WIRTSCHAFTSBERICHT

Branchensituation und Wettbewerbsumfeld


Altersvorsorge

Das Marktumfeld in der Altersvorsorge war im abgelaufenen Jahr weiterhin geprägt durch niedrige Zinsen und die anhaltende Zurückhaltung der Verbraucher bei langlaufenden Verträgen. Diverse politische Diskussionen zu Reformen in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sorgten für zusätzliche Verunsicherung. Zudem fehlt den Verbrauchern der Überblick bezüglich der zu erwartenden gesamten Bezüge aus gesetzlicher und ergänzender Altersversorge.

 

Große Unsicherheit und niedrige Sparraten

Mehr als jeder dritte Deutsche (37 %) weiß laut Ergo Risiko-Report 2019 gar nicht, wie viel Geld er im Alter monatlich zur Verfügung haben wird. Auch hat knapp ein Drittel (29 %) keinerlei Vorstellung davon, wie hoch die gesetzliche Rente aktuell in Deutschland im Schnitt ausfällt. Insgesamt glaubt nicht einmal die Hälfte (40 %) der Deutschen, dass sie ihren Lebensstandard im Alter noch halten können. Dennoch legen laut Studie derzeit 44 % gar nichts oder weniger als 50 € im Monat für die private Altersvorsorge zurück.

 

Produktlandschaft verändert sich

Durch das Niedrigzinsumfeld hat sich die Produktlandschaft der Altersvorsorge stark verändert. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mittlerweile mehr als die Hälfte (58 %) aller Altersvorsorgeprodukte im Neugeschäft Policen mit alternativen Garantiekonzepten. Klassische Lebens- und Rentenversicherungen mit Höchstrechnungszins machten laut der jüngsten GDV-Zahlen lediglich ein Drittel (33 %) der Neuverträge aus.

 

Verbesserte Förderung von Basis-Rente ohne Effekt

Die staatliche Förderung in Deutschland wird im sogenannten 3-Schichten-Modell dargestellt:

 

  • Basisvorsorge: Gesetzliche Rente und Basis-Rente
  • Zusatzvorsorge: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge
  • zusätzliche Privatvorsorge: Renten- und Lebensversicherungen, Kapitalmarktprodukte

 

Zur Basisvorsorge in der 1. Schicht gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Basis-Rente, deren Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Neben Angestellten können die Basis-Rente vor allem Selbstständige und Freiberufler nutzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag lag im Jahr 2019 bei 24.305 € für Alleinstehende (bei Zusammenveranlagung für Ehegatten 48.610 €). 2019 konnten Steuerzahler bei der Basisvorsorge 88 % ihres eingezahlten Kapitals als Sonderausgaben geltend machen.

 

Trotz dieses erheblichen Steueranreizes wurden nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 lediglich 82.700 neue Basis-Rentenverträge marktweit abgeschlossen (2018: 76.200). Das entspricht einer Steigerung von 7,6 %.

 

Wachstum nur bei Investmentfonds und Wohn-Riester

Die Zusatzvorsorge der 2. Schicht besteht im Wesentlichen aus der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Trotz der verbesserten Förderung der Riester-Rente im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes seit 2018 ging die Zahl der Neuverträge im Berichtsjahr zurück. Zum Ende des 3. Quartals 2019 betrug laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Gesamtbestand der Riester-Verträge 16,51 Mio. – das waren 84.000 Verträge weniger als zum 31. Dezember 2018. Ein klarer Schwerpunkt bei den Neuverträgen lag im Berichtsjahr – wie bereits in den Jahren zuvor – in den Bereichen Investmentfonds und Wohn-Riester. Die Zahl der Versicherungsverträge war hingegen stark rückläufig (-55.000).

Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Förderung per Gesetz

Das bereits seit 1. Januar 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersvorsorge im Berichtsjahr stärker in den Fokus von Arbeitgebern und Versicherten gerückt. Es brachte zum Jahresbeginn 2019 ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das die Marktdurchdringung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöhen sollte. So wurde unter anderem ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für Neuverträge eingeführt.

