Anhang

 

 

 

Allgemeine Angaben

 

1 Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss wurde von der MLP AG, Wiesloch, Deutschland, dem obersten Mutterunternehmen des MLP Konzerns, aufgestellt. Die MLP AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 332697 mit der Adresse Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Deutschland, eingetragen.

 

Seit der Gründung im Jahr 1971 ist der MLP Konzern (MLP) als Makler und Berater für Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden in den Geschäftsfeldern Altersvorsorge einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung, Finanzierung, Vermögensmanagement und Bankdienstleistungen tätig.

2 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der MLP AG ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend sind die nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. MLP stellt die Bilanz nach der Liquiditätsnähe auf, da diese Darstellung Informationen bietet, die gegenüber der Darstellung nach der Fristigkeit relevanter sind.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Sofern keine andere Angabe erfolgt, sind Betragsangaben auf Tausend Euro (T€) gerundet. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

 

Aufgrund des im Geschäftsjahr erfolgten Erwerbs der DOMCURA Gruppe ist die Vergleichbarkeit zu den Vorjahreswerten nur bedingt möglich. Zu den Einzelheiten des Erwerbs verweisen wir auf Anhangangabe 6.

3 Anpassung der Rechnungslegungsmethoden sowie neue Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit folgenden Ausnahmen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Im Geschäftsjahr 2015 waren die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals anzuwenden:

 

Das IASB hat im November 2013 Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ sowie im Dezember 2013 die Verbesserungen der IFRS 2010–2012 und die Verbesserungen der IFRS 2011–2013 veröffentlicht. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

 

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen waren für das am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht vorzeitig angewandt:

 

EU Endorsement ist bereits erfolgt:

 

Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 „Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit“ veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und anderer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht in Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen.


Das IASB hat im Dezember 2014 Änderungen an IAS 1 „Darstellungen im Abschluss“ veröffentlicht.  Die Änderungen sollen die Darstellung im Abschluss verbessern. Angaben sollen künftig relevanter und unternehmensspezifischer werden. Aus den Änderungen können sich für  MLP geänderte Anhangangaben ergeben.


Das IASB hat im August 2014 Änderungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse (Equity-Methode)“ veröffentlicht. Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden.


Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IAS 16 und IAS 38 „Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden“ veröffentlicht. Ziel dieser Änderungen ist es klarzustellen, welche Methoden hinsichtlich der Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen sachgerecht sind.


Das IASB hat im September 2014 die Verbesserungen der IFRS 2012–2014 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34. Die Änderungen beseitigen Inkonsistenzen und stellen Formulierungen klar.


Die Änderungen sind verpflichtend erstmalig für Berichtsperioden anzuwenden, die am 1. Januar 2016 beginnen. Aus den Änderungen erwartet MLP keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss. 

EU Endorsement ist noch ausstehend:

 

Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“, ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss hat.

 

Das IASB hat im Mai 2014 den neuen Standard IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, „Fertigungsaufträge“, und IAS 18, „Umsatzerlöse“, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat, und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung sowie die Übergangsmethode festlegen.

 

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis beim Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert geblieben. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss hat.

 

Das IASB hat im September 2014 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 „Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen“ veröffentlicht. Hierdurch wird eine bislang zwischen den beiden Standards bestehende Inkonsistenz beseitigt. Das IASB hat den Erstanwendungszeitpunkt dieses Standards auf unbestimmte Zeit verschoben. 

 

Das IASB hat im Dezember 2014 Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 „Konsolidierungsausnahme“ veröffentlicht. Die Änderungen dienen zur Klärung verschiedener Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer „Investmentgesellschaft“ erfüllt. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Aus den Änderungen erwartet MLP keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

 

MLP hat Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind.

4 Konsolidierungskreis sowie Anteile an assoziierten Unternehmen und Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen 

In den Konzernabschluss werden die MLP AG und alle wesentlichen Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.

 

Im Geschäftsjahr wurden Teile des Geschäftssegments FERI umstrukturiert. Die Unternehmensbereiche Hedge Fonds und Private Equity Management wurden aus der FEREAL AG und der Unternehmensbereich Economics aus der FERI EuroRating Services AG abgespalten. Die abgespaltenen Unternehmensbereiche wurden dann auf die FERI Trust GmbH übertragen. Des Weiteren wurde die FERI Institutional & Family Office GmbH auf die FERI Trust GmbH verschmolzen.

 

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 wurden neben der MLP AG als Mutterunternehmen 16 (Vorjahr: neun) vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen sowie unverändert zum Vorjahr ein vollkonsolidiertes ausländisches Tochterunternehmen und ein assoziiertes Unternehmen einbezogen.

