata Solutions GmbH geht mehr als die Hälfte (52 %) der befragten Versicherungsmakler in den nächsten zwölf Monaten von einer Verschlechterung der Geschäftsentwicklung bei der Vollversicherung aus.

 

Deutliche Mehrheit hält zusätzliche private Gesundheitsvorsorge für erforderlich

Das langfristige Potenzial der PKV wird auch durch verschiedene Studien unterstrichen: Die Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland sehen viele GKV-Versicherte skeptisch, hat die „Continentale-Studie 2016“ herausgefunden: Fast zwei Drittel der befragten Bundesbürger (64 %) rechnen mit einer unzureichenden medizinischen Versorgung in der Zukunft durch die GKV. 81 % meinen, dass eine gute Gesundheitsversorgung schon jetzt oder in Zukunft nur durch zusätzliche private Vorsorge sichergestellt werden kann.

 

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch der MLP Gesundheitsreport 2016: Die Bevölkerung erwartet vor allem steigende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (81 %) und befürchtet, dass verstärkt Kosten der medizinischen Versorgung selbst zu tragen sind (72 %). Mehr als jeder zweite Befragte (58 %) geht davon aus, dass die Kassen nur noch die Kosten für die medizinische Grundversorgung übernehmen werden. 

Zusatzversicherungen mit Nachholbedarf

Die private Krankenzusatzversicherung bietet ein hohes Vertriebspotenzial, so das Ergebnis einer Studie des Marktforschungsinstituts YouGov. Demnach denkt jeder zehnte Versicherte (11 %) zwischen 18 und 59 Jahren darüber nach, in den kommenden sechs Monaten eine oder mehrere entsprechende Policen abzuschließen; knapp jeder Fünfte (19 %) erwägt dies.

 

Die Mehrheit der GKV-Versicherten glaubt, dass für eine gute medizinische Versorgung private Vorsorge wichtig ist. Den höchsten Eigenbedarf sehen sie laut Continentale-Studie bei der Zusatzabsicherung im Pflegefall (78 %) und beim Zahnarzt (77 %). Laut dem jüngsten Healthcare-Barometer von PricewaterhouseCoopers haben aber knapp zwei Drittel (61 %) der gesetzlich Versicherten in Deutschland noch keine Zusatzversicherung abgeschlossen. Entsprechend sieht das Analysehaus Assekurata unter anderem bei der Zahnzusatzversicherung noch großes Wachstumspotenzial.

 

Pflegeabsicherung bietet deutliches Wachstumspotenzial

Neue Impulse für den Markt der privaten Pflegeabsicherung dürfte der dritte Teil des Pflegestärkungsgesetzes bringen. Mit der Pflegereform wurden zum 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt (Weiterführende Informationen dazu im Kapitel „Wettbewerb und Regulierung“). Durch die damit verbundene erhöhte mediale Aufmerksamkeit bleibt das Thema Absicherung für den Pflegefall öffentlich präsent. Dies dürfte nach Einschätzung der Ratingagentur Assekurata auch wieder zu steigenden Absatzzahlen bei den Pflegezusatzversicherungen führen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch nach der Gesetzesänderung nur eine Teillösung bleiben.

 

Betriebliche Krankenvorsorge für Arbeitnehmer attraktiv

Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 könnte eine Reform des Gesundheitswesens wieder Thema werden, die auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) verbessert. Positive Impulse entstehen in Zeiten des Fachkräftemangels zudem, weil sich bei Arbeitgebern die Erkenntnis durchsetzt, dass die bKV ein attraktives Instrument zur Personalgewinnung und -bindung darstellt. Bislang bieten die Versicherer im Rahmen der bKV zumeist nur rabattierte Standardprodukte mit Tarifbausteinen an. Hier rechnet das Analysehaus Assekurata in den nächsten Jahren damit, dass individuellere und innovativere Produktlösungen auf den Markt kommen werden.

 

Arbeitnehmer halten die betriebliche Krankenvorsorge für sehr attraktiv, noch mehr als Vergünstigungen wie Dienstwagen, Jobticket und Firmentelefon; dies hat eine Studie der Gothaer Versicherung ergeben. 61 % der Befragten wünschen sich demnach eine bKV, aber lediglich 4 % der Arbeitnehmer haben bislang von ihrem Arbeitgeber eine solche betriebliche Zusatzleistung angeboten bekommen. Beliebt sind vor allem Zahnzusatzversicherungen gefolgt von ambulanten Zusatzpolicen.

