PROGNOSEBERICHT
Zukünftige Branchensituation und Wettbewerbsumfeld
Der bereits beschriebene Einfluss der einzelnen Beratungsfelder auf die operativen Geschäftssegmente gilt für die zukünftige Branchensituation und das Wettbewerbsumfeld entsprechend.
Altersvorsorge
Private und betriebliche Altersvorsorge werden künftig eine immer wichtigere Rolle in Deutschland spielen, wenn es darum geht, den erworbenen Lebensstandard auch im Alter fortzuführen. Die Bundesregierung betont in ihrem Rentenversicherungsbericht 2017, dass der kontinuierliche Rückgang des Sicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einer zusätzlichen Vorsorge ausgeglichen werden kann. Kurzfristig steht die Branche aber aufgrund des Niedrigzinsumfelds und der anhaltenden Zurückhaltung beim Abschluss langfristiger Vorsorgeverträge weiterhin vor großen Herausforderungen.
Deutsche sorgen zu wenig vor
So sorgt derzeit jeder zweite Deutsche (48 %) nicht für das Alter vor, hat eine Umfrage der comdirect ergeben. Jeder Vierte glaubt, nicht genügend Geld übrig zu haben, um für den Ruhestand vorzusorgen. Gleichzeitig vertraut nur jeder zehnte Deutsche dem gesetzlichen System und sieht die künftige gesetzliche Rente als ausreichend für den Ruhestand.
Gesetzliche Rente sinkt weiter
Bereits heute liegt das Standardrentenniveau laut dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung bei 48,0 %. Bis zum Jahr 2030 soll es laut Prognosen auf 45,0 % abnehmen. Der amtliche Schätzerkreis geht davon aus, dass das Rentenniveau bis 2045 auf 41,7 % weiter sinken und der Beitragssatz auf 23,6 % steigen dürfte.
Versorgungslücke schließen
Besonders die junge Generation muss aktiv werden, wenn sie ihren Lebensstandard im Rentenalter sichern will, so das Ergebnis des jüngsten Vorsorgeatlas Deutschland von Union Investment. Die Studie rechnet vor, dass die heute 20- bis 65-Jährigen aus der gesetzlichen Rente im Alter durchschnittlich 1070 € im Monat zu erwarten haben. Das entspricht im Durchschnitt rund 48,0 % des letzten Bruttoeinkommens (Ersatzquote). Während die heute 50- bis 65-Jährigen im Rentenalter auf eine Ersatzquote von 64 % kommen, müssen die heute 20- bis 34-Jährigen bei Renteneintritt mit nur 38,6 % ihres letzten Bruttoeinkommens auskommen. Um ihren Lebensstandard zu halten, benötigen sie laut Studie im Schnitt dann etwa 800 € zusätzlich pro Monat. Noch deutlich größer ist die Versorgungslücke bei Beziehern höherer Einkommen.
Höhere Förderung bei Basis- und Riester-Rente ab 2018
Der Staat fördert die ergänzende Altersvorsorge: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag in der Schicht 1 steigt 2018 von zuvor 23.362 € auf 23.712 € für Alleinstehende. Gleichzeitig wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 84,0 % auf 86,0 %. Somit sind 2018 maximal 20.392 € als Sonderausgaben abzugsfähig. Für Ehegatten verdoppeln sich die genannten Beträge.
Darüber hinaus sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, für die Riester-Rente eine höhere Grundzulage von 175 € pro Jahr (vorher: 154 €) vor.
Nachholbedarf der Deutschen ist immens
Ein europäischer Vergleich zeigt, wie hoch der Nachholbedarf im Bereich private Altersvorsorge in Deutschland ist. Während die Deutschen im Schnitt 1.141 € pro Jahr in Lebensversicherungen einzahlen, sind es beispielsweise in Frankreich 2.043 € pro Kopf und Jahr und in Großbritannien 2.789 €.
Potenzial bei betrieblicher Altersvorsorge
Die Bundesregierung hat 2017 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um eine höhere Marktdurchdringung zu erreichen. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen lauern laut Bundesregierung Lücken. Tatsächlich verfügen in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten lediglich 28 % der Mitarbeiter über eine Betriebsrentenanwartschaft. Insgesamt haben 47 % der Beschäftigten mit weniger als 1.500 € Erwerbseinkommen pro Monat weder eine Betriebs- noch eine Riester-Rente.