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 HGB zum Konzernabschluss
Stand 31. Dezember 2015Anteil am Kapital in %Eigenkapital in T€Jahresergebnis in T€
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
MLP Finanzdienstleistungen AG, Wiesloch ¹100,00109.54826.025
TPC GmbH, Hamburg ¹ (100 %ige Tochter der MLP Finanzdienstleistungen AG)100,00314271
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, Heidelberg ¹ (100 %ige Tochter der MLP Finanzdienstleistungen AG)100,001.1901.019
FERI AG, Bad Homburg v. d. Höhe ¹100,0019.86210.276
FERI Trust GmbH , Bad Homburg v. d. Höhe ¹ (100 %ige Tochter der FERI AG)100,005.3862.072
FERI EuroRating Services AG, Bad Homburg v. d. Höhe ¹ (100 %ige Tochter der FERI AG)100,00958-854
FEREAL AG, Bad Homburg v. d. Höhe ¹ (100 %ige Tochter der FERI AG)100,001.949531
FERI Trust (Luxembourg) S.A., Luxemburg (100%ige Tochter der FERI AG)100,0015.59613.217
Schwarzer Familienholding GmbH, Kiel75,002.215174
DOMCURA AG, Kiel ¹ (100 %ige Tochter der Schwarzer Familienholding GmbH)75,002.3802.850
Nordvers GmbH, Kiel ¹ (100 %ige Tochter der DOMCURA AG)75,0026224
F&F Makler AG, Hamburg ¹ (100 %ige Tochter der Schwarzer Familienholding GmbH)75,00383-2.316
nordias GmbH Versicherungsmakler, Kiel ¹ (100 %ige Tochter der F&F Makler AG)75,0026512
Ralf W. Barth GmbH, Hamburg ¹ (100%ige Tochter der F&F Makler AG)75,002689
Willy F.O. Köster GmbH, Hamburg ¹ (100 %ige Tochter der F&F Makler AG)75,002.02546
Siebert GmbH Versicherungmakler, Jens/Arnstadt ¹ (100 %ige Tochter der F&F Makler AG)75,0026198
MLPdialog GmbH, Wiesloch (100 %ige Tochter der MLP Finanzdienstleistungen AG)100,00495195
At-equity konsolidierte assoziierte Unternehmen
MLP Hyp GmbH, Wiesloch (49,8 %ige Beteiligung der MLP Finanzdienstleistungen AG)49,805.8252.825
Wegen geringer Bedeutung nicht konsolidierte Unternehmen
MLP Consult GmbH, Wiesloch100,002.32819
Michel & Cortesi Asset Management AG, Zürich ⁴ ⁵ (100 %ige Tochter der FERI AG)100,00
FERI Corp., New York ³ ⁴ (100 %ige Tochter der FERI EuroRating Services AG)100,00TUSD 87TUSD -24
CORESIS Management GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe ² (25 % hält die FERI AG)25,0025470
FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH, München ² (100 %ige Tochter der FERI Trust GmbH)100,00187134
FPE Private Equity Koordinations GmbH, München ² (100 %ige Tochter der FERI Trust GmbH)100,008256
FPE Direct Coordination GmbH , München ² (100 %ige Tochter der FERI Trust GmbH)100,004214
FERI Private Equity GmbH & Co. KG, München ² (100 %ige Tochter der FERI Trust GmbH)100,0036-3
FERI Private Equity Nr. 2 GmbH & Co. KG, München ² (100 %ige Tochter der FERI Trust GmbH)100,005-6
US Treuhand Vertriebsgesellschaft mbH (vormals: UST Immobilien GmbH), Bad Homburg v. d. Höhe ² (32,5 % hält die Feri AG)32,50269-99
AIF Komplementär GmbH, München ² (25 % hält die FERI AG, 50 % hält die US Treuhand Vertriebsgesellschaft mbH)41,253-21
AIF Register-Treuhand GmbH, München ² (100 %ige Tochter der FERI AG)100,0018-7
DIEASS GmbH, Kiel ¹ (100 %ige Tochter der DOMCURA AG)75,0026-5
Portus Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH, Kiel ¹ (100%ige Tochter der DOMCURA AG)75,0025-15
Nordische Informations-Technologie AG, Kiel ¹ (100 %ige Tochter der DOMCURA AG)75,005011
Walther Versicherungsmakler GmbH, Hamburg ¹ (100 %ige Tochter der F&F Makler AG)75,0025-24

Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betreffen Private Equity Gesellschaften. Die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden aufgrund der ähnlichen Tätigkeiten der Unternehmen zusammengefasst.

 

Die Tätigkeit der Gesellschaften besteht im Aufbau, Halten und Verwalten eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen (Zielgesellschaften), insbesondere durch das Eingehen von Beteiligungen. Die Kapitalanlagen bestehen insbesondere aus Beteiligungen und werden regelmäßig durch Eigenkapital finanziert. Das Geschäftsmodell sieht die Nutzung von Renditechancen für die Eigenkapitalgeber durch Investitionen in Unternehmensbeteiligungen über eine Dachfondskonzeption vor. Unternehmerisches Ziel ist es, für die Eigenkapitalgeber einerseits Erträge über laufende Ausschüttungen profitabler Zielgesellschaften sowie andererseits über gewinnbringende Beteiligungsverkäufe gegen Ende der Gesellschaftsdauer zu erwirtschaften. Die Gesellschaften unterhalten in der Regel selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb und beschäftigen keine Mitarbeiter.

 

Die Buchwerte der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des MLP Konzerns betragen zum 31. Dezember 2015 521 T€ (Vorjahr: 755 T€). Die Erträge aus den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der MLP AG betragen im Geschäftsjahr 2015 216 T€ (Vorjahr: 160 T€).

 

Das maximale Verlustrisiko des MLP Konzerns aus nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht dem Beteiligungsbuchwert.

5 Grundsätze der Einbeziehung von Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen

Tochterunternehmen sind Beteiligungsunternehmen, die von der MLP AG direkt oder indirekt beherrscht werden, weil die MLP AG die Entscheidungsmacht hat, die relevanten Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Darüber hinaus können weitere Faktoren zur Beherrschung führen, beispielsweise das Vorliegen einer Prinzipal-Agenten-Beziehung. In einem solchen Fall handelt eine andere Partei mit Entscheidungsrechten als Agent für die MLP AG, beherrscht aber das Beteiligungsunternehmen nicht, da sie lediglich Entscheidungsrechte ausübt, die durch die MLP AG (Prinzipal) delegiert wurden.

