Anhang

 

 

 

Allgemeine Angaben

 

1 Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss wurde von der MLP SE, Wiesloch (vormals MLP AG, Wiesloch), Deutschland, dem obersten Mutterunternehmen des MLP Konzerns, aufgestellt. Die MLP SE ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 728672 (vormals HRB 332697) mit der Adresse Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Deutschland, eingetragen.

 

Seit der Gründung im Jahr 1971 ist der MLP Konzern (MLP) als Makler und Berater für Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden in den Geschäftsfeldern Altersvorsorge einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung, Finanzierung, Vermögensmanagement und Bankdienstleistungen tätig.
 

2 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der MLP SE ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. MLP stellt die Bilanz nach der Liquiditätsnähe auf, da diese Darstellung Informationen bietet, die gegenüber der Darstellung nach der Fristigkeit relevanter sind.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Sofern keine andere Angabe erfolgt, sind Betragsangaben auf Tausend Euro (T€) gerundet. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

 

Aufgrund der Abspaltung des Teilbetriebs Makler aus der MLP Finanzdienstleistungen AG auf die MLP Finanzberatung SE, des Verbleibs des Teilbetriebs Bank in der MLP Finanzdienstleistungen AG und der darauffolgenden Umfirmierung in MLP Banking AG haben sich die Vertragsbeziehungen der MLP Berater und Geschäftsstellenleiter verändert. Die Berater haben nun sowohl eine direkte Vertragsbeziehung zur MLP Banking AG als auch zur MLP Finanzberatung SE. In der MLP Banking AG haben sie neben dem Status als Handelsvertreter gemäß § 84 HGB auch den aufsichtsrechtlichen Status eines vertraglich gebundenen Vermittlers nach § 2 Abs. 10 KWG. Für die MLP Finanzberatung SE sind sie als Handelsvertreter gemäß § 84 HGB tätig. Im folgenden Berichtsteil wird für die bessere Lesbarkeit einheitlich von MLP Beratern gesprochen.

 

Auch die Geschäftsstellenleiter haben sowohl eine Vertragsbeziehung zur MLP Banking AG als auch zur MLP Finanzberatung SE. In der MLP Banking AG arbeiten sie auf Grundlage eines Vertriebsbeauftragtenvertrags, in der MLP Finanzberatung SE auf Grundlage eines Geschäftsstellenleitervertrags. Im folgenden Berichtsteil wird für die bessere Lesbarkeit einheitlich von Geschäftsstellenleitern gesprochen.

 

Der im folgenden Berichtsteil genutzte Begriff „Handelsvertreter“ umfasst die Vertriebsbeauftragten der MLP Banking AG, die Geschäftsstellenleiter der MLP Finanzberatung SE und die MLP Berater beider Gesellschaften.

 

3 Anpassung der Rechnungslegungsmethoden sowie neue Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit folgenden Ausnahmen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Im aktuellen Geschäftsjahr waren die Änderungen an IAS 7 „Angabeninitiative“ und die Änderungen an IAS 12 „Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste“ anzuwenden. Daraus haben sich für MLP keine Auswirkungen ergeben.

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen waren für das am 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht vorzeitig angewandt:
 

IFRS 9Finanzinstrumente 1)
IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1) und die dazugehörigen Klarstellungen 1)
IFRS 16Leases 2)
IFRS 17Versicherungsverträge 3)
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 1), 5)
Änderungen an IFRS 2Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 1)
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014 - 2016 1) bzw. Zyklus 2015 - 2017 2), 5)
Änderungen an IAS 19Plananpassungen, -kürzungen, -abgeltungen
Änderungen an IAS 40Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 1), 5)
IFRIC 22Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen 1), 5)
IFRIC 23Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 2), 5)

EU Endorsement ist bereits erfolgt:

 

Das IASB veröffentlichte im Juli 2014 IFRS 9, Finanzinstrumente. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien: (1) Bewertung zu Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode („AC“), (2) Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung von Zeitwertänderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis („FVTOCI“) und (3) Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamer Erfassung von Zeitwertänderungen („FVPL“). Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken.

 

Basierend auf der Analyse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Tatsachen und Umstände geht der MLP Konzern von folgenden Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss aus:

 

Betreffend finanzielle Vermögenswerte ist das Geschäftsmodell „Halten“ das überwiegend genutzte Geschäftsmodell des MLP Konzerns. Dies gilt sowohl für das Bankgeschäft (Kreditgeschäft), den Eigenhandel (Geldmarkt- und Wertpapiergeschäfte, Schuldscheindarlehen) als auch für die übrigen Finanzinstrumente des Konzerns. Die MLP Banking AG hat den Status eines Nicht-Handelsbuchinstituts. Geschäfte mit Handels- oder kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht werden nicht kontrahiert und ausgereichte Kredite werden grundsätzlich über die vertragliche Laufzeit gehalten. Eigengeschäfte (u. a. Wertpapiergeschäfte und Schuldscheindarlehen) werden im MLP Konzern ausschließlich mit Halteabsicht getätigt und auch bis zur Endfälligkeit gehalten. Insofern führt das Geschäftsmodell nicht zu einer Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, die bislang zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden.