 

Nach Einschätzung des Analysehauses Assekurata dominierten die positiven Effekte aus dem BRSG den Markt für betriebliche Altersvorsorge, da sie Raum für neue Zielgruppenansprachen eröffneten.

 

Marktdurchdringung der betrieblichen Altersvorsorge weiter mit Potenzial

Der Mittelstand in Deutschland nutzte im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits verstärkt Regelungen des BRSG, um das eigene bAV-Angebot für die Mitarbeiter attraktiver zu machen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Generali Deutschland. So bereitete sich bereits fast jeder zweite Betrieb auf den neuen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur bAV vor. Allerdings wirkt sich das neue Gesetz bislang noch nicht spürbar auf die Marktdurchdringung in Deutschland aus. Sie lag mit 44,3 % nur leicht über dem Vorjahr.

 

Die Bedeutung der bAV ist bei den Angestellten angekommen: Immerhin 51 % der Arbeitnehmer wären laut einer aktuellen Studie von Deloitte bereit, auf Gehaltserhöhungen zugunsten der bAV zu verzichten. Wie die Studie zeigt, gibt es aber noch viel Verbesserungspotenzial in der Gestaltung und Kommunikation der Angebote. Bislang fühlen sich nur 42 % der befragten Arbeitnehmer ausreichend informiert.

 

Full-Service-Anbieter gefragt

Um den eigenen bAV-Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wünschen sich laut einer aktuellen Umfrage von Mercer zwei Drittel der Unternehmen eine digitale Informations-Plattform für ihre Mitarbeiter, die den Versorgungsstand sowie Nebenleistungen übersichtlich darstellt. Etwa die Hälfte der befragten Unternehmen plant, zukünftig verstärkt in die Digitalisierung und Automatisierung der bAV-Verwaltung zu investieren. Knapp jedes zweite Unternehmen hat die Verwaltung der bAV bereits ganz oder zumindest teilweise ausgelagert. 83 % der Betriebe sind laut Mercer-Studie der Meinung, dass die Zusammenarbeit mit einem Full-Service-Anbieter einfacher ist als mit mehreren Partnern.

 

Private Rentenversicherungen: kaum noch Produkte mit klassischem Garantiezins

In der 3. Schicht zeigte sich eine differenzierte Entwicklung: Während klassische Lebens- und Rentenversicherungen aufgrund der in den vergangenen Jahren deutlich gesunkenen Garantieverzinsung kaum noch angeboten und auch nicht mehr von Kunden nachgefragt werden, waren rein fondsgebundene Produkte und solche mit sogenannten Neuen Garantien weiterhin gefragt. Laut GDV lag ihr Anteil am Neugeschäft bei 60 % und damit über dem Vorjahresniveau (57 %).

 

Gesamtmarkt leicht im Plus

Trotz der anhaltenden Zurückhaltung der Bevölkerung beim Abschluss langfristiger Verträge sieht das Analysehaus Assekurata auf Basis von vorläufigen Angaben des Branchenverbands GDV im Berichtsjahr bei den gebuchten Bruttobeiträgen ein Plus von 11,1 %. Dieses stammt vornehmlich aus Einmalbeiträgen (+36,0 %), wohingegen sich der Lebensversicherungsmarkt bei den laufenden Beiträgen nur stabil entwickelte (+0,2 %).

  

Vermögensmanagement

Das Marktumfeld im Bereich Vermögensmanagement war im Berichtszeitraum durch das anhaltend niedrige Zinsumfeld sowie eine positive, aber auch volatile Entwicklung an den Aktienmärkten geprägt. Dabei wurde die positive geopolitische Entwicklung zudem von einer regelrechten Zinssenkungswelle der globalen Notenbanken flankiert.

 

Auch in Deutschland ist das Gesamtvermögen leicht gestiegen und liegt laut Global Wealth Report 2019 derzeit bei umgerechnet knapp 15 Billionen US-Dollar. Damit ist Deutschland das viertreichste Land der Erde nach den USA, China und Japan.