 

Für den Konzernabschluss wesentliche Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt vollkonsolidiert, das heißt ab dem Zeitpunkt, zu dem die MLP AG die Beherrschung erlangt. Sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht, endet die Einbeziehung in den Konzernabschluss. Für erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften wird die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften aufgerechnet. Die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten gehen vollständig zum Anschaffungszeitpunkt in die Konzernbilanz ein, dabei werden stille Reserven und Lasten berücksichtigt. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Bei der Entkonsolidierung wird der Geschäfts- oder Firmenwert erfolgswirksam aufgelöst. Negative Unterschiedsbeträge werden sofort erfolgswirksam erfasst. Für Unternehmenserwerbe, bei denen weniger als 100 % der Anteile erworben werden, sieht IFRS 3 ein Wahlrecht zwischen der Erfassung des beteiligungsproportionalen Geschäfts- oder Firmenwerts (Purchased-Goodwill-Methode) und der Erfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts inklusive des auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden Anteils (Full-Goodwill-Methode) vor. Dieses Wahlrecht kann für jeden Unternehmenserwerb neu ausgeübt werden. Der Konzernabschluss enthält keine Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle. Konzerninterne Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden verrechnet. Ergebnisse zwischen konsolidierten Gesellschaften (Zwischenergebnisse) werden eliminiert. Für die sich aus der Konsolidierung ergebenden temporären Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten und den Steuerwerten erfasst MLP latente Steuern.

 

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die MLP AG über einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik verfügt, die aber weder Tochter- noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Ein maßgeblicher Einfluss wird bei Stimmrechtsanteilen zwischen 20 % und 50 % vermutet. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Methode findet auch bei Gemeinschaftsunternehmen Anwendung. Die nach der Equity-Methode bewerteten Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. In Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen neu bewerteten Nettovermögen des assoziierten Unternehmens liegt ein Geschäfts- oder Firmenwert vor. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Anwendung der Equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern bei Vorliegen von Hinweisen auf eine Wertminderung der Anteile zusammen mit diesen auf Werthaltigkeit geprüft. Vorhandene Geschäfts- oder Firmenwerte werden unter den nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen ausgewiesen.

 

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominierende Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, so zum Beispiel wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, forderungsbesicherte Finanzierungen und Private Equity Gesellschaften. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn die MLP AG das Unternehmen beherrscht.

6 Unternehmenserwerbe

MLP hat zum gezielten Aufbau eines weiteren Geschäftsfelds am 16. Juni 2015 einen Vertrag über den Erwerb der Schwarzer Familienholding GmbH, der Muttergesellschaft der DOMCURA Gruppe, geschlossen.

 

Als wesentliches Geschäftsfeld konzipiert, entwickelt und realisiert die DOMCURA Gruppe als sogenannter Assekuradeur aus dem gesamten Marktangebot umfassende Deckungskonzepte in der Sachversicherung. Darüber hinaus ist sie als Makler tätig.

 

Die Kartellbehörde hat der Transaktion am 9. Juli 2015 zugestimmt. Das Closing der Transaktion erfolgte am 29. Juli 2015 (Erwerbsstichtag).

 

Der Kaufpreis für 100 % der Anteile von der Schwarzer Familienholding GmbH beträgt 18,0 Mio. €. Davon wurden 12,0 Mio. € in bar gezahlt. Die restlichen 6,0 Mio. € wurden durch die Ausgabe neuer MLP Aktien als Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage geleistet.

 

Im ersten Schritt hat MLP 41,7 % der Anteile übernommen. Weitere 33,3 % gingen mit der Eintragung einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Handelsregister auf MLP über. Diese erfolgte am 10. August 2015. Ein Viertel der Anteile verbleibt zunächst noch bei dem DOMCURA Unternehmensgründer. Die verbleibenden nicht stimm- und nicht dividendenberechtigten 25 % der Anteile werden ohne weitere Gegenleistung spätestens zum 1. Januar 2017 übertragen. Minderheitsanteile werden nicht ausgewiesen.

 

Die Kapitalerhöhung erfolgte im Rahmen des von der Hauptversammlung 2014 genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts. Demzufolge ist das Grundkapital der MLP AG um 1,35 % von 107.877.738 € auf 109.334.686 € gestiegen. Die neuen Aktien unterliegen einer Haltefrist von sechs Monaten ab Ausgabe. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Stammaktien basierte auf dem Börsenkurs des Unternehmens zum 29. Juli 2015. Dieser betrug 4,14 € pro Aktie.

 

Nachfolgend wird die Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf Basis der erfolgten Kaufpreisallokation dargestellt:

Erworbenes Reinvermögen der DOMCURA Gruppe
Alle Angaben in T€Buchwert vor Kauf Anpassung Beizulegender Zeitwert
Immaterielle Vermögenswerte3.1079.92413.031
Sachanlagen 1.1431.143
Finanzanlagen 7373
Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte 9.0109.010
Zahlungsmittel14.12714.127
Rückstellungen -4.551-4.551
Verbindlichkeiten -16.676-16.676
Passive latente Steuerabgrenzung--3.787-3.787
Reinvermögen6.2336.13712.370
Anteiliges Reinvermögen100%12.370
Geschäfts- oder Firmenwert 5.663
Kaufpreis18.032
Zahlungsmittelabfluss aus dem Erwerb12.000

Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet im Wesentlichen erwartete Synergien aus dem Unternehmenszusammenschluss und dem Mitarbeiterstamm der DOMCURA Gruppe. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig.

 

Die DOMCURA Gruppe hat mit einem Jahresergebnis in Höhe von –1.069 T€ sowie Umsatzerlösen in Höhe von 20.007 T€ zum Konzernergebnis 31. Dezember 2015 beigetragen. Wäre der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn erfolgt, hätten sich zum 31. Dezember 2015 ein Konzernergebnis in Höhe von 23.269 T€ und Umsatzerlöse für 12 Monate in Höhe von 583.002 T€ ergeben.

7 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Schätzungsänderungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse erfordert teilweise Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualschulden und -forderungen, die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen.