 

Die anschließende Analyse des Zahlungsstromkriteriums ergab lediglich bei einem festverzinslichen Wertpapier eine SPPI (solely payments of principal and interest) schädliche Nebenabrede. Dieses Wertpapier wurde aber bereits unter IAS 39 erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert. Alle anderen im Bestand befindlichen Papiere enthalten keine SPPI schädlichen Nebenabreden und werden unter Anwendung des IFRS 9 zu AC klassifiziert. Bei den Fonds ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt, künftig erfolgt weiterhin eine Bewertung zum Fair Value. Bei allen anderen Finanzinstrumenten wurden keine SPPI schädlichen Kriterien identifiziert. Nachfolgend werden die Bilanzposten aufgeführt, bei denen sich Änderungen in der Bewertung zum 31. Dezember 2017 nach IFRS 9 ergeben:
 

Alle Angaben In T€IAS 39IFRS 9
Fortgeführte AnschaffungskostenFair Value erfolgswirksamFair Value erfolgsneutralACFV
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere-4.978--4.978
--19.39919.179-
58.322--58.322-
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere--4.047-4.047

Der Effekt aus der Änderung der Klassifizierung beträgt 220 T€. Abzüglich latenter Steuern ergibt sich eine Eigenkapitalverschiebung in Höhe von 155 T€. Der Erstanwendungseffekt kann sich in einer Bandbreite von +/-10 % bewegen.

 

Das Wertberichtigungsmodell von IFRS 9 sieht drei Stufen vor, um die Höhe der zu erfassenden Wertminderungen zu bestimmen. Stufe I enthält bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12 Monats-Verlusts, Stufe II enthält bei einer wesentlichen Erhöhung des Ausfallrisikos die Verluste über die gesamte Restlaufzeit. Bei Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertminderung erfolgt ein Transfer in Stufe III, die den gebildeten Einzelwertberichtigungen unter IAS 39 entspricht. Des Weiteren fallen Forderungen, die mehr als 90 Tage überzogen sind und noch keine Einzelwertberichtigung erfahren haben, in Stufe III. Liegen keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist künftig zu untersuchen, ob zum jeweiligen Bilanzstichtag eine im Vergleich zum Kreditrisiko bei Geschäftszugang signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten ist. Ist dies der Fall, ist das Finanzgeschäft von Stufe I in Stufe II zu transferieren. Andernfalls erfolgt eine Einordnung in Stufe I. MLP erwartet aufgrund der Erfassung von Verlusten aus Stufe I, Stufe II und Stufe III zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von ca. 4.538 T€. Abzüglich latenter Steuern ergibt sich ein eigenkapitalmindernder Effekt in Höhe von 3.206 T€. Der Erstanwendungseffekt kann sich in einer Bandbreite von +/-10 % bewegen.

 

Aus den neuen Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting erwartet MLP keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

 

Das IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. MLP wird daher den Standard für das Geschäftsjahr 2018 nach der modifizierten retrospektiven Methode erstmalig anwenden: Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 werden erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst und die Vergleichsperiode 2017 wird nach den bis 31. Dezember 2017 geltenden Regelungen dargestellt. Die im Zuge der Umsetzung von IFRS 15 gewonnenen Erkenntnisse bestätigten, dass wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von MLP wie folgt zu erwarten sind: Die Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen werden künftig im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch die geschätzten Umsätze aus erwarteten laufenden Abschlussprovisionen und Folgeprovisionen, die vom Versicherer über die Beitragsdauer hinweg bezahlt werden, enthalten. IFRS 15 führt insoweit zu einer Vorverlagerung von Umsatzerlösen. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang in der Bilanz vertragliche Vermögenswerte und vertragliche Schulden (für die Verpflichtung, Zahlung an MLP Berater zu leisten) zu erfassen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Posten der Bilanz verdeutlicht die nachfolgende Tabelle.
 

Alle Angaben In T€
PostenUmstellungseffekt*
Vertragliche Vermögenswerte41.513
Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte-5.121
Aktive latente Steuern-3.079
Vertragliche Schulden26.642
Andere Verbindlichkeiten-6.981
Passive latente Steuern1.833
Eigenkapital11.819

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis beim Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert geblieben. Der Standard ist bei unveränderter Übernahme durch die EU auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss hat. So wird momentan geprüft, welche Miet- oder Leasingverträge gemäß IFRS 16 aktiviert werden müssen.

 

Aus den übrigen neuen oder geänderten Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der MLP SE.

 

MLP hat Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind.
 

4 Konsolidierungskreis sowie Anteile an assoziierten Unternehmen und Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

In den Konzernabschluss werden die MLP SE und alle wesentlichen Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.

 

Änderungen im Konsolidierungskreis:

 

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 wurde die MLP AG mit Wirkung zum 21. September 2017 in eine Societas Europaea (SE) umgewandelt. Die Umstellung der Börsennotierung erfolgte am 22. September 2017. Die Rechte der Aktionäre, die Mitgliedschaft im Auswahlindex SDAX sowie das Börsenkürzel blieben davon unberührt.

 

Die Schwarzer Familienholding GmbH wurde auf Grundlage des Verschmelzungsvertrags vom 24. März 2017 rückwirkend zum 1. Januar auf die MLP SE verschmolzen. Die Eintragung erfolgte am 30. Mai 2017.

 

Seither stehen die DOMCURA AG und die nordias GmbH Versicherungsmakler als 100 %ige Tochterunternehmen der MLP SE neben der MLP Finanzberatung SE, der MLP Banking AG und der FERI AG.