Dass erheblicher Nachholbedarf besteht, zeigt auch eine Studie von Deloitte. Demnach betreiben nur 26 % der Arbeitnehmer derzeit Entgeltumwandlung, nutzen also die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen. Und nur 11 % der Arbeitnehmer erhalten eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge, mit der sie auch zufrieden sind. Der Studie zufolge liegt das Problem oft in mangelnder Information: 30 % der Befragten gaben an, dass sie keine ausreichenden Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten hätten. Weitere 35 % erhielten nach eigenen Angaben gar keine Informationen. Am liebsten würden die Umfrage-Teilnehmer durch ein Beratungsgespräch mit persönlicher Beispielrechnung oder eine ausführliche Broschüre informiert.
Besondere Wachstumsimpulse kann das BRSG nach Ansicht von Assekurata Beratungsunternehmen mit starkem bAV-Standbein und einer ausgeprägten Zielgruppenfokussierung im gewerblichen Bereich bringen.
Fondsgebundene Produkte erleben Aufschwung
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwingt nach Ansicht von Assekurata immer mehr Anbieter dazu, der klassischen Lebensversicherung den Rücken zu kehren. So rücken Biometrieprodukte wie die BU-Versicherung und fondsgebundene Policen verstärkt in den Fokus. Wachstumschancen für die gesamte Altersvorsorge-Branche könnten sich zudem zukünftig aus der anhaltend guten wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte ergeben.
Im Geschäftsjahr 2018 dürfte sich die Zurückhaltung der Bürger beim Abschluss lang laufender Verträge fortsetzen. Potenzial besteht aber insbesondere im Bereich bAV vor dem Hintergrund des BRSG.
Vermögensmanagement
Das Marktumfeld im Bereich Vermögensmanagement ist durch eine robust wachsende Weltwirtschaft mit Gewinnwachstum, niedrigen Zinsen und einer freundlichen Geldpolitik geprägt. FERI Investment Research geht davon aus, dass dieses Szenario den globalen Aktienmärkten zunächst noch eine gute Unterstützung bietet, aber aufgrund der bestehenden Risiken im Jahresverlauf 2018 zunehmend unter Druck geraten wird. Neben dem grundsätzlichen Problem einer anhaltend hohen Verschuldung in fast allen Ländern liegen die Risiken laut FERI vor allem in einem deutlichen Rückgang der Wachstumsdynamik in China und der allmählichen Rücknahme der expansiven Geldpolitik seitens großer Notenbanken. Hinzu kommt, dass sich der konjunkturelle Aufschwung in den USA klar in der Spätphase befindet. Die unterschiedliche Ausrichtung der Geldpolitik insbesondere von den USA einerseits und Europa sowie Japan andererseits könnte zu einer erhöhten Volatilität an den Märkten führen.
Steigender Bedarf
Der Bedarf an qualitativ hochwertigem Vermögensmanagement wird langfristig aufgrund stetig wachsender Privatvermögen steigen. Bis zum Jahr 2020 rechnet die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) in ihrer Studie „Global Wealth Report 2016“ damit, dass die globalen Privatvermögen mit einer jährlichen Wachstumsrate von 6 % auf 224 Bio. US-Dollar anwachsen werden.
Für die nächsten Jahre ist aufgrund von Erbschaften mit großen Finanzumschichtungen zu rechnen: Allein in Deutschland werden laut einer Erhebung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) bis zum Jahr 2024 rund 3,1 Bio. € in privaten Haushalten vererbt. Im Mittel werden der Studie zufolge 363.000 € pro Erbschaft weitergegeben.
Private Anleger bei Aktien weiterhin zurückhaltend
Laut einer Studie der AXA zum Thema Anlageverhalten bleiben deutsche Anleger in Bezug auf Aktienmärkte zurückhaltend. Demnach halten im statistischen Mittel nur gut 14,0 % der Bundesbürger Aktien oder Aktienfonds, obwohl vier von zehn Deutschen eine Geldanlage an der Börse „hochinteressant“ finden. Mehr als die Hälfte der Befragten stimmt jedoch der Aussage zu, dass sie nur Geld an der Börse anlegen würde, wenn sie eine Geld-zurück-Garantie auf ihren Einsatz erhalten würde.