 

Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen auf der Hand: Fast zwei Drittel der befragten Arbeitnehmer (64 %) gaben an, dass eine bKV als Zusatzleistung die Loyalität zum Arbeitgeber stärken würde. Fast die Hälfte (43 %) sehen in einer angebotenen bKV in Kombination mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement sogar einen Hauptgrund für die Wahl des künftigen Arbeitgebers.

 

Vermögensmanagement

Wachsender Beratungsbedarf der Vermögenden

Der Bedarf an qualitativ hochwertigem Vermögensmanagement wird langfristig aufgrund stetig wachsender Privatvermögen steigen. Bis zum Jahr 2020 rechnet die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) in ihrer Studie „Global Wealth Report 2016“ damit, dass die globalen Privatvermögen mit einer jährlichen Wachstumsrate von 6 % auf 224 Billionen US-Dollar anwachsen werden. Der Anteil der Millionäre in Deutschland wird bis 2020 von derzeit 1,1 % der Bevölkerung auf voraussichtlich 1,6 % steigen. Sie werden laut BCG-Studie 31,5 % des Gesamtvermögens hierzulande besitzen; derzeit sind es 27,6 %. Großes Wachstumspotenzial für Vermögensverwalter sieht ebenfalls die Beratung Capgemini in einer Studie: Bisher werden nur 32 % der Vermögen von Dollar-Millionären von Vermögensverwaltern gemanagt.

 

Aktien gewinnen unter Sparern langsam an Attraktivität

Die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank fördert langsam ein Umdenken der Deutschen bei der Geldanlage. Mittlerweile halten es laut Union Investment-Umfrage 41 % der Sparer für sinnvoll, zumindest einen kleinen Teil ihres Geldes auch in chancenreichere Anlagen anzulegen. Das sind 5 % mehr als noch Ende 2015. Gut ein Drittel (36 %) finden Aktien attraktiv. Zudem sehen Anleger die Kursentwicklung optimistisch. Drei Viertel der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, dass die Kurse stabil bleiben oder leicht steigen.

 

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und deren Auswirkungen auf die eigene Geldanlage macht Anlageberatung für viele Deutsche bedeutender: Laut Union Investment ist jedem Zweiten ein persönliches Gespräch mit einem Berater wichtig, um in der Menge der unterschiedlichen Anlagelösungen die Richtige zu finden.

 

Erbschaftswelle in Deutschland

Für die nächsten Jahre ist aufgrund von Erbschaften mit großen Finanzumschichtungen zu rechnen: Allein in Deutschland werden laut einer Erhebung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) bis zum Jahr 2024 rund 3,1 Billionen Euro bei privaten Haushalten vererbt – das sind knapp 30 % des Gesamtvermögens deutscher Privathaushalte. Im Mittel werden der Studie zufolge 363.000 € pro Erbschaft weitergegeben.

 

Schon heute hat das Thema Erben eine hohe gesellschaftliche Relevanz: Einer Studie der Deutschen Bank zufolge hat die Mehrheit der Deutschen (52 %) eine Erbschaft gemacht oder rechnet damit. Knapp die Hälfte der potenziellen Erben würde das Erbe für Geldanlage, Vermögensaufbau und Altersvorsorge verwenden.

 

Ruhestandsplanung mit steigender Bedeutung

Die Generation 50+ ist die einzig stetig wachsende Bevölkerungsgruppe in Deutschland, die zudem über 75 % aller Vermögenswerte verfügt. Schon heute betreuen wir Kunden dieser Altersgruppe, deren Anteil in den kommenden Jahren weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Im Fokus der Ruhestandsplanung steht primär, welche Vermögenswerte der Kunde bisher erzielt hat und wie diese Werte bestmöglich unter Zugrundelegung der individuellen Kundenbedürfnisse angelegt werden können, um die verfolgten Ziele zu erreichen.

 

Der Bedeutung dieses Themas entsprechend, werden wir 2017 die Schulungsangebote an unserer CU weiter ausbauen und unser Leistungspaket für den Kunden erweitern.

Fortschreitende Konsolidierung in der Vermögensverwaltung

Der Markt der unabhängigen Vermögensverwaltung ist bereits seit Jahren durch eine fortschreitende Konsolidierung unter großem Kostendruck gekennzeichnet. Die Nachfrage der Kunden verschiebt sich immer mehr in Richtung Speziallösungen, Multi-Asset-Konzepte und passiver Investments. Im Investment-Management, wie wir es in der FERI Trust GmbH betreiben, gilt es daher, mit einer breitgefächerten Portfoliogestaltung eine weitergehende Diversifikation bei umfassender Risikoabsicherung zu ermöglichen. Dieser Anspruch, gepaart mit einer zunehmenden Regulierung der Finanzbranche und dem Vertrauensverlust bei Anlegern, setzt fundiertes Research voraus.