 

Die Schätzungen beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

 

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzunsicherheiten bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

  • Anhangangabe 4 – Aggregationsgrundsätze strukturierter Unternehmen
  • Anhangangabe 6 – Kaufpreisallokation
  • Anhangangaben 7 und 20 – Wertminderungstest (diskontierte Cashflow-Prognosen und verwendete wesentliche Annahmen)
  • Anhangangaben 7 und 23 – Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie/ Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
  • Anhangangaben 7, 24 bis 27 und 37 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Fair Value Angaben
  • Anhangangaben 7, 24 und 27 – Wertminderungen von Forderungen
  • Anhangangaben 7, 30 und 36 – Rückstellungen und korrespondierende Erstattungsansprüche sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
  • Anhangangaben 7 und 30 – Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
  • Anhangangaben 7 und 35 – Leasingklassifizierung
  • Anhangangabe 19 – Bildung von Steuerforderungen/Steuerrückstellungen

  

8 Rechnungslegungsmethoden

 

Ertragsrealisation

Umsatzerlöse werden allgemein dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass MLP ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist.

 

MLP realisiert Erlöse aus Provisionen. Diese fallen in den Bereichen Altersvorsorge, Vermögensmanagement, Krankenversicherung, Sachversicherung, Finanzierung und übrige Beratungsleistungen an.

 

Abschlussprovisionen aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen werden unabhängig vom Geldeingang erfasst, wenn MLP ein Anspruch auf Vergütung zusteht. Der Anspruch auf Vergütung entsteht regelmäßig mit Vereinnahmung des ersten Beitrags des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsgesellschaft, frühestens jedoch mit der Policierung des Vertrags. Zu diesem Zeitpunkt entsteht auch die Verpflichtung gegenüber dem Consultant und dem Geschäftsstellenleiter. Für die Vermittlung bestimmter Verträge (insbesondere im Bereich Altersvorsorge) hat MLP Anspruch auf zeitlich begrenzte Folgeprovisionen. Sie werden nach den gleichen Grundsätzen realisiert wie Abschlussprovisionen. Für vermittelte Altersvorsorge- und Krankenversicherungsverträge erhält MLP zum Teil wiederkehrende Bestandspflegeprovisionen. Diese stehen in der Regel der Gesellschaft solange zu, wie der zugrunde liegende Vertrag beitragspflichtig ist.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen Teile der erhaltenen Provision zurückzugewähren, bildet MLP auf Basis von Erfahrungswerten Rückstellungen für Stornorisiken und aktiviert die damit einhergehenden Erstattungsansprüche gegenüber Berater und Geschäftsstellenleiter als Erstattungsansprüche aus Rückgriffsforderungen im Posten Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte. Die Veränderung der Rückstellung wird in den Umsatzerlösen, die Veränderung des mit ihr verbundenen Erstattungsanspruchs in den Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft erfasst.

 

Im Bereich der Altersvorsorge werden ausschließlich Provisionserlöse aus der Vermittlung von Lebensversicherungsprodukten realisiert. In den Bereichen Sach- und Krankenversicherung stammen die Provisionserlöse aus der Vermittlung und Verwaltung entsprechender Versicherungsprodukte. Umsatzerlöse aus Vermögensmanagement enthalten Ausgabeaufschläge/Agien, Depotgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Fondsverwaltung/-vermittlung sowie Vermittlungs- und Bestandsprovisionen aus Vermögensverwaltungsmandaten. Weitere Vermögensmanagementerlöse resultieren aus Research- und Rating-Dienstleistungen. Die Erlöse werden nach Leistungserbringung vereinnahmt.

 

Provisionserlöse aus der Vermittlung von Krediten (Kreditvermittlungsprovisionen) gehören zu den Umsatzerlösen aus Finanzierung. Für die Vermittlung von Krediten erhaltene Vermittlungsprovisionen realisiert MLP mit Abschluss des jeweiligen Kreditvertrags.

 

Übrige Beratungsvergütungen werden in dem Maße vereinnahmt, wie die Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie werden insbesondere für Beratungen von Unternehmen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, für Beratungen bei Praxisfinanzierung und Existenzgründung sowie für Immobilienvermittlung gewährt.

 

Darüber hinaus werden Erlöse aus dem Zinsgeschäft realisiert. Zu den Erlösen aus dem Zinsgeschäft gehören auch Zinserträge aus der Anlage finanzieller Mittel der MLP Finanzdienstleistungen AG.

 

Erlöse aus dem Zinsgeschäft vereinnahmt MLP während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag. Provisionen, die Teil der Effektivverzinsung einer Forderung sind, gehen in die Erlöse aus dem Zinsgeschäft derjenigen Perioden ein, in denen sie wirtschaftlich verdient werden. Hierzu zählen Bereitstellungszinsen für die Zusage, einen Kredit auszureichen oder eine bestehende Schuldposition zu übernehmen. Entgelte für sonstige laufende Bearbeitungs- und Abwicklungsleistungen (z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen) realisiert die Gesellschaft nach Leistungserbringung.

 

Zinserträge aus der Anlage von Geldern anderer Konzerngesellschaften sind Bestandteil des Finanzergebnisses und werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung.

Fremdwährungsumrechnung

Euro ist die funktionale Währung aller im MLP-Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen. Daher ergeben sich keine wesentlichen Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung. MLP betreibt keine Geschäfte in hochinflationären Volkswirtschaften.

 

Beizulegende Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet MLP soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Liegt zum Abschlussstichtag kein aktiver Markt vor, erfolgt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter Bewertungsmodelle. Basierend auf den in den Bewertungsmodellen verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

 

  1. Beizulegende Zeitwerte der Hierarchiestufe 1 werden anhand von Kursen aktiver Märkte für das jeweilige Finanzinstrument ermittelt (notierte Marktpreise).
  2. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 werden entweder anhand von Kursen aktiver Märkte für vergleichbare, aber nicht identische Finanzinstrumente ermittelt oder anhand von Bewertungstechniken bestimmt, die überwiegend auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
  3. Bei Anwendung von Bewertungstechniken, in die ein wesentlicher nicht am Markt beobachtbarer Bewertungsparameter einfließt, erfolgt die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zur Hierarchiestufe 3.