 

Mit Wirkung zum 17. Mai 2017 wurde die Atrium 105. Europäische VV SE erworben. Mit der Eintragung ins Handelsregister vom 6. Juli 2017 wurde die Atrium 105. Europäische VV SE in die MLP Finanzberatung SE umfirmiert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Teilbetrieb Makler aus der MLP Finanzdienstleistungen AG auf die MLP Finanzberatung SE, nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 10. November 2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10. November 2017 und 16. November 2017, abgespalten. Der Teilbetrieb Bank verblieb in der MLP Finanzdienstleistungen AG. Mit der Eintragung in das Handelsregister vom 30. November 2017 wurde die MLP Finanzdienstleistungen AG in die MLP Banking AG umfirmiert. Ab dem 1. Oktober 2017 werden alle regulierten Bankaktivitäten in der MLP Banking AG gebündelt, während das Maklergeschäft in der MLP Finanzberatung SE weitergeführt wird. Mit der Neuausrichtung der Konzernstruktur wird MLP freie aufsichtsrechtliche Eigenmittel heben. Außerdem bietet die neue Konzernstruktur die Möglichkeit für strategische Kooperationen.  

 

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurden neben der MLP SE als Mutterunternehmen 13 (Vorjahr: 13) vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen sowie unverändert zum Vorjahr ein vollkonsolidiertes ausländisches Tochterunternehmen und ein assoziiertes Unternehmen einbezogen.

 

Die MLP SE hat als Gesellschafterin der Nordvers GmbH mit Beschluss vom 7. März 2017 einer Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB von der Anwendung des § 289 HGB (Erstellung Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2017 zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss 2017 der MLP SE mit Sitz in Wiesloch einbezogen. Der Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Fristen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zwischen der Gesellschaft und der MLP SE besteht ein Organschaftsverhältnis, welches die MLP SE zur Verlustübernahme nach § 302 AktG und zur Haftungsübernahme verpflichtet.

 

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 HGB zum Konzernabschluss
Stand 31. Dezember 2017Anteil am Kapital in %Eigenkapital in T€Jahresergebnis in T€
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
MLP Finanzberatung SE, Wiesloch 100,0016.75616.085
MLP Banking AG, Wiesloch 1)100,00108.998-2.831
TPC GmbH, Hamburg 1)
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
100,00314282
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, Heidelberg 1)
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
100,001.1901.678
FERI AG, Bad Homburg v.d. Höhe 1)100,0019.86215.723
FERI Trust GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe 1) (100%ige Tochter der FERI AG)100,008.3865.746
FEREAL AG, Bad Homburg v.d. Höhe 1)
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,001.949235
FERI Trust (Luxembourg) S.A., Luxemburg
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,0021.06014.318
DOMCURA AG, Kiel 1)100,002.3806.365
nordias GmbH Versicherungsmakler, Kiel 1)100,00435-543
Nordvers GmbH, Kiel 1)
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
100,0026319
Willy F.O. Köster GmbH, Hamburg¹⁾
(100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler)
100,002.025-60
Siebert GmbH Versicherungsmakler, Arnstadt 1)
(100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler)
100,0026386
MLPdialog GmbH, Wiesloch
(100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE)
100,00968251
At-equity konsolidierte assoziierte Unternehmen
MLP Hyp GmbH, Wiesloch
(49,8 %ige Beteiligung der MLP Finanzberatung SE)
49,806.7303.730
Wegen geringer Bedeutung nicht konsolidierte Unternehmen
MLP Consult GmbH, Wiesloch100,002.311-9
Uniwunder GmbH, Dresden 4)
(25,10% hält die MLP Finanzberatung SE)
25,1025
Michel & Cortesi Asset Management AG, Zürich (Schweiz) 2), 3)
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,00788 TCHF222 TCHF
CORESIS Management GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe 2)
(25% hält die FERI AG)
25,00963597
FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH, München 2)
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,00196135
FPE Private Equity Koordinations GmbH, München 2)
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,007950
FPE Direct Coordination GmbH , München 2)
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,0012-33
FERI Private Equity GmbH & Co. KG, München 2)
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,002011
FERI Private Equity Nr. 2 GmbH & Co. KG, München 2)
(100%ige Tochter der FERI Trust GmbH)
100,004-6
AIF Komplementär GmbH, München 2)
(25% hält die FERI AG)
25,0011-14
AIF Register-Treuhand GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe 2)
(100%ige Tochter der FERI AG)
100,000-26
DIEASS GmbH, Kiel 1)
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
100,0026-11
Portus Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH, Kiel 1)
(100%ige Tochter der DOMCURA AG)
100,0025-16
Walther Versicherungsmakler GmbH, Hamburg 1)
(100%ige Tochter der nordias GmbH Versicherungsmakler)
100,0025-34

Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominierende Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, zum Beispiel wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, forderungsbesicherte Finanzierungen und Private Equity Gesellschaften. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn die MLP SE das Unternehmen beherrscht.

 

Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betreffen Private Equity Gesellschaften. Die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden aufgrund der ähnlichen Tätigkeiten der Unternehmen zusammengefasst.