Alternative Investments weiterhin gefragt
Bei den institutionellen Investoren hält der Trend zu alternativen Investments an. Weil laut Mercer European Asset Allocation Survey 2017 die klassischen Staatsanleihen mit gutem Rating nicht mehr genug Rendite erwirtschaften, weichen institutionelle Investoren je nach Anlagestrategie und regulatorischen Möglichkeiten vor allem auf Aktien, Immobilien, Private Equity und Private Debt aus – Tendenz steigend. So will laut einer Befragung des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) unter deutschen institutionellen Investoren und Family Offices mehr als die Hälfte der Investoren (55,0 %) ihre Private Equity-Allokation in den kommenden ein bis zwei Jahren weiter ausbauen, weitere 40,0 % zumindest beibehalten. Der BVK geht davon aus, dass Private Equity in den nächsten Jahren weiter an Zuspruch gewinnen wird.
Für das Geschäftsjahr 2018 rechnen wir insgesamt mit einem herausfordernden Kapitalmarktumfeld, das angesichts niedriger Zinsen, anhaltender Schuldenkrisen und geopolitischer Risiken von starken Volatilitäten an den Märkten geprägt sein wird. Langfristig rechnen wir vor diesen Hintergründen in sämtlichen Kunden-Zielgruppen des Konzerns mit einem erhöhten Beratungsbedarf für professionelles Vermögensmanagement.
Sachversicherung
Insgesamt erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Bereich Schaden- und Unfallversicherung für das Jahr 2018 ein Wachstum auf dem Niveau des Jahres 2017.
Insbesondere unabhängige Vermittler rechnen damit, dass sich der Wachstumstrend der vergangenen Jahre auch in den nächsten fünf Jahren fortsetzen wird. Laut einer Umfrage von AssCompact unter Versicherungsmaklern sagen 73 % der Umfrageteilnehmer dem privaten Sachgeschäft in den kommenden vier Jahren eine große Relevanz voraus.
Digitalisierung und Cyber-Versicherung
Gerade für die Schaden-/Unfallversicherung mit ihren oftmals standardisierten Produkten und Abläufen birgt die digitale Transformation laut einer aktuellen Studie von Bain & Company und Google enormes Potenzial. Um dieses zu heben, bedarf es jedoch einer weitergehenden digitalen Transformation der gesamten Wertschöpfungskette. Bisher investieren die Versicherungsunternehmen in den Ausbau ihrer digitalen Angebote, fokussieren dabei jedoch vor allem den Vertrieb und Innovationen rund um die Online-Vermarktung. Beispielsweise bieten die Unternehmen vermehrt Kundenportale an oder bauen diese aus und nutzen vermehrt neue Kommunikationsinstrumente wie Apps. Insbesondere die technischen Entwicklungen im Bereich der Mobilität verändern zunehmend die klassischen Geschäftsmodelle.
Mit dem Thema Cyber-Versicherung eröffnet sich ebenfalls ein vielversprechendes neues Marktsegment, urteilt das Analysehaus Assekurata. Cyber-Versicherungen sollen Unternehmen vor Schäden durch einen Hackerangriff absichern. Viele kleine und mittlere Betriebe unterschätzen nach Einschätzung von Assekurata das Risiko.
Online-Abschluss mit großem Wachstumspotenzial
Das Marktpotenzial von Versicherungsabschlüssen im Internet ist groß. Gut jeder zweite Bundesbürger (56 %) hätte kein Problem damit, eine Versicherung komplett online abzuschließen. Unter Menschen, die schon regelmäßig Bücher, Kleidung oder Elektronik im Internet bestellen, ist die Bereitschaft noch stärker ausgeprägt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Digitale Versicherung 2017“ des Softwareherstellers Adcubum. Allerdings sinkt die Abschlussbereitschaft im Netz deutlich mit steigender Komplexität und Laufzeit von Versicherungsprodukten. Während sich Kunden bei einfachen Produkten wie Reiserücktrittsversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung zu 56 % einen Online-Abschluss vorstellen können, sind dies beispielsweise bei der Rentenversicherung nur 2 %. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln.