 

Private Haushalte so reich wie nie

Die privaten Haushalte in Deutschland sind so reich wie nie: Ihr Geldvermögen stieg nach Angaben der Deutschen Bundesbank im dritten Quartal auf 6.302 Mrd. €. Anhaltend hoch war dabei die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen.

Immobilienfonds besonders beliebt

Dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) zufolge ist das von der deutschen Fondsbranche verwaltete Vermögen seit Jahresbeginn 2019 um 15 % auf 3.398 Mrd. € per 31. Dezember 2019 gewachsen. Hierbei spielt insbesondere die gute Stimmung an den Finanzmärkten eine Rolle. Beim verwalteten Vermögen liegen offene Spezialfonds mit 1.875 Mrd. € vor offenen Publikumsfonds mit 1.116 Mrd. €. In den letzten zehn Jahren hat sich das Gesamtvermögen der Branche fast verdoppelt (Ende 2009: 1.706 Mrd. €).

 

Die Fondsgesellschaften verzeichneten 2019 ein Neugeschäft von 119 Mrd. €. Offenen Publikumsfonds flossen dabei netto 17,5 Mrd. € zu. Die stärksten Absatztreiber darunter waren die Immobilienfonds. Sie sammelten allein 10,7 Mrd. € neue Gelder ein; das sind 67 % mehr als im Vorjahr (2018: 6,4 Mrd. €). Mischfonds standen mit 10,5 Mrd. € auf dem zweiten Platz der Absatzliste.

Niedrigzins mit zunehmendem Einfluss auf Anlageentscheidungen

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld hat die Deutschen im Berichtsjahr in stärkerem Maße als in den Vorjahren beeinflusst. Laut Vermögensbarometer 2019 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands spielte die Zinssituation für 44 % eine (sehr) wichtige Rolle bei ihren Geldanalageentscheidungen. 40 % der Befragten gaben an, ihr Sparverhalten an die Niedrigzinsen angepasst zu haben. Das gilt überdurchschnittlich oft für Menschen mit höherem Einkommen oder Vermögen und macht sich auch in der Wahl der Anlageprodukte bemerkbar: So werden laut Vermögensbarometer zunehmend Aktien für besonders gut geeignet gehalten, um in der Niedrigzinsphase zu investieren. Investment- und Immobilienfonds landen auf Platz zwei, Immobilien auf dem dritten Platz.

 

Anhaltende Konsolidierung im Private Banking und Wealth Management

Der Markt für die Beratung und Verwaltung großer Privatvermögen, in dem wir über FERI aktiv sind, ist seit der Finanz- und Wirtschaftskrise anspruchsvoller und umkämpfter geworden. Das Wettbewerbsumfeld wird bestimmt durch die anhaltende Konsolidierung im Wealth Management und insbesondere im Private Banking. Gleichzeitig führt das anhaltende Niedrigzinsumfeld auch zu einem stärkeren Preisbewusstsein der Kunden.

 

Institutionelle Investoren verstärken ihr Engagement in Alternative Investments

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der steigenden Risiken an den Aktienmärkten interessieren sich institutionelle Investoren immer stärker für Alternative Investments. Nach dem BAI Alternative Investor Survey 2019, einer Umfrage des Bundesverbands Alternative Investments unter institutionellen Investoren, haben 82 % aller Befragten ihr Engagement in dieser Anlageklasse erhöht. Als wichtigste Gründe nannten die Teilnehmer die Portfoliodiversifikation sowie stabile Cash-Flows und das Rendite-Risiko-Verhältnis. Am stärksten investieren institutionelle Investoren bei ihren Alternative Investments laut BAI in die Bereiche Immobilien, Private Equity und Infrastruktur.