 

Die Tätigkeit der Gesellschaften besteht im Aufbau, Halten und Verwalten eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen (Zielgesellschaften), insbesondere durch das Eingehen von Beteiligungen. Die Kapitalanlagen bestehen insbesondere aus Beteiligungen und werden regelmäßig durch Eigenkapital finanziert. Das Geschäftsmodell sieht die Nutzung von Renditechancen für die Eigenkapitalgeber durch Investitionen in Unternehmensbeteiligungen über eine Dachfondskonzeption vor. Unternehmerisches Ziel ist es, für die Eigenkapitalgeber einerseits Erträge über laufende Ausschüttungen profitabler Zielgesellschaften sowie andererseits über gewinnbringende Beteiligungsverkäufe gegen Ende der Gesellschaftsdauer zu erwirtschaften. Die Gesellschaften unterhalten in der Regel selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb und beschäftigen keine Mitarbeiter.

 

Die Buchwerte der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betragen zum 31. Dezember 2017 360 T€ (Vorjahr: 457 T€). Die Erträge aus den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der MLP SE betragen im Geschäftsjahr 2017 221 T€ (Vorjahr: 68 T€).

 

Das maximale Verlustrisiko des MLP Konzerns aus nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht dem Beteiligungsbuchwert.
 

5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Schätzungsänderungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse erfordert teilweise Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualschulden und -forderungen, die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen.

 

Die Schätzungen beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

 

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzunsicherheiten bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

  • Anhangangabe 4 – Aggregationsgrundsätze strukturierter Unternehmen
  • Anhangangaben 6 und 19 – Wertminderungstest (diskontierte Cashflow-Prognosen und verwendete wesentliche Annahmen)
  • Anhangangaben 6, 21 bis 24 und 34 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Fair Value Angaben
  • Anhangangaben 6, 21 und 24 – Wertminderungen von Forderungen
  • Anhangangaben 6, 27 und 33 – Rückstellungen und korrespondierende Erstattungsansprüche sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
  • Anhangangaben 6 und 27 – Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
  • Anhangangaben 6 und 32 – Leasingklassifizierung
  • Anhangangabe 17 – Bildung von Steuerforderungen/Steuerrückstellungen
  • Anhangangabe 25 – Zahlungsmittel – Zusammensetzung des Finanzmittelbestands

6 Rechnungslegungsmethoden

 

Ertragsrealisation

Umsatzerlöse werden allgemein dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass MLP ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist.

 

MLP realisiert Erlöse aus Provisionen. Diese fallen in den Bereichen Altersvorsorge, Vermögensmanagement, Krankenversicherung, Sachversicherung, Finanzierung und übrige Beratungsleistungen an.

 

Abschlussprovisionen aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen werden unabhängig vom Geldeingang erfasst, wenn MLP ein Anspruch auf Vergütung zusteht. Der Anspruch auf Vergütung entsteht regelmäßig mit Vereinnahmung des ersten Beitrags des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsgesellschaft, frühestens jedoch mit der Policierung des Vertrags. Zu diesem Zeitpunkt entsteht auch die Verpflichtung gegenüber dem MLP Berater und dem Geschäftsstellenleiter. Für die Vermittlung bestimmter Verträge (insbesondere im Bereich Altersvorsorge) hat MLP Anspruch auf zeitlich begrenzte Folgeprovisionen. Sie werden nach den gleichen Grundsätzen realisiert wie Abschlussprovisionen. Für vermittelte Altersvorsorge- und Krankenversicherungsverträge erhält MLP zum Teil wiederkehrende Bestandspflegeprovisionen. Diese stehen in der Regel der Gesellschaft solange zu, wie der zugrunde liegende Vertrag beitragspflichtig ist.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen Teile der erhaltenen Provision zurückzugewähren, bildet MLP auf Basis von Erfahrungswerten Rückstellungen für Stornorisiken und aktiviert die damit einhergehenden Erstattungsansprüche gegenüber MLP Berater und Geschäftsstellenleiter als Erstattungsansprüche aus Rückgriffsforderungen im Posten Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte. Die Veränderung der Rückstellung wird in den Umsatzerlösen, die Veränderung des mit ihr verbundenen Erstattungsanspruchs in den Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft erfasst.

 

Im Bereich der Altersvorsorge werden ausschließlich Provisionserlöse aus der Vermittlung von Lebensversicherungsprodukten realisiert. In den Bereichen Sach- und Krankenversicherung stammen die Provisionserlöse aus der Vermittlung und Verwaltung entsprechender Versicherungsprodukte. Umsatzerlöse aus Vermögensmanagement enthalten Ausgabeaufschläge/Agien, Depotgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Fondsverwaltung/-vermittlung sowie Vermittlungs- und Bestandsprovisionen aus Vermögensverwaltungsmandaten. Weitere Vermögensmanagementerlöse resultieren aus Research- und Rating-Dienstleistungen. Die Erlöse werden nach Leistungserbringung vereinnahmt.

 

Provisionserlöse aus der Vermittlung von Krediten (Kreditvermittlungsprovisionen) gehören zu den Umsatzerlösen aus Finanzierung. Für die Vermittlung von Krediten erhaltene Vermittlungsprovisionen realisiert MLP mit Abschluss des jeweiligen Kreditvertrags.

 

Übrige Beratungsvergütungen werden in dem Maße vereinnahmt, wie die Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie werden insbesondere für Beratungen von Unternehmen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, für Beratungen bei Praxisfinanzierung und Existenzgründung sowie für Immobilienvermittlung gewährt.