 

Alternative Investments bei Großanlegern zunehmend gefragt

Laut einer Umfrage von Universal-Investment werden angesichts des Niedrigzinsumfelds Anlagen in alternativen Investments von institutionellen Anlegern immer mehr nachgefragt. Demnach möchten vier von zehn Investoren künftig drei bis sechs Prozent der Kapitalanlagen in alternative Investments investieren. Jeder Vierte will die Quote für alternative Anlagen auf neun bis zwölf Prozent steigern, etwas mehr als jeder zehnte will sogar mehr als zwölf Prozent der Anlagen in diese Asset-Klasse lenken.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erwartet, dass im Jahr 2020 global rund 15,3 Billionen Dollar des verwalteten Vermögens in alternative Anlagen investiert sein werden.

 

Marktumfeld weiterhin schwierig

Für das Geschäftsjahr 2017 rechnen wir insgesamt mit einem herausfordernden und weiterhin schwierigen Kapitalmarktumfeld, das angesichts niedriger Zinsen, anhaltender Schuldenkrisen und geopolitischer Risiken von starken Volatilitäten an den Märkten geprägt sein wird. Langfristig rechnen wir vor diesen Hintergründen in sämtlichen Kunden-Zielgruppen des Konzerns mit einem erhöhten Beratungsbedarf für professionelles Vermögensmanagement.
 

Sachversicherung

Die Sachversicherung wird eine zunehmend wichtige Rolle im Markt spielen. Laut einer Umfrage von AssCompact unter Versicherungsmaklern gehen 81 % davon aus, dass das private Sachgeschäft in den nächsten Jahren eine große Relevanz besitzen wird. Besonders bei den gewerblichen Sachversicherungen und der Wohngebäudeversicherung sehen die befragten Vermittler Potenzial: Mehr als die Hälfte der Makler rechnet hier mit einem deutlichen Umsatzplus.

 

Vermittler erwarten positive Geschäftsentwicklung

Für die Geschäftsentwicklung bei den privaten Sachversicherungen im kommenden Jahr erwarten laut einer Umfrage des Analysehauses Assekurata knapp 40 % der Vermittler eine positive Entwicklung, bei den gewerblichen Sachversicherungen ist es jeder Dritte (34 %). Jeweils 60 % gehen von einer konstanten Entwicklung aus.

 

Sorgen bereitet vielen Versicherungsmaklern laut AssCompact-Studie, dass das standardisierte Massengeschäft ins Internet abwandern könnte. Mehr als die Hälfte der befragten Makler befürchtet einen starken Wettbewerb mit Direktversicherern oder Vergleichsportalen. Denn der Fokus vieler neu gegründeter FinTechs/InsurTechs richtet sich auf den Sachversicherungsbereich mit dem Ziel, durch einfache Applikationen den Übertrag von Sachversicherungsbeständen zu forcieren.

 

Die Ratingagentur Fitch erwartet für den Bereich Schaden- und Unfallversicherung für das Jahr 2017 ein leicht niedrigeres Wachstum von etwa 2 %.

 

Wettbewerb und Regulierung

Der gesamte Markt für Finanzdienstleistungen sowie die Versicherungsbranche stehen vor einer Konsolidierung. Deutschland gilt als potenzialstärkster Markt in Europa, auf dem nationale und internationale Finanzdienstleister konkurrieren. Aufgrund der verschärften Regulierungsvorschriften wächst der Druck vor allem auf kleinere Anbieter, sodass sich die Anzahl der Marktteilnehmer weiter verringern wird. Darüber hinaus wächst der Wettbewerbsdruck auf die gesamte Branche durch neue, digitale Marktteilnehmer („FinTechs“). Auch das Analysehaus Assekurata sieht die Bedeutung der digitalen Wettbewerber mittelfristig zunehmen. Zwar informieren sich heute laut einer GfK-Befragung im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits vier von fünf Deutschen (82 %) online vor dem Versicherungsabschluss. Jedoch kann sich eine Mehrheit (55 %) aber auch in Zukunft nicht vorstellen, eine Versicherung im Internet abzuschließen.