 

Sachversicherung

Die Bedeutung des Geschäfts mit Sachversicherungen für unabhängige Vermittler hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Berichtsjahr erwarteten laut einer aktuellen Studie von AssCompact mehr als 75 % der befragten Vermittler perspektivisch eine steigende Bedeutung des Sachgeschäfts. Im Jahr 2014 waren es erst 60 %. Aus Maklersicht trägt das Sachgeschäft wesentlich zur Bestandssicherung bzw. zum Bestandsaufbau insgesamt bei.

 

Gewerbeversicherungen gewinnen für Makler an Bedeutung

Insbesondere die Gewerbeversicherungen sehen Makler als eine attraktive Verbesserung ihres Produktportfolios. Eine Studie der mailo Versicherung AG zeigt, dass 85 % der Makler zumindest teilweise bereits in diesem Bereich aktiv sind. Weiterhin können sich 70 % derjenigen, die dieses Geschäft noch nicht vermitteln, eine Erweiterung ihres Portfolios um Gewerbeversicherungen vorstellen.

 

Furcht der Unternehmen vor Cyberattacken wächst

Steigende Bedeutung verzeichnet unter den KMUs die Cyberversicherung. Laut einer Studie der Gothaer sehen 43 % der Befragten in Cyberattacken die bedrohlichste Gefahr für kleine und mittlere Unternehmen. Vor zwei Jahren waren es erst 32 %. Die Studie zeigt auch, dass diese Angst nicht unbegründet ist: Fast jeder fünfte Betrieb war schon Opfer von Cyberattacken. Dennoch sind aktuell nur 13 % der Unternehmen im Besitz einer Cyberversicherung. Eine Betriebshaftpflicht haben hingegen nahezu alle Unternehmen (88 %) abgeschlossen, gefolgt von einer betrieblichen Gebäudeversicherung (56 %) und einer Elektronik-Versicherung (29 %).

 

Viele Haushalte nicht ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert

Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Starkregen haben 2018 Schäden in Höhe von 3,1 Mrd. € in der Sach- und Kfz-Versicherung verursacht und liegen damit auf Vorjahresniveau. Laut „Naturgefahrenreport 2019“ waren längst nicht alle Unwetterschäden im Jahr 2018 auch versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, fehlt rund zehn Millionen Hausbesitzern der Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser. Ohne eine erweiterte Naturgefahren- bzw. Elementarschaden-Versicherung müssen Betroffene die Schäden künftig selbst zahlen, da sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf verständigt haben, keine Hilfsgelder mehr auszuzahlen. 

 

Sachgeschäft wächst weiter

Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigte sich das Wachstum in der Schaden- und Unfallversicherung im Berichtsjahr weiterhin stabil: Für das Gesamtjahr 2019 geht der GDV von einer Steigerung der Beitragseinnahmen von 3 % aus.

  

Krankenversicherung

Zahl der privat Vollversicherten in Deutschland auf Vorjahresniveau

Nach mehreren schwierigen Jahren hat sich die private Krankenversicherung im Geschäftsjahr 2019 stabilisiert. Laut Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) lag die Zahl der Vollversicherten nach vorläufigen Zahlen per 31. Dezember 2019 mit 8,7 Mio. Personen annähernd auf Vorjahresniveau (- 0,1 %). Zudem wechselten wieder mehr Versicherte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung als umgekehrt: Der positive Saldo in der PKV betrug 2019 rund 12.000 Personen, liegt aber noch deutlich unter dem Wert früherer Jahre.

 

Laut „MLP Gesundheitsreport 2019“ fühlen sich 87 % der befragten Privatversicherten gut abgesichert. Bei den gesetzlich Versicherten geben dies mit 64 % deutlich weniger Personen an. Zudem ist mehr als die Hälfte der Deutschen (51 %) der Meinung, dass man mit der PKV besser abgesichert ist. Von der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen behaupten das nur 28 %.

 

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung lag 2019 bei 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Zudem erhoben die Krankenkassen im Durchschnitt noch einen Zusatzbeitrag von 0,9 %, der seit Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet wird. Für Selbstständige wurde außerdem 2019 das für die Beitragsbemessung der GKV relevante Mindesteinkommen halbiert. Davon profitieren insbesondere Existenzgründer mit zunächst niedrigem Einkommen.