 

Darüber hinaus werden Erlöse aus dem Zinsgeschäft realisiert. Zu den Erlösen aus dem Zinsgeschäft gehören auch Zinserträge aus der Anlage finanzieller Mittel der MLP Banking AG.

 

Erlöse aus dem Zinsgeschäft vereinnahmt MLP während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag. Provisionen, die Teil der Effektivverzinsung einer Forderung sind, gehen in die Erlöse aus dem Zinsgeschäft derjenigen Perioden ein, in denen sie wirtschaftlich verdient werden. Hierzu zählen Bereitstellungszinsen für die Zusage, einen Kredit auszureichen oder eine bestehende Schuldposition zu übernehmen. Entgelte für sonstige laufende Bearbeitungs- und Abwicklungsleistungen (z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen) realisiert die Gesellschaft nach Leistungserbringung.

 

Zinserträge aus der Anlage von Geldern anderer Konzerngesellschaften sind Bestandteil des Finanzergebnisses und werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung.

  

Fremdwährungsumrechnung

Euro ist die funktionale Währung aller im MLP Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen. Der Konzern ist ausschließlich in Deutschland und Luxemburg tätig.
 

Beizulegende Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet MLP soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Liegt zum Abschlussstichtag kein aktiver Markt vor, erfolgt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter Bewertungsmodelle. Basierend auf den in den Bewertungsmodellen verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

 

  1. Beizulegende Zeitwerte der Hierarchiestufe 1 werden anhand von Kursen aktiver Märkte für das jeweilige Finanzinstrument ermittelt (notierte Marktpreise).
  2. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 werden entweder anhand von Kursen aktiver Märkte für vergleichbare, aber nicht identische Finanzinstrumente ermittelt oder anhand von Bewertungstechniken bestimmt, die überwiegend auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
  3. Bei Anwendung von Bewertungstechniken, in die ein wesentlicher nicht am Markt beobachtbarer Bewertungsparameter einfließt, erfolgt die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zur Hierarchiestufe 3.

 

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value- Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

 

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

 

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in der nachstehenden Anhangangabe 34 – Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten enthalten: 

  

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfordern Schätzungen hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und -dauer. Die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gesamtumstände kann die Abschreibungsdauer anzupassen sein, was sich signifikant auf die Höhe der Abschreibungen auswirken kann. Dies betrifft bei MLP im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

 

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforderlichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten.

 

Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter/ unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter/unbestimmbarer Nutzungsdauer werden einmal jährlich oder wenn es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt, einzeln oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das betrifft bei MLP insbesondere die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Marken.

 

Unternehmenszusammenschlüsse erfordern Schätzungen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden und Eventualschulden. Sachanlagen werden in der Regel von unabhängigen Sachverständigen bewertet, während marktgängige Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs angesetzt werden. Sind immaterielle Vermögenswerte zu bewerten, zieht MLP – je nach Art des Vermögenswerts und der Schwierigkeit der Wertermittlung – entweder einen unabhängigen externen Sachverständigen zurate oder berechnet den beizulegenden Zeitwert anhand einer geeigneten Bewertungsmethode, in der Regel auf Basis diskontierter Cashflows. Abhängig von der Art des Vermögenswerts sowie der Verfügbarkeit der Informationen kommen unterschiedliche Bewertungstechniken (marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Verfahren) zur Anwendung. Zum Beispiel ist bei der Bewertung von Marken und Lizenzen regelmäßig die Methode der Lizenzpreisanalogie angemessen, die anhand eingesparter Lizenzgebühren den beizulegenden Zeitwert für die vom Unternehmen erworbenen Marken und Lizenzen schätzt.

 

Soweit zahlungsmittelgenerierende Einheiten umstrukturiert werden, erfolgt eine Reallokation der diesen Einheiten zugeordneten Geschäfts- und Firmenwerte auf der Basis der relativen Ertragswerte. Marken werden auf Basis der nachhaltigen Umsätze beziehungsweise auf Basis der relativen Ertragswerte reallokiert.

 

MLP testet Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Beurteilung ihrer Werthaltigkeit ist der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit deren erzielbarem Betrag zu vergleichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem Vergleich von beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen. Die Berechnung des Barwerts der geschätzten künftigen Cashflows beruht auf Annahmen über Bestandsentwicklungen, zukünftige Umsatzvolumina und Aufwendungen. Der Cashflow-Schätzung liegen Detailplanungszeiträume mit einem Planungshorizont von vier Jahren zugrunde. Darüber hinaus muss ein angemessener Abzinsungssatz gewählt werden, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
 

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und um Wertminderungen, bewertet. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an.

 

Die aus dem Abgang von Vermögenswerten resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erlöse oder sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Instandhaltungen und kleinere Reparaturen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
 

Wertminderungsprüfung

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht nutzungsbereit sind sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft.

 

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts verwendet werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwerts und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Steuern. Der Abzinsungssatz basiert auf einem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich einer unternehmensspezifischen Risikoprämie, die sich aus dem systematischen Marktrisiko (Betafaktor) sowie der aktuellen Marktrisikoprämie ableitet. In das diskontierte Cashflow-Modell sind zukünftige Cashflows aus einem Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Cashflows nach diesem Zeitraum werden unter Nutzung einer Wachstumsrate, die auf der Schätzung des Managements der langfristigen, durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten des Ergebnisses vor Steuern basiert, extrapoliert. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Anhangangabe 19.
 