 

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value- Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

 

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

 

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

  • Anhangangabe 23 – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie/Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
  • Anhangangabe 37– Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

   

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden unter den Voraussetzungen des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert. Neben anderen Kriterien muss mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil wahrscheinlich sein; zudem müssen die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmbar sein.

 

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an. Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Zugangszeitpunkt in Höhe des Überschusses der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über das erworbene Nettovermögen angesetzt.

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfordern Schätzungen hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und -dauer. Die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gesamtumstände kann die Abschreibungsdauer anzupassen sein, was sich signifikant auf die Höhe der Abschreibungen auswirken kann. Dies betrifft bei MLP im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft. Sie endet mit der Ausbuchung des Vermögenswerts oder seiner früheren Einstufung als „zur Veräußerung gehalten“. Der Restwert, die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer oder der erwartete Nutzungsverlauf eines Vermögenswerts geändert, trägt MLP dem durch Anpassung des Abschreibungszeitraums oder durch Wahl einer anderen Abschreibungsmethode Rechnung. Derartige Änderungen bilanziert MLP prospektiv als Schätzungsänderung gemäß IAS 8. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden auf Werthaltigkeit geprüft, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass sie im Wert gemindert sein könnten.

 

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforderlichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Liegen die Aktivierungsvoraussetzungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nicht vor, erfasst MLP die Entwicklungskosten in der Periode ihres Anfalls als Aufwand.

 

Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich oder wenn es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt, einzeln oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das betrifft bei MLP insbesondere die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Marken. Ebenfalls wird jährlich zudem geprüft, ob die Annahme einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Vermögenswert fortan nach den Grundsätzen für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer behandelt. Die Änderung der Nutzungsdauer von unbestimmt auf bestimmt wird als Schätzungsänderung gemäß IAS 8 prospektiv bilanziert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 21.

 

Unternehmenszusammenschlüsse erfordern Schätzungen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden und Eventualschulden. Sachanlagen werden in der Regel von unabhängigen Sachverständigen bewertet, während marktgängige Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs angesetzt werden. Sind immaterielle Vermögenswerte zu bewerten, zieht MLP – je nach Art des Vermögenswerts und der Schwierigkeit der Wertermittlung – entweder einen unabhängigen externen Sachverständigen zurate oder berechnet den beizulegenden Zeitwert anhand einer geeigneten Bewertungsmethode, in der Regel auf Basis diskontierter Cashflows. Abhängig von der Art des Vermögenswerts sowie der Verfügbarkeit der Informationen kommen unterschiedliche Bewertungstechniken (marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Verfahren) zur Anwendung. Zum Beispiel ist bei der Bewertung von Marken und Lizenzen regelmäßig die Methode der Lizenzpreisanalogie angemessen, die anhand eingesparter Lizenzgebühren den beizulegenden Zeitwert der für die vom Unternehmen erworbenen Marken und Lizenzen schätzt.

 

Soweit zahlungsmittelgenerierende Einheiten umstrukturiert werden, erfolgt eine Reallokation der diesen Einheiten zugeordneten Geschäfts- und Firmenwerte auf der Basis der relativen Ertragswerte. Marken werden auf Basis der nachhaltigen Umsätze beziehungsweise auf Basis der relativen Ertragswerte reallokiert.

 

MLP testet Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Beurteilung ihrer Werthaltigkeit ist der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit deren erzielbaren Betrag zu vergleichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem Vergleich von beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen. Die Berechnung des Barwerts der geschätzten künftigen Cashflows beruht auf Annahmen über Bestandsentwicklungen, zukünftige Umsatzvolumina und Aufwendungen. Der Cashflow-Schätzung liegen Detailplanungszeiträume mit einem Planungshorizont von vier Jahren zugrunde. Darüber hinaus muss ein angemessener Abzinsungssatz gewählt werden, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

 

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforderlichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Liegen die Aktivierungsvoraussetzungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nicht vor, erfasst MLP die Entwicklungskosten in der Periode ihres Anfalls als Aufwand.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und um Wertminderungen, bewertet. MLP wendet die Neubewertungsmethode nicht an. Die Abschreibung der Sachanlagen bzw. Komponenten beginnt mit Erreichen des betriebsbereiten Zustands. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird unter Beachtung der voraussichtlichen physischen Abnutzung, der technischen Alterung sowie rechtlicher und vertraglicher Beschränkungen geschätzt.

 

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagen enthalten größere Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen, die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verlängern oder die Kapazität erhöhen. Bei verkauften und verschrotteten Anlagegütern werden die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erlöse oder sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Instandhaltungen und kleinere Reparaturen werden sofort erfolgswirksam erfasst.

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen gemäß IAS 40 Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Vermögenssteigerung gehalten werden. Sie dienen nicht der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke und werden nicht zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens gehalten. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bewertet MLP zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach den für das Sachanlagevermögen dargestellten Grundsätzen. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Zeitpunkt der Stilllegung oder der Veräußerung in den sonstigen Erlösen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien realisiert der Konzern linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses.

 

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben.

   

Wertminderungsprüfung

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht nutzungsbereit sind sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft. Bei den weiteren immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beurteilt MLP an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht bestimmt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für die kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Betrag aus dem Vergleich von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, gilt der Vermögenswert als wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

 

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen weist MLP gegebenenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen aus.

 

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich und zusätzlich dann auf Wertminderung getestet, wenn Hinweise auf eine mögliche Wertminderung des Vermögenswerts vorliegen. Zur Prüfung der Werthaltigkeit ist ein Geschäfts- oder Firmenwert nach Zugang auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zu allokieren, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten zugewiesen werden. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8. Die Werthaltigkeit wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, geprüft. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter dem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Veräußert der Konzern einen Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert regelmäßig im Verhältnis der Werte des abgehenden und zurückbehaltenen Teils der Einheit aufgeteilt. Der dem veräußerten Teil zuzurechnende anteilige Geschäfts- oder Firmenwert geht in die Ermittlung des Veräußerungsergebnisses ein.