Gewerbliches Sachgeschäft mit Potenzial
Neben dem etablierten privaten Sachgeschäft erweitert sich der Fokus vieler Makler zunehmend auch auf den gewerblichen Bereich, um sich einen soliden Bestand aufzubauen bzw. zu sichern. Denn viele Unternehmen benötigen fachliches Know-how und qualifizierte Beratung, um maßgeschneiderte Versicherungslösungen für ihre Unternehmensrisiken zu erhalten. Laut der Studie „AssCompact AWARD – Gewerbliches Schaden-/Unfallgeschäft 2017“ hat die Relevanz des gewerblichen Sachgeschäfts innerhalb der vergangenen fünf Jahre um 20 Prozentpunkte zugenommen. Die befragten unabhängigen Vermittler sind sich einig, dass sich dieser Wachstumstrend in den nächsten fünf Jahren fortsetzen wird. Sprechen heute bereits 64 % der unabhängigen Vermittler dem gewerblichen Sachgeschäft eine große Relevanz zu, sehen dies für die Zeit in fünf Jahren bereits 70 % der Vermittler.
Krankenversicherung
Im deutschen Gesundheitswesen sind in den kommenden Jahren weitere Reformen zu erwarten. Die Forderung einiger Parteien nach der Einführung einer Bürgerversicherung – auch wenn sich die CDU deutlich dagegen positioniert hat – befeuert auch weiterhin die politische und mediale Diskussion über Reformen des Gesundheitssystems.
Gesetzliche Krankenkassen erwarten drastische Beitragssteigerungen
Aufgrund der demografischen Entwicklung bis 2020 rechnet das Institut für Wirtschaftsforschung mit einem Anstieg des Kassenbeitrags für die GKV von derzeit 14,6 % auf 16,5 %. Dies entspräche einer Erhöhung um 13 %, wobei der Zusatzbeitrag, der 2017 im Durchschnitt 1,1 % betrug, noch nicht berücksichtigt ist. Auch wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2018 laut Gesundheitsministerium aufgrund der aktuell guten Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden soll, wird er sich nach Schätzungen des Ersatzkassenverbands in den nächsten drei Jahren auf 1,8 % bis 2 % erhöhen.
Zukunft der Vollversicherung hängt stark von Politik ab
MLP geht davon aus, dass sich durch die steigenden Zusatzbeiträge die Wechselbereitschaft zahlreicher GKV-Versicherter erhöhen wird – und mittelfristig eine neue Dynamik in den gesamten Markt kommt. Das Analysehaus Assekurata sieht derzeit in der PKV-Branche die Hoffnung auf eine mögliche Trendwende, nachdem es zuletzt gelungen war, den Bestandsabrieb in der Vollversicherung marktweit im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu reduzieren.
Ob diese Entwicklung kurzfristig tatsächlich eine Trendwende für die Vollversicherung markiert, hängt laut den Experten stark von der Politik ab, die zuletzt intensiv über die Einführung einer Bürgerversicherung diskutiert hatte – mit einem Wechselrecht für bisher Privatversicherte. Aus einer Umfrage zur Wechselbereitschaft leiten die Assekurata-Experten ab, dass im Falle der Einführung einer Bürgerversicherung die überwiegende Mehrheit der PKV-Versicherten keinen Gebrauch von einem möglichen Wechselrecht machen würde.
Ergänzende private Gesundheitsvorsorge notwendig
Die Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland macht der großen Mehrheit der GKV-Versicherten Sorgen, hat die „Continentale-Studie 2017“ herausgefunden: 87 % fürchten, dass eine gute Gesundheitsvorsorge schon heute oder spätestens in Zukunft über den GKV-Beitrag hinaus viel Geld kosten wird. Eine Lösung dafür sehen viele in der ergänzenden privaten Vorsorge: 81 % glauben, dass eine gute gesundheitliche Versorgung nur über private Zusatz-Versicherungen möglich sein wird.