Leasing

MLP hat keine Verträge abgeschlossen, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggut verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen (Finance-Leasingverhältnisse). Die weiteren Erläuterungen beschränken sich daher auf Operating-Leasingverhältnisse.

 

MLP hat als Leasingnehmer mehrere Leasingverträge zur Anmietung von Immobilien, Kraftfahrzeugen sowie Büromaschinen abgeschlossen. Die Verträge werden ebenfalls als Operating-Leasingverhältnisse beurteilt, da die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken bei den Leasinggebern verbleiben. Mietzahlungen beim Operating-Leasing werden im Periodenergebnis linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses verteilt. Entsprechendes gilt für erhaltene und zu erhaltende Leistungen, die als Anreiz zum Eingehen eines Operating- Leasingverhältnisses dienen. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 32.
 

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile

Die Anschaffungskosten werden jährlich um die dem MLP Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals erfasst MLP im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene Dividenden mindern den Buchwert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 15.
 

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen werden Finanzinstrumente am Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Marktüblich sind Käufe oder Verkäufe, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

 

Finanzinstrumente werden gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

 

  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte,
  • bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,
  • Kredite und Forderungen,
  • zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte,
  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten sowie
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.

 

MLP legt die Kategorisierung seiner finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der Ansatz zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts oder der Emission der Verbindlichkeit zuzuordnen sind.

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die Unterkategorien „zu Handelszwecken gehalten“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert“. Die Finanzinstrumente von MLP werden dann als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert“ bewertet, wenn ansonsten Inkongruenzen bei der Bewertung oder dem Ansatz entstehen würden. Diese Vermögenswerte werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

 

Zu jedem Abschlussstichtag prüft MLP die Buchwerte der Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einzeln daraufhin, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese Schadensfälle eine verlässliche schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows dieses Vermögenswerts hatten.

 

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

 

  • der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
  • Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht,
  • nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten,
  • wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrelieren oder
  • das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier.

 

Darüber hinaus ist bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. MLP hält einen Rückgang um 20 % für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend.

 

MLP hat finanzielle Vermögenswerte als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit, die MLP bis zur Endfälligkeit halten will und kann. MLP hat bisher keine als bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen klassifizierten finanziellen Vermögenswerte vorzeitig veräußert. Ihre Bewertung erfolgt nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ist es wahrscheinlich, dass bei bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eine Wertminderung eintritt, so wird diese erfolgswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn eine Wertaufholung objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ohne Wertminderung ergeben hätte. Der bei der Werthaltigkeitsprüfung zu bestimmende erzielbare Betrag von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, entspricht dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der beizulegende Zeitwert von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen kann vorübergehend unter deren Buchwert sinken. Soweit dieser Rückgang nicht auf Bonitätsrisiken beruht, wird keine Wertminderung erfasst.

 

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Bei den Forderungen aus dem Bankgeschäft sowie den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten werden Wertminderungen auf Portfoliobasis für die nicht einzelwertgeminderten Forderungen gebildet.

 

Ein etwaiger Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam auf einem Wertminderungskonto erfasst. Ist eine Forderung uneinbringlich, das heißt der Ausfall steht so gut wie sicher fest, wird sie abgeschrieben. Die Wertberichtigung auf Portfoliobasis in der Risikovorsorge im Bankgeschäft wird auf Basis historischer Ausfallquoten und Mahnstufen gebildet. Notleidende Forderungen werden einzelwertgemindert. Die Wertminderungen auf sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte beziehen sich im Wesentlichen auf Forderungen gegen Geschäftsstellenleiter und MLP Berater. Neben den auf notleidende Forderungen gebildeten Einzelwertberichtigungen werden Wertminderungen auf Portfoliobasis für den restlichen Forderungsbestand erfasst. Die Basis hierfür sind – wie auch bei der Risikovorsorge im Bankgeschäft – historische Ausfallquoten. Diese werden getrennt nach MLP Beratern und Geschäftsstellenleitern erhoben und auf die jeweiligen Forderungsbestände angewendet. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangaben 21 und 24.

 

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte stellen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte dar, die nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Gewinne oder Verluste, die aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultieren, werden solange außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst, bis der Vermögenswert ausgebucht wird. Ausgenommen hiervon sind Wertberichtigungen sowie Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung. Sie werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Die erfolgswirksame Auflösung der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste erfolgt entweder mit der Ausbuchung des Vermögenswerts oder bei Vorliegen einer Wertminderung.

 

Wenn ein Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis erfasst wurde und ein objektiver Hinweis auf Wertminderung dieses Vermögenswerts vorliegt, so ist der bisher direkt im Eigenkapital erfasste Verlust bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung zu überführen.

 

Ergebniswirksam erfasste Wertminderungen eines zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstruments dürfen nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht werden. Einen Wiederanstieg des beizulegenden Zeitwerts erfasst MLP erfolgsneutral im Eigenkapital.

 

Ergibt sich zu einem späteren Bewertungszeitpunkt, dass der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurde, infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, wird die Wertminderung in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen.

 

Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, bewertet MLP zu Anschaffungskosten. Bestehen objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei einem zu Anschaffungskosten bewerteten nicht notierten Eigenkapitalinstrument, ergibt sich der Betrag der Wertminderung aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren Vermögenswerts diskontiert werden.