 

Die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler ging auch 2016 erneut zurück. Demnach verlor die Branche rund 5.100 Vermittler. Seit dem Höchststand der Vermittlerzahlen zum Jahresbeginn 2011 ist die Zahl der Vermittler um 35.200 gesunken. Durch die weiter zunehmenden Regulierungsanforderungen wird sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzen. Gleichzeitig eröffnet diese Entwicklung für MLP als qualitätsorientiertem Anbieter weitere Perspektiven.

 

Weitere Konsolidierung bei den gesetzlichen Krankenkassen

Im Gesundheitswesen ist aufgrund des wachsenden Kostendrucks mit einer Fortsetzung der Konsolidierung zu rechnen. Bereits in den vergangenen Jahrzehnten hat die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen erheblich abgenommen. Waren es 1970 noch 1.815 Krankenkassen, hatte sich 1995 die Anzahl bereits auf 960 fast halbiert und liegt aktuell bei 118 (Vorjahr: 124). Und auch künftig ist mit einem weiteren Konzentrationsprozess zu rechnen: Laut einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC halten die gesetzlichen Krankenversicherungen eine Konsolidierung für unverzichtbar, um Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern: Zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass in Zukunft 40 bis 100 gesetzliche Kassen ausreichen werden.

 

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017

Zum 1. Januar 2017 trat der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Damit wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – mit fünf Pflegegraden anstelle von drei Pflegestufen – in die Praxis umgesetzt. In Zukunft werden bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit körperliche und geistige Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Zudem ist 2017 der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung gestiegen – um jeweils 0,2 %-Punkte auf 2,55 % für Eltern und auf 2,8 % für Kinderlose.

 

Gesetz soll ab 2018 betriebliche Altersvorsorge stärken

Im Rahmen der geplanten Rentenreform will die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge künftig stärker fördern. Im November 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Vor allem ein größerer Förderrahmen und Erleichterungen für Arbeitgeber sollen zu einer weiteren Verbreitung führen. Kernpunkte des Entwurfs sind eine Anhebung der Steuerförderung von derzeit 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, ein staatlicher Zuschuss im Niedriglohnbereich sowie die Möglichkeit, auf reine Beitragszusagen statt auf Mindest- oder Garantieleistungen bei der Zielrente zu setzen, sodass Haftungsrisiken für die Arbeitgeber entfallen. Zudem soll die Grundzulage für die Riester-Rente von 154 € auf 165 € p. a. steigen. Das Gesetz soll Anfang 2018 in Kraft treten.

 

Höchstrechnungszins sinkt auf 0,9 %

Im Zuge der Umsetzung von Solvency II hatte die Bundesregierung die Abschaffung des Höchstrechnungszins diskutiert, sich aber letztlich für eine Beibehaltung entschieden. Der Zins wurde zum 1. Januar 2017 von 1,25 % auf 0,9 % gesenkt. Die erneute Absenkung hat nicht nur Auswirkungen auf Rentenversicherungen. Auch in der Risikolebens- und vor allem bei Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit (BU) und Pflegebedürftigkeit sind Beitragserhöhungen bei Neuverträgen zu erwarten. Nach Aussage des BaFin-Präsidenten soll 2018 die Notwendigkeit eines Garantiezinses wieder auf den Prüfstand gestellt werden.

MiFID II auf der Zielgeraden

Nachdem die Europäische Kommission den Start der Finanzmarktrichtlinie MiFID II um ein Jahr auf Januar 2018 verschoben hat, legte im Herbst 2016 das Bundesfinanzministerium den Entwurf für das „Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz“ vor. Die Richtlinie soll damit bis Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt und ab Januar 2018 angewendet werden. Ziele sind unter anderem mehr Transparenz und Verbesserungen im Anlegerschutz, was MLP grundsätzlich begrüßt. Das Beratungsprotokoll in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Es soll durch eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ ersetzt werden.

 

Aus MiFID II beziehungsweise dem Finanzmarktnovellierungsgesetz ergibt sich für MLP wie für alle anderen Marktteilnehmer künftig ein erheblicher Umsetzungsaufwand, unter anderem in den IT-Systemen sowie in den Bereichen Kostentransparenz, Kundeninformation und Reporting. Mit der aktuellen Aufstellung von MLP im Bereich Vermögensmanagement sehen wir uns für die Umsetzung der Anforderungen jedoch gut aufgestellt.