 

Zusatzversicherungen weiterhin stark nachgefragt

Um den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, schließen weiterhin immer mehr Bürger private Zusatzversicherungen ab. Die Zahl der Verträge ist laut vorläufigen Zahlen des PKV-Verbands im Jahr 2019 auf 26,5 Mio. gestiegen. Das entspricht einer Zuwachsrate gegenüber 2018 von 2,1 %. Die mit Abstand meistvermittelten Zusatzversicherungen sind Zahntarife mit knapp 16,01 Mio. Bestandspolicen zum Stand Ende 2018.

 

Zuwachs bei privaten Pflegeversicherungen

Weiterer Wachstumstreiber der Branche war die Pflegezusatzversicherung. Die Zahl der geförderten Policen stieg 2018 um 44.000 (5,3 %) auf rund 878.000 Verträge. Die Zahl der ungeförderten Pflegezusatzpolicen wuchs um 49.800 (1,8 %) auf 2,78 Mio. Beide verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr jedoch geringeres Wachstum.

 

Eine der wesentlichen Ursachen für das rückläufige Wachstum im Bereich der Pflegezusatzversicherung sieht Assekurata in der Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Da die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade seit 2017 auch mit einer Leistungsausweitung für bestimmte Pflegebedürftige einherging, fühlen sich breite Bevölkerungsschichten nun vermeintlich ausreichend für den Pflegefall abgesichert. Die private Pflegezusatzversicherung ist jedoch unverändert relevant, weil die gesetzliche Pflegeversicherung auch weiterhin nur als Teilabsicherung angelegt ist.

 

Immobilien

Der Immobilienmarkt in Deutschland entwickelte sich vor allem aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen in den vergangenen Jahren weiter positiv. Immobilien wurden sowohl als Kapitalanlage als auch für die eigene Nutzung eine große Bedeutung zuteil. Laut der Sparda-Studie „Wohnen in Deutschland“ 2019 denken 63 % der Deutschen, dass sich der Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich lohnt. Die Studie zeigt weiterhin, dass die häufigsten Gründe für den Erwerb von Wohneigentum der Beitrag zur Altersvorsorge (73 %) und der Schutz vor Mieterhöhungen (69 %) sind, gefolgt vom Wunsch nach den eigenen vier Wänden (67 %).

 

Dynamik bei Preissteigerungen nimmt ab

Der Preisanstieg auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt verlangsamt sich: Nach Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) sind die Preise im dritten Quartal 2019 um insgesamt 5,8 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (Q3 2018 im Vergleich zum Vorjahr: 7,4 %). Deutlich zeigt sich die abnehmende Dynamik auf dem Markt für Mehrfamilienhäuser, der mit einem Plus von 5,6 % den niedrigsten Anstieg seit drei Jahren verzeichnet. Grund hierfür sind laut vdp vor allem die geplanten bzw. umgesetzten Gesetzesvorhaben zur Begrenzung des Mietanstiegs.

 

Weiterhin hohes Niveau der Bautätigkeiten in Deutschland

Die Bautätigkeiten in Deutschland sind im Berichtsjahr leicht rückläufig gewesen, befinden sich aber im Langfristvergleich weiterhin auf hohem Niveau: Bundesweit wurden in den ersten neun Monaten 2019 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 226.010 Wohnungen in Neubauten genehmigt. Dies waren 3,0 % oder 7.095 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität. Allerdings nimmt laut destatis die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen wurden, seit einigen Jahren zu.

 

Neue Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Im Juni 2019 wurde eine neue Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau beschlossen: Künftig können Immobilienbesitzer für neue Wohnungen neben der regulären linearen Abschreibung von 2 % auch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Sie soll im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu 5 % jährlich betragen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 2.000 € je Quadratmeter Wohnfläche, zudem sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So muss die Wohnung etwa im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden neun Jahren der Vermietung zu Wohnzwecken dienen.