 

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.
 

Pensionsrückstellungen

Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen.

 

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) zahlt MLP aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für MLP keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr.

 

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht.

 

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Alterversorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) erfolgt nach dem gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode).

 

Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt.

 

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

 

Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich MLP versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich MLP an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen.

 

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

 

Die Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 27 näher erläutert.
 

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit bestmöglich geschätzten Beträgen zur Erfüllung der Verpflichtungen erfasst werden.

 

Sofern die Höhe der Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmbar ist, wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt. Bei gleicher Wahrscheinlichkeit wird der gewichtete Durchschnittswert erfasst.

 

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit Marktzinssätzen abgezinst, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

 

Auflösungen von Rückstellungen werden in den sonstigen Erlösen erfasst.

 

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine quasi-sichere Rückerstattung von einem identifizierbaren Dritten erwartet (z. B. bei bestehendem Versicherungsschutz), erfasst MLP die Erstattung als gesonderten Vermögenswert. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen die erhaltene Provision teilweise zurückzugewähren, bildet MLP Rückstellungen für Stornorisiken. MLP schätzt die Stornoquote in Abhängigkeit von Produktgruppe und bisheriger Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags in der Regel auf Basis von Erfahrungswerten. Der Zeitraum, in dem MLP verpflichtet ist, bei vorzeitigem Wegfall eines Vertrags Teile der vereinnahmten Provision zurückzuzahlen, ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen gemäß Versicherungsvertragsgesetz oder aus den Vertriebsvereinbarungen mit den Produzenten.
 

Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ umfassen Vergütungssysteme, deren Ausgleich sowohl mit Barmitteln als auch durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt.

 

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird als Personalaufwand oder als Aufwand für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft mit einem gleichzeitigen Ausweis als Rückstellung erfasst. Der auf Basis der Monte-Carlo-Simulation bzw. eines anderen geeigneten Bewertungsmodells ermittelte beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag sowie am Auszahlungstag neu ermittelt. Die Erfassung des erwarteten Aufwands erfordert Annahmen über Fluktuations- und Ausübungsquoten. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts ist aufwandswirksam zu berücksichtigen. Am Auszahlungstag entspricht der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit dem Betrag, der an die betroffenen Mitarbeiter zu leisten ist.

 

Aktienbasierte Vergütungen umfassen auch solche mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente („Beteiligungsprogramm 2017“ für MLP Berater und Geschäftsstellenleiter). Das Beteiligungsprogramm 2017 gilt für das Kalenderjahr 2017 und für MLP Berater und MLP Geschäftsstellenleiter, deren Handelsvertreter- bzw. Geschäftsstellenleitervertrag am 31. Dezember 2017 ungekündigt fortbesteht. Die in MLP Aktien zu leistende Vergütung wird basierend auf der Jahresprovision des MLP Beraters/Geschäftsstellenleiters unter Anwendung verschiedener Leistungsparameter ermittelt und im Konzernabschluss 2017 als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.

 

Weitere Erläuterungen zu den aktienbasierten Vergütungen sind in Anhangangabe 31 dargestellt.
  

7 Berichtspflichtige Geschäftssegmente

Die Einteilung von MLP in Geschäftssegmente folgt derjenigen für die interne Berichterstattung. Der MLP Konzern gliedert sich in die folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

 

  • Finanzberatung
  • Banking
  • FERI
  • DOMCURA
  • Holding

 

Wie unter Anhangangabe 4 beschrieben wurde im Geschäftsjahr der Teilbetrieb Makler aus der MLP Finanzdienstleistungen AG auf die MLP Finanzberatung SE abgespalten. Der Teilbetrieb Bank verblieb in der MLP Finanzdienstleistungen AG, diese firmierte im Geschäftsjahr in MLP Banking AG um. Sämtliche regulierten Bankaktivitäten werden in der MLP Banking AG gebündelt, während das Maklergeschäft in der MLP Finanzberatung SE weitergeführt wird. Dadurch sind die Geschäftssegmente Finanzberatung und Banking entstanden.

 

MLP hat im berichtspflichtigen Geschäftssegment Finanzberatung gemäß IFRS 8.12 die Geschäftssegmente „Finanzberatung“ und „betriebliche Vorsorge“ aufgrund der Ähnlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, sowie das Zurückgreifen auf denselben Kundenstamm und identische Vertriebskanäle, zusammengefasst. Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Finanzberatung ist die Beratung von Akademikern und anderen anspruchsvollen Kunden insbesondere hinsichtlich Versicherungen, Vermögensanlagen, betrieblicher Altersversorgung und die Vermittlung von Verträgen über diese Finanzdienstleistungen. Das Segment setzt sich aus der MLP Finanzberatung SE, der TPC GmbH, der ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, der MLPdialog GmbH sowie dem assoziierten Unternehmen MLP Hyp GmbH zusammen.

 

Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Banking ist die Beratung und das Betreiben von Bankgeschäften, u. a. das Depotgeschäft, das Kommissionsgeschäft, die Anlageberatung und die Anlagevermittlung sowie die Vermittlung von Versicherungen, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehen. 

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments FERI erstreckt sich auf die Vermögens- und Anlageberatung. Dieses Segment setzt sich aus der FERI AG, der FERI Trust GmbH, der FERI Trust (Luxembourg) S. A. sowie der FEREAL AG zusammen.