Bislang haben dem jüngsten Healthcare-Barometer von PricewaterhouseCoopers zufolge aber weit mehr als die Hälfte (58 %) der gesetzlich Versicherten in Deutschland noch keine Zusatzversicherung abgeschlossen. Entsprechend sieht das Analysehaus Assekurata unter anderem bei der Zahnzusatzversicherung noch Wachstumspotenzial, das bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist.
Mehr Unterstützung für Demenzkranke gefragt
Besonders die Pflege von Demenzpatienten rückt immer mehr in den Fokus, wie der „DAK Pflegereport 2017“ ergeben hat. Demnach erachtet das Gros der Deutschen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung als nicht ausreichend. Derzeit leben in Deutschland bereits mehr als 1,7 Mio. Menschen mit Demenz; für das Jahr 2050 rechnen Experten allein hierzulande mit 3 Mio. Demenzpatienten.
Betriebliche Krankenversicherung bietet noch viel Potenzial
Aktuell bieten 9 % der Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) an; 2014 waren es 7 %. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen ergeben. Rund 40 % der Unternehmen, die bisher noch keine bKV anbieten, können sich aktuell vorstellen, diese zukünftig einzuführen; 8 % planen dies konkret binnen der kommenden zwölf Monate.
Immobilien
Vor dem Hintergrund steigender Mieten planen künftig laut „Vermögensbarometer 2017“ der Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband rund 30 % der jungen Familien hierzulande, eine Immobilie zu erwerben; bei den 20- bis 50-Jährigen ist es knapp jeder Vierte (23 %).
Bedarf an Neubauwohnungen steigt weiter
In den vergangenen drei Jahren sind wieder deutlich steigende Neubauzahlen auf dem deutschen Immobilienmarkt zu verzeichnen. Die Dynamik bringt laut Einschätzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vor allem der Geschosswohnungsbau. Ein Trend der laut Wohnungsbauprognose 2030 des BBSR auch künftig anhalten wird. Laut der Studie wird die Zahl der Haushalte in Deutschland bis zum Jahr 2030 um gut 500.000 zunehmen und 2030 um knapp 1,3 % höher liegen als 2015. Der berechnete Neubaubedarf für das gesamte Bundesgebiet beläuft sich im Prognosezeitraum auf im Mittel 230.000 Wohnungen pro Jahr. Für die Jahre bis 2020 rechnet die Studie zunächst sogar von einem jährlichen Bedarf von rund 272.000 neuen Wohnungen.
Pflegeimmobilien als Kapitalanlage
Pflegeimmobilien als Kapitalanlage werden immer wichtiger: Im Zuge des demografischen Wandels steigt künftig der Bedarf nach stationären Pflege- und Seniorenwohnungen. Laut einer Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wird sich bis 2030 eine Lücke von etwa 160.000 Pflegeheimplätzen aufbauen.
Nachfrage nach Mikro-Wohnungen wird steigen
Die demografische Entwicklung in Deutschland wird die Nachfrage nach Mikro-Wohnungen und damit den Wert solcher Immobilien deutlich steigern: Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird sich der Trend zu kleineren Haushalten künftig fortsetzen und der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 81 % steigen. Dann werden in rund vier von fünf Haushalten lediglich eine oder zwei Personen leben. Besonders hoch ist der Anteil der kleinen Haushalte in den Stadtstaaten. Bis zum Jahr 2030 steigt voraussichtlich der Anteil der Einpersonenhaushalte in Bremen auf 54 %, in Hamburg auf 55 % und in Berlin sogar auf 58 %.
Boom der Großstädte
Verstärkt wird dieser Trend durch den Boom der Großstädte: Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge wird etwa die Bevölkerung von Berlin bis zum Jahr 2035 um 14,5 % auf über 4 Mio. Menschen ansteigen; für Frankfurt geht die Prognose von einem Anstieg um 11 % auf 813.000 Personen aus. München wird um 14,4 % auf 1,66 Mio. Menschen anwachsen.
Aus dieser Basis ist für den Immobilienmarkt in Deutschland mit weiterem Wachstum zu rechnen.