 

An jedem Abschlussstichtag überprüft MLP, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist aufzuheben, wenn der erzielbare Betrag als Folge einer Schätzungsänderung seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands über dem Buchwert des Vermögenswerts liegt. Die Wertaufholung darf die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen, die sich ergeben hätten, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Sie ist unmittelbar im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist gegebenenfalls die planmäßige Abschreibung für künftige Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen bei Geschäfts- oder Firmenwerten dürfen nicht vorgenommen werden.

 

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags verwendet werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwerts und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Steuern. Der Abzinsungssatz basiert auf einem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich einer unternehmensspezifischen Risikoprämie, die sich aus dem systematischen Marktrisiko (Betafaktor) sowie der aktuellen Marktrisikoprämie ableitet. In das diskontierte Cashflow-Modell sind zukünftige Cashflows aus einem Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Cashflows nach diesem Zeitraum werden unter Nutzung einer Wachstumsrate, die auf der Schätzung des Managements der langfristigen, durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten des Ergebnisses vor Steuern basiert, extrapoliert. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Anhangangabe 21.

 

Leasing

MLP ist im Verhältnis zu Dritten sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber. Ob eine vertragliche Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, beurteilt MLP auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung. Hierzu bedarf es einer Einschätzung, ob die Erfüllung der Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob diese ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggut verbundenen Chancen und Risiken beim Konzern als Leasinggeber verbleiben, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. MLP hat keine Verträge abgeschlossen, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggut verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen (Finance-Leasingverhältnisse). Die weiteren Erläuterungen beschränken sich daher auf Operating-Leasingverhältnisse.

 

MLP hat als Leasinggeber einen Leasingvertrag zur gewerblichen Vermietung einer Immobilie in Heidelberg abgeschlossen. Der Vertrag wird als Operating-Leasingverhältnis beurteilt, da die mit dem Eigentum an der Immobilie verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken bei MLP verbleiben. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen über einen Operating-Leasingvertrag entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die gleiche Art und Weise wie die entsprechenden Mieterträge als Aufwand erfasst. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 23.

 

MLP hat als Leasingnehmer mehrere Leasingverträge zur Anmietung von Immobilien, Kraftfahrzeugen sowie Büromaschinen abgeschlossen. Die Verträge werden ebenfalls als Operating-Leasingverhältnisse beurteilt, da die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken bei den Leasinggebern verbleiben. Mietzahlungen beim Operating-Leasing werden im Periodenergebnis linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses verteilt. Entsprechendes gilt für erhaltene und zu erhaltende Leistungen, die als Anreiz zum Eingehen eines Operating- Leasingverhältnisses dienen. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 35.

 

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile

Die Anschaffungskosten werden jährlich um die dem MLP-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals erfasst MLP im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene Dividenden mindern den Buchwert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 17.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen werden Finanzinstrumente am Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Marktüblich sind Käufe oder Verkäufe, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

 

Finanzinstrumente werden gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

 

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte,
  • Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,
  • Kredite und Forderungen,
  • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte,
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten sowie
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

MLP legt die Kategorisierung seiner finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der Ansatz zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts oder der Emission der Verbindlichkeit zuzuordnen sind.

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die Unterkategorien „zu Handelszwecken gehalten“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert“. Die Finanzinstrumente von MLP werden dann als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert“ bewertet, wenn ansonsten Inkongruenzen bei der Bewertung oder dem Ansatz entstehen würden. Diese Vermögenswerte werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

 

Zu jedem Abschlussstichtag prüft MLP die Buchwerte der Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einzeln daraufhin, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese Schadensfälle eine verlässliche schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows dieses Vermögenswerts hatten.

 

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

 

  • Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
  • Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht,
  • Nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten,
  • Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrelieren oder
  • Das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier.

 

Darüber hinaus ist bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. MLP hält einen Rückgang um 20 % für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend.

 

MLP hat finanzielle Vermögenswerte als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit, die MLP bis zur Endfälligkeit halten will und kann. MLP hat bisher keine als bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen klassifizierten finanziellen Vermögenswerte vorzeitig veräußert. Ihre Bewertung erfolgt nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ist es wahrscheinlich, dass bei bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eine Wertminderung eintritt, so wird diese erfolgswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn eine Wertaufholung objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ohne Wertminderung ergeben hätte. Der bei der Werthaltigkeitsprüfung zu bestimmende erzielbare Betrag von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, entspricht dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der beizulegende Zeitwert von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen kann vorübergehend unter deren Buchwert sinken. Soweit dieser Rückgang nicht auf Bonitätsrisiken beruht, wird keine Wertminderung erfasst.

 

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Bei den Forderungen aus dem Bankgeschäft sowie den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten werden Wertminderungen auf Portfoliobasis für die nicht einzelwertgeminderten Forderungen gebildet.

 

Ein etwaiger Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam auf einem Wertminderungskonto erfasst. Ist eine Forderung uneinbringlich, das heißt der Ausfall steht so gut wie sicher fest, wird sie abgeschrieben. Die Wertberichtigung auf Portfoliobasis in der Risikovorsorge im Bankgeschäft wird auf Basis historischer Ausfallquoten und Mahnstufen gebildet. Notleidende Forderungen werden einzelwertgemindert. Die Wertminderungen auf sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte beziehen sich im Wesentlichen auf Forderungen gegen Geschäftsstellenleiter und Consultants. Neben den auf notleidende Forderungen gebildeten Einzelwertberichtigungen werden Wertminderungen auf Portfoliobasis für den restlichen Forderungsbestand erfasst. Die Basis hierfür sind – wie auch bei der Risikovorsorge im Bankgeschäft – historische Ausfallquoten. Diese werden getrennt nach Consultants und Geschäftsstellenleiter erhoben und auf die jeweiligen Forderungsbestände angewendet. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangaben 24 und 27.