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments DOMCURA umfasst die Konzeption, Entwicklung und Realisierung umfassender Deckungskonzepte in der Sachversicherung als sogenannter Assekuradeur. Des Weiteren werden Maklertätigkeiten ausgeübt. Das Segment setzt sich aus der DOMCURA AG, der Nordvers GmbH, der nordias GmbH Versicherungsmakler, der Willy F.O. Köster GmbH und der Siebert GmbH Versicherungsmakler zusammen. 

 

Die MLP SE bildet das Geschäftssegment Holding. Das Segment fasst wesentliche interne Dienstleistungen und Aktivitäten zusammen.

 

Intersegmentär erbrachte Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Bei Konzernumlagen wird auf die tatsächlich angefallenen Einzelkosten ein angemessener Gemeinkostenzuschlag erhoben.

 

Das Management trifft seine Entscheidungen über die Ressourcenallokation und die Beurteilung der Segmentperformance auf der Basis der Segment-Gewinn- und Verlustrechnung. Die finanziellen Segmentinformationen ermittelt MLP auf Basis der im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Die Segmente Finanzberatung, Banking und DOMCURA entfalten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Wesentlichen in Deutschland. Das Segment FERI entfaltet seine wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland und in Luxemburg.

 

Im Geschäftsjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzberatung, Banking, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 205.274 T€ getätigt. Im Vorjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzdienstleistungen (neu: Finanzberatung), FERI und DOMCURA mit drei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 258.141 T€ getätigt.

 

Gemäß IFRS 8.30 wurden die Vorjahresangaben in der Segmentberichterstattung nicht angepasst. Um die Beträge vergleichbar zu machen wurden die Werte des laufenden Geschäftsjahrs zusätzlich nach der Segmentstruktur des Vorjahrs in den folgenden Tabellen aufbereitet.
  

Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€FinanzberatungBankingFERIDOMCURA HoldingKonsolidierungSumme
20172016201720162017201620172016201720162017201620172016
Umsatzerlöse126.848278.317139.71073.273--9.405608.743
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt6.0293.3716---9.405-
Sonstige Erlöse6.39411.6394.2834.6429.611-17.14619.424
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt4.4453.69328638.915-17.146-
Gesamterlöse133.242289.957143.99377.9159.611-26.551628.167
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft-58.510-128.959-81.754-48.323-8.202-309.344
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft--1.055-----1.055
Risikovorsorge102-619-3440---511
Personalaufwand-21.467-53.163-30.507-14.337-3.771--123.245
Planmäßige Abschreibungen -3.702-7.461-1.170-1.293-1.666--15.293
Wertminderungen-------
Sonstige betriebliche Aufwendungen -27.243-103.252-10.614-8.277-12.55018.328-143.607
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen2.487-----2.487
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)24.910-4.55319.9145.724-8.376-2037.600
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20102402745-24209
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -182-597-246-38-46192-1.433
Finanzergebnis-163-495-206-11-41768-1.223
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)24.747-5.04719.7085.713-8.7934836.377
Ertragsteuern-8.582 
Konzernergebnis27.796 
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 4.132-----4.132
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen1.3203.6785271.5232777.324
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Forderungen-5796534-40--902
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen15.90538.23610.609692.179-66.997
Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€FinanzdienstleistungenFERIDOMCURA HoldingKonsolidierungSumme
201720162017201620172016201720162017201620172016
Umsatzerlöse400.737400.446139.710123.58373.27370.664---4.976-4.134608.743590.559
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt4.9703.8256309-----4.976-4.134--
Sonstige Erlöse14.37310.3134.2835.0814.6423.2129.61113.694-13.485-12.49019.42419.810
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt4.4781.916287631.0958.9159.473-13.485-12.490--
Gesamterlöse415.109410.759143.993128.66477.91573.8769.61113.694-18.461-16.624628.167610.369
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft-184.213-183.578-81.754-72.072-48.323-46.574--4.9463.719-309.344-298.505
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft-1.055-1.719-------8-1.055-1.711
Risikovorsorge-517-839-34-768402--13---511-1.619
Personalaufwand-74.630-76.015-30.507-28.114-14.337-14.114-3.771-3.604---123.245-121.847
Planmäßige Abschreibungen-11.164-8.704-1.170-1.545-1.293-1.370-1.666-1.908---15.293-13.528
Wertminderungen--10.399------36----10.434
Sonstige betriebliche Aufwendungen -125.654-126.766-10.614-11.848-8.277-8.804-12.550-10.53413.48712.815-143.607-145.137
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen2.4872.106--------2.4872.106
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)20.3654.84519.91414.3165.7243.015-8.376-2.400-27-8337.60019.694
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12236240361274445172-24-33209906
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -779-686-246-480-38-21-461-77792113-1.433-1.851
Finanzergebnis-657-324-206-119-1123-417-6056879-1.223-946
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)19.7084.52119.70814.1985.7133.039-8.793-3.00541-436.37718.748
Ertragsteuern-8.582-4.052
Konzernergebnis27.79614.696
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 4.1323.751--------4.1323.751
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen4.99816.6325276451.523730277344--7.32418.351
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Wertminderungen/ Wertaufholungen auf Forderungen9081.18934768-40-2-13--9021.968
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen54.14053.17810.6098.125693.5582.1792.036--66.99766.897