Finanzierung
Die deutschen Banken dürften angesichts des günstigen konjunkturellen Umfelds auch in den nächsten Monaten von einem anziehenden Kreditgeschäft profitieren. Das Wachstum sowohl der Kredite an Firmen als auch an Privatpersonen sollte weiterhin höher als im Eurogebiet insgesamt liegen.
Trotz der fortschreitenden Normalisierung der Geldpolitik in den USA ist nicht von einer baldigen grundlegenden Besserung beim Zinsüberschuss der Banken auszugehen. Gleichzeitig sollten sich jedoch die Niedrigzinsen zusammen mit dem anhaltend robusten Wirtschaftswachstum positiv auf die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen auswirken und für weiterhin geringe Kreditverluste sorgen. Die größten Unsicherheiten für die Branche ergeben sich einerseits aus den Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien, andererseits aus Geschwindigkeit und Ausmaß der voraussichtlichen geldpolitischen Wende durch die EZB. Ein abrupter Zinsanstieg könnte die Banken erheblich belasten.
Wettbewerb und Regulierung
Der gesamte Markt für Finanzdienstleistungen sowie die Versicherungsbranche stehen vor einer Konsolidierung. Deutschland gilt als potenzialstärkster Markt in Europa, auf dem nationale und internationale Finanzdienstleister konkurrieren. Aufgrund der verschärften Regulierungsvorschriften wächst der Druck vor allem auf kleinere Anbieter, sodass sich die Anzahl der Marktteilnehmer weiter verringern wird. Darüber hinaus geht Wettbewerbsdruck auf die gesamte Branche von den neuen, innovativen Marktteilnehmern („FinTechs“) aus.
LVRG auf dem Prüfstand
Im Jahr 2018 wird die BaFin im Rahmen der Überprüfung des 2015 inkraft getretenen Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) an den Bundestag berichten. Erste Äußerungen der Aufsichtsbehörde lassen darauf schließen, dass ihr die Abschlusskostensenkung der Branche nicht ausreichend erscheint. Sofern die BaFin ihre Position beibehält, erwartet das Analysehaus Assekurata eine Nachregelung durch den Gesetzgeber.
Gesetz soll betriebliche Altersvorsorge stärken
Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland mit dem BRSG stärker fördern. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag in Unternehmen einzuführen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 inkraft und gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen. Für bereits bestehende Vereinbarungen soll der Arbeitgeberzuschuss erst nach einer Übergangsfrist von vier Jahren ab Beginn 2022 verpflichtend werden.
Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes beinhalten insbesondere einen höheren steuerlichen Förderrahmen von 8 % (bisher 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr sowie einen direkten Förderbeitrag für Geringverdiener: Bei Einkommen bis zu 2.200 € brutto monatlich wird ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 € jährlich mit bis zu 144 € staatlich bezuschusst.
Mehr Transparenz und besserer Anlegerschutz im Fokus
Am 3. Januar 2018 werden weite Teile des MiFID II-Regelwerks inkraft treten und nationale Vorschriften im Bereich der Finanzmarktaufsicht an zahlreiche neue europäische Vorgaben anpassen. Die Änderungen haben grundlegende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Bestehende Beratungsprozesse müssen überprüft und mit zum Teil hohem Aufwand an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dies gilt insbesondere für die IT-Prozesse oder auch die Produktstrukturen.
Aufzeichnungspflicht belastet Branche
Die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in der Wertpapierberatung ist nach Auffassung von Banken und Sparkassen die größte Last, die mit dem Regelwerk MiFID II auf die Branche zukommt: 39 von 50 befragten Instituten sehen in Telefon- und sonstigen Beratungsprotokollen einen „sehr hohen“ oder „eher hohen“ Aufwand, zeigt eine Umfrage der Beratungsgesellschaft PPI. Der Bankenverband zeigt sich um das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde besorgt, die unabhängigen Vermögensverwalter kritisieren die Anschaffungskosten für entsprechende Telefonanlagen.
Insgesamt beziffert der Bankenverband den Einmalaufwand für die Umstellung auf die MiFID II-Vorgaben auf eine Milliarde Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für den Versand von Berichten und Informationen an die Kunden.
Für MLP ergibt sich durch MiFID II ebenfalls ein erheblicher Aufwand. Wir sind jedoch gut aufgestellt, um diese Anforderungen umzusetzen.