 

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte stellen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte dar, die nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Gewinne oder Verluste, die aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultieren, werden solange außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst, bis der Vermögenswert ausgebucht wird. Ausgenommen hiervon sind Wertberichtigungen sowie Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung. Sie werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Die erfolgswirksame Auflösung der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste erfolgt entweder mit der Ausbuchung des Vermögenswerts oder bei Vorliegen einer Wertminderung.

 

Wenn ein Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis erfasst wurde und ein objektiver Hinweis auf Wertminderung dieses Vermögenswerts vorliegt, so ist der bisher direkt im Eigenkapital erfasste Verlust bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung zu überführen.

 

Ergebniswirksam erfasste Wertminderungen eines zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstruments, dürfen nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht werden. Einen Wiederanstieg des beizulegenden Zeitwerts erfasst MLP erfolgsneutral im Eigenkapital.

 

Ergibt sich zu einem späteren Bewertungszeitpunkt, dass der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurde, infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, wird die Wertminderung in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen.

 

Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, bewertet MLP zu Anschaffungskosten. Bestehen objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei einem zu Anschaffungskosten bewerteten nicht notierten Eigenkapitalinstrument, ergibt sich der Betrag der Wertminderung aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren Vermögenswerts diskontiert werden.

 

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden nach dem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

   

Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte

In den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten enthaltene nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

 

Pensionsrückstellungen

Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen.

 

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) zahlt MLP aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für MLP keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr.

 

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht.

 

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Alterversorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) erfolgt nach dem gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode).

 

Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt.

 

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

 

Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich MLP versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Gehalts- und Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich MLP an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen.

 

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

 

Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung.

 

Die Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 30 näher erläutert.

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit bestmöglich geschätzten Beträgen zur Erfüllung der Verpflichtungen erfasst werden.

 

Sofern die Höhe der Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmbar ist, wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt. Bei gleicher Wahrscheinlichkeit wird der gewichtete Durchschnittswert erfasst.

 

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit Marktzinssätzen abgezinst, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

 

Auflösungen von Rückstellungen werden in den sonstigen Erlösen erfasst.

 

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine quasi-sichere Rückerstattung von einem identifizierbaren Dritten erwartet (z. B. bei bestehendem Versicherungsschutz), erfasst MLP die Erstattung als gesonderten Vermögenswert. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen.

 

Für die Verpflichtung, bei vorzeitigem Wegfall von vermittelten Versicherungsverträgen die erhaltene Provision teilweise zurückzugewähren, bildet MLP Rückstellungen für Stornorisiken. MLP schätzt die Stornoquote in Abhängigkeit von Produktgruppe und bisheriger Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags in der Regel auf Basis von Erfahrungswerten. Der Zeitraum, in dem MLP verpflichtet ist, bei vorzeitigem Wegfall eines Vertrags Teile der vereinnahmten Provisionen zurückzuzahlen, ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen gemäß Versicherungsvertragsgesetz oder aus den Vertriebsvereinbarungen mit den Produzenten.

Andere Verbindlichkeiten

In den anderen Verbindlichkeiten enthaltene nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

 

Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ umfassen Vergütungssysteme, deren Ausgleich mit Barmitteln erfolgt.

 

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird als Personalaufwand oder als Aufwand für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft mit einem gleichzeitigen Ausweis als Rückstellung erfasst. Der auf Basis der Monte-Carlo-Simulation bzw. eines anderen geeigneten Bewertungsmodells ermittelte beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag sowie am Auszahlungstag neu ermittelt. Die Erfassung des erwarteten Aufwands erfordert Annahmen über Fluktuations- und Ausübungsquoten. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts ist aufwandswirksam zu berücksichtigen. Am Auszahlungstag entspricht der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit dem Betrag, der an die betroffenen Mitarbeiter zu leisten ist.

 

Weitere Erläuterungen zu den aktienbasierten Vergütungen sind in Anhangangabe 34 dargestellt.

 

Ertragsteuern

Hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften sowie der Höhe des Entstehungszeitpunkts zu versteuernder Ergebnisse bestehen Unsicherheiten. MLP bildet, basierend auf vernünftigen Schätzungen, Steuerverbindlichkeiten für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am jeweiligen Bilanzstichtag gelten.

 

Die Bildung latenter Steuern erfolgt auf Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode nach IAS 12 „Ertragsteuern“ für alle am Bilanzstichtag bestehenden steuerbaren temporären Differenzen zwischen den Werten der IFRS-Konzernbilanz und den Steuerwerten der Einzelgesellschaften. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die zum Realisierungszeitpunkt erwartet werden, auf Basis des geltenden Steuerrechts beziehungsweise von sicher einzuschätzenden Steuerrechtsänderungen. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten. In diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern werden nicht gebildet, wenn die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder aus der erstmaligen Erfassung anderer Vermögenswerte oder Schulden in einer Transaktion (soweit sie kein Unternehmenszusammenschluss ist) resultiert und deren Erfassung weder das steuerliche noch das IFRS-Ergebnis beeinflusst. Die aktiven latenten Steuern umfassen neben Steuervorteilen aus abzugsfähigen temporären Differenzen auch aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen.

 

Aktive latente Steuern werden angesetzt, soweit es wahrscheinlich ist, dass verrechenbare steuerbare Gewinne im Zeitpunkt der Umkehr der abzugsfähigen temporären Differenzen zur Verfügung stehen bzw. Verlustvorträge innerhalb eines überschaubaren Zeitraums genutzt werden können. Aktivierte latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag geprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steuerminderungsanspruch verwendet werden kann.