 

Im Zuge der Umsetzung von MiFID II in deutsches Recht rückt auch die Honoraranlageberatung erneut in den Fokus. Sollten sich hier weitere Marktpotenziale ergeben, ist MLP hier ebenfalls gut vorbereitet, da das Neugeschäft im Bereich Vermögensmanagement bei MLP bereits seit mehreren Jahren einer Vergütung auf Honorarbasis gleichkommt.

 

Produktinformationsblätter kommen erst 2018

Die Europäische Kommission hat den Starttermin für die Verordnung zu Basisinformationsblättern für Anlageprodukte (PRIIPs) um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verschoben. Anbieter von Finanzprodukten sollen künftig ein einheitliches Produktinformationsblatt erstellen, auf dem die wichtigsten Merkmale in kurzer und verständlicher Form beschrieben sind. Die PRIIIPs-Verordnung gilt für Investmentprodukte wie Fonds und Zertifikate sowie für Versicherungsanlageprodukte.

 

Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte wurde mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bereits auf nationaler Ebene ein verpflichtendes Produktinformationsblatt eingeführt. Die Initiative der Produktinformationsstelle Altersvorsorge GmbH (PIA) hat dazu einen einheitlichen und verbindlichen Standard zur Ermittlung von Chance-Risiko-Profil-Klassen und zur Berechnung der Effektivkosten für geförderte Altersvorsorgeprodukte erarbeitet. Seit 1. Januar 2017 müssen Anbieter von Riester- und Basisrenten bei Abschluss eines Vertrags ein standardisiertes Produktinformationsblatt verwenden und die Kunden damit über die wesentlichen Produktmerkmale informieren. Sie müssen dabei die Chance-Risiko-Klasse der eigenen Produkte durch die PIA testieren lassen und diese ausweisen. Grundsätzlich begrüßen wir diesen Schritt zu mehr Transparenz. Gleichzeitig kommt es dadurch in einer Übergangszeit zu einem unterschiedlichen Kostenausweis bei geförderten und nicht geförderten Produkten. Dies konterkariert das Ziel erhöhter Kostentransparenz und insbesondere einer besseren Vergleichbarkeit von Produkten für den Kunden.

 

Endspurt für neue Vermittlerrichtlinie IDD

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im November 2016 den Entwurf des Gesetzes vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung IDD in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das Provisionsabgabeverbot im Versicherungsbereich soll erhalten bleiben; ein Provisionsverbot ist nicht vorgesehen. Der Referentenentwurf sieht zudem die Einführung eines Honorar-Versicherungsberaters vor. Darüber hinaus setzt die IDD mit europaweit einheitlichen Grundlagen wichtige Standards für eine bessere Beratungsqualität. So müssen Vermittler künftig nicht nur ihre Ausbildung, sondern auch kontinuierliche berufliche Weiterbildung nachweisen. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Februar 2018 erfolgen.

 

Die Analysten von Assekurata rechnen damit, dass die IDD insbesondere Versicherer, Finanzdienstleister und Maklerpools 2017 beschäftigen und fordern wird. Geschäftsmodelle und Beratungsprozesse sind an die neue Richtlinie anzupassen. Größere Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von MLP sind derzeit nicht zu erwarten. Gerade die Weiterbildung der Berater ist bei MLP seit jeher ein zentraler Aspekt.

 

Bankenregulierung weiterhin im Fokus

Im Hinblick auf Basel III werden die Kapitalanforderungen bis 2019 weiter steigen. Der Kapitalerhaltungspuffer erhöht sich von 0,625 % im Jahr 2016 schrittweise bis auf 2,5 % im Jahr 2019. Gleichzeitig finden intensive Diskussionen um die Finalisierung von Basel III statt. Aufgrund des Umfangs sprechen viele Marktteilnehmer bereits von einem neuen Regulierungspaket Basel IV. Hierdurch könnten auf die Branche nochmals strengere Kapitalanforderungen zukommen, die sich auch auf MLP auswirken würden.

 

Gut gewappnet für neue regulatorische Anforderungen

Zusammenfassend bewerten wir unsere aktuelle Wettbewerbssituation als gut – vor allem wegen der nachhaltigen Diversifizierung unseres Geschäftsmodells. MLP hat zahlreiche Anforderungen, die der Gesetzgeber künftig vorgibt, bereits frühzeitig umgesetzt. Um die gesetzlichen Dokumentations-, Qualifikations- und Transparenzpflichten zu erfüllen, sind Umsetzungskompetenzen erforderlich. Hier sieht sich MLP gut vorbereitet. Dessen ungeachtet sind die regulatorischen Entwicklungen insgesamt als herausfordernd zu bewerten.