Informationsblätter für Investmentprodukte kommen später
Ab dem 1. Januar 2018 gilt die neue PRIIP-Verordnung der Europäischen Union. Sie schreibt vor, dass Unternehmen ihre Kunden in einem Basisinformationsblatt (BIB) über Versicherungsanlageprodukte informieren müssen. Dadurch sollen Verbraucher besser über die Chancen und Risiken dieser Produkte aufgeklärt werden. Die einheitlichen Informationsblätter sollen außerdem den Vergleich unterschiedlicher Anlageprodukte vereinfachen. Inhalte und Gestaltung des BIB sind festgelegt: Maximal drei DIN-A4-Seiten informieren die Verbraucher über die wichtigsten Merkmale des jeweiligen Produkts, insbesondere über dessen Anlageziel, Risiken, Renditeprofil und Kosten. Die PRIIP-Verordnung gilt für alle Anlageprodukte und -verträge, bei denen das Geld der Kunden statt direkt nur indirekt am Kapitalmarkt angelegt wird oder deren Rückzahlungsanspruch auf andere Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist. Dazu gehören etwa Investmentfonds oder kapitalbildende Lebensversicherungen.
Neue Vermittlerrichtlinie IDD tritt inkraft
Mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie „Insurance Distribution Directive (IDD)“ steht ab 23. Februar 2018 eine weitreichende regulatorische Neuordnung im Versicherungsvertrieb an. Kernpunkte der Richtlinie sind beispielsweise Informations- und Verhaltensregeln sowie Vorschriften zur laufenden Qualifizierung von Beratern und der Vergütung. Das zunächst im Gesetzesentwurf der Bundesregierung enthaltene Provisionsgebot ist im endgültigen Gesetzestext geändert worden: Nun ist auch eine Honorarberatung oder ein Mischmodell möglich. Somit können Makler für Privatkunden auch weiterhin auf Honorarbasis arbeiten, wodurch nach Ansicht des Analysehauses Assekurata die unabhängige Beratung im Kundensinne weiterhin sichergestellt ist. Die IDD schreibt außerdem vor, dass sich Versicherungsvermittler mindestens 15 Stunden im Jahr weiterbilden müssen.
Größere Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von MLP sind aufgrund der IDD-Vorgaben derzeit nicht zu erwarten. Allerdings sind umfangreiche prozessuale Anpassungen notwendig.
Fortbildungspflicht für Immobilienmakler
Ab 1. August 2018 gilt das neue Gesetz zur Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Für Immobilienverwalter gilt damit erstmals eine Zulassungspflicht. Für Immobilienmakler kommt zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht hinzu. Verwalter und Makler müssen künftig 20 Stunden Weiterbildungen innerhalb von drei Jahren nachweisen. Bereits tätige Wohnimmobilienverwalter haben bis zum 1. März 2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Ihre Weiterbildungen müssen sie erstmals im August 2021 nachweisen.
Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) tritt zum 1. Januar 2018 inkraft und soll neben der europarechtlich gebotenen Gleichstellung von inländischen und ausländischen Investmentfonds vor allem eine Vereinfachung der Besteuerung von Publikumsfonds auf Anlegerebene bringen. Außerdem müssen Investmentfonds ab Januar 2018 selbst ihre Körperschaftsteuer auf bestimmte Erträge entrichten.
Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht. Ziel ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Datenverarbeitung in allen Mitgliedstaaten.
Auch für MLP ergeben sich hieraus vielfältige neue Anforderungen im Hinblick auf Meldungsprozesse, Rechenschaftsberichte, Informationspflichten sowie Prozessdokumentation.
Gut gewappnet für neue regulatorische Anforderungen
MLP hat zahlreiche Anforderungen, die der Gesetzgeber künftig vorgibt, bereits umgesetzt. Um die gesetzlichen Dokumentations-, Qualifikations- und Transparenzpflichten zu erfüllen, sind Umsetzungskompetenzen erforderlich. Hier sieht sich MLP gut vorbereitet. Dessen ungeachtet sind die regulatorischen Entwicklungen insgesamt als herausfordernd zu bewerten und verursachen entsprechende Umsetzungskosten.