 

Nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag geprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis ihre Realisierung ermöglichen wird. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die aktiven und passiven latenten Steuern auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden bilanziell nicht erfasst. Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualverbindlichkeit offengelegt.

9 Berichtspflichtige Geschäftssegmente

Die Einteilung von MLP in Geschäftssegmente folgt derjenigen für die interne Berichterstattung. Der MLP-Konzern gliedert sich in die folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

 

  • Finanzdienstleistungen,
  • FERI,
  • DOMCURA,
  • Holding.

 

MLP hat im berichtspflichtigen Geschäftssegment „Finanzdienstleistungen“ gemäß IFRS 8.12 die Geschäftssegmente „Finanzdienstleistungen“ und „betriebliche Vorsorge“ aufgrund der Ähnlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, sowie das Zurückgreifen auf den selben Kundenstamm und identische Vertriebskanäle zusammengefasst. Gegenstand des berichtspflichtigen Geschäftssegments Finanzdienstleistungen ist die Beratung von Akademikern und anderen anspruchsvollen Kunden insbesondere hinsichtlich Versicherungen, Vermögensanlagen, betrieblicher Altersversorgung und Finanzierungen sowie die Vermittlung von Verträgen über diese Finanzdienstleistungen. Zu den Geschäftsfeldern des Segments zählen auch die Finanzportfolioverwaltung, das Treuhandkreditgeschäft und das Kredit- und Kreditkartengeschäft. Das Segment Finanzdienstleistungen umfasst die auf das Vermittlungsgeschäft fokussierten Geschäftsbereiche der MLP Finanzdienstleistungen AG, die TPC GmbH, die ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, die MLPdialog GmbH sowie das assoziierte Unternehmen MLP Hyp GmbH.

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments FERI erstreckt sich auf die Vermögens- und Anlageberatung. Dieses Segment setzt sich aus der FERI AG, der FERI Trust GmbH, der FERI Trust (Luxembourg) S.A., der FERI EuroRating Services AG sowie der FEREAL AG, zusammen.

 

Die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Geschäftssegments DOMCURA umfasst die Konzeption, Entwicklung und Realisierung umfassender Deckungskonzepte in der Sachversicherung als sogenannter Assekuradeur. Des Weiteren werden Maklertätigkeiten ausgeübt. Das Segment setzt sich aus der Schwarzer Familienholding GmbH, der DOMCURA AG, der Nordvers GmbH, der F&F Makler AG, der nordias GmbH Versicherungsmakler, der Ralf W. Barth GmbH, der Willy F.O. Köster GmbH und der Siebert GmbH Versicherungsmakler zusammen. 

 

Die MLP AG bildet das Geschäftssegment Holding. Das Segment fasst wesentliche interne Dienstleistungen und Aktivitäten zusammen.

 

Intersegmentär erbrachte Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Bei Konzernumlagen wird auf die tatsächlich angefallenen Einzelkosten ein angemessener Gemeinkostenzuschlag erhoben.

 

Das Management trifft seine Entscheidungen über die Ressourcenallokation und die Beurteilung der Segment Performance auf der Basis der Segment-Gewinn- und Verlustrechnung. Die finanziellen Segment Informationen ermittelt MLP auf Basis der im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Die Segmente Finanzdienstleistungen und DOMCURA entfalten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Wesentlichen in Deutschland. Das Segment FERI entfaltet seine wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland und in Luxemburg.

 

Im Geschäftsjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzdienstleistungen, FERI und DOMCURA mit zwei Produktpartnern Umsatzerlöse in Höhe von 179.988 T€ getätigt. Im Vorjahr wurden in den Geschäftssegmenten Finanzdienstleistungen und FERI Umsatzerlöse in Höhe von 168.838 T€ getätigt.

Informationen über die berichtspflichtigen Geschäftssegmente
Alle Angaben in T€Finanzdienstleistungen FERIDOMCURA HoldingKonsolidierungSumme
201520142015201420152014201520142015201420152014
Umsatzerlöse395.515403.705123.885109.22920.007-3.757-3.208535.651509.727
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt3.2422.895515313-3.757-3.208
Sonstige Erlöse13.01612.2246.2354.6982.18210.99515.443-10.900-10.98721.52921.378
davon Erlöse mit anderen Segmenten gesamt2.0172.022888.8758.957-10.900-10.987
Gesamterlöse408.531415.929130.120113.92722.19010.99515.443-14.656-14.195557.180531.105
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Provisionsgeschäft-172.542-176.026-70.693-60.253-13.4543.1052.647-253.584-233.633
Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Zinsgeschäft-1.923-2.84122-1.921-2.838
Personalaufwand-74.187-72.842-30.361-27.575-5.144-3.765-5.547-113.457-105.964
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen-9.473-9.180-1.762-2.110-686-3.193-2.127-15.113-13.417
Sonstige betriebliche Aufwendungen -126.672-126.586-13.575-11.611-4.745-10.723-10.46811.48211.272-144.234-137.394
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Anteilen1.8361.1271.8361.127
Segmentergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)25.56929.58213.72912.377-1.839-6.686-2.699-67-27430.70638.986
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 178238501921286429-26-17509669
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -468-779-370-673-3-2.598-757176202-3.263-2.007
Finanzergebnis-290-540-319-65319-2.312-329149185-2.753-1.337
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)25.27929.04113.40911.724-1.820-8.998-3.02782-8927.95337.649
Ertragsteuern-8.170-8.694
Konzernergebnis19.78328.955
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 3.4812.7723.4812.772
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen11.20813.6227681.08145434671512.77615.418
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten:
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen/abgegrenzten Verpflichtungen42.96138.3319.6249.3321.2392.6122.92556.43550.587