 

Steigender Bedarf an Pflegeplätzen

Die wirtschaftliche Lage der deutschen Pflegeheime ist laut „Pflegeheim Rating Report 2020“ des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) weiterhin relativ gut. Die Trends zur Ambulantisierung und Privatisierung hielten im Berichtsjahr an. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft ist bis 2040 in Deutschland mit 5 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen, was eine Steigerung um 42 % gegenüber dem Jahr 2017 bedeutet. Damit einher geht laut RWI ein zusätzlicher Bedarf von 378.000 stationären Pflegeplätzen bis 2040.

  

Finanzierung

Die Zinsen für Baufinanzierungen haben sich zwar im November 2019 leicht von ihrem Allzeittief entfernt, befanden sich aber weiterhin auf niedrigem Niveau. Der Bestzins für zehnjährige Hypothekendarlehen verharrte gegen Ende 2019 auf einem Tiefstand von 0,46 %.

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hielt auch im Berichtsjahr den Leitzins weiterhin bei 0 %; bereits seit März 2016 liegt er auf diesem Rekordtief. Der sogenannte Einlagensatz lag im November 2019 bei -0,5 %. Damit müssen Kreditinstitute Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der EZB überschüssige Gelder parken. Eine geldpolitische Wende ist derzeit nicht in Sicht. Mehr dazu im Prognosebericht „Finanzierung“.

 

Kreditwachstum schwächt sich ab

Das Kreditvolumen an Unternehmen und Selbstständige in Deutschland hat im dritten Quartal 2019 aufgrund der schwachen Konjunktur einen Dämpfer erhalten: Nach Angaben der Experten von Deutsche Bank Research nahm das Kreditgeschäft von Juli bis September 2019 nur um 7,3 Mrd. € bzw. 0,5 % zu. Auf 12-Monats-Sicht ging das Plus auf 4,8 % zurück und lag damit erstmals seit anderthalb Jahren wieder unter der 5%-Marke.

 

Darlehenshöhe von Immobilienfinanzierungen weiter gestiegen

Aufgrund der niedrigen Zinsen und der gestiegenen Immobilienpreise in Deutschland hat sich die durchschnittliche Darlehenssumme, mit denen Immobilienkäufer ihr Eigenheim oder ihre Kapitalanlage finanzieren, auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter kräftig erhöht. Nach Angaben des Dr. Klein Trendindikators Baufinanzierung lag die durchschnittliche Darlehenshöhe im Dezember 2019 bei  268.000 € – und damit 34.000 € bzw. 14,5 % über dem Vorjahr. In den vergangenen vier Jahren ist sie insgesamt sogar um 93.000 € bzw. 53,1 % gestiegen (siehe Grafik).

Baukindergeld treibt Eigenheimkäufe auf Rekordniveau

Das im September 2018 eingeführte Baukindergeld ist nach einer Zwischenbilanz des Bundesinnenministeriums und der Förderbank KfW nach einem Jahr ein voller Erfolg: Rund 135.000 Familien in Deutschland haben bis September 2019 Förderanträge gestellt. Insgesamt wurden den Antragstellern bisher Zuschüsse in Höhe von rund 2,8 Mrd. € gewährt.

 

Unter anderem hat das Baukindergeld laut einer Studie des GEWOS Instituts die Zahl der Eigenheimkäufe auf einen neuen Rekordwert getrieben. Der jüngsten Immobilienmarktanalyse des Instituts zufolge gab es im Jahr 2018 rund 248.500 Transaktionen von Ein- und Zweifamilienhäusern – ein neues Allzeithoch.

 

Weitere Informationen zum Baukindergeld stehen im Prognosebericht „Finanzierung“.

  

Wettbewerb und Regulierung

Die Wettbewerbssituation auf dem deutschen Markt für Finanzdienstleistungen hat sich im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Branche ist nach wie vor sehr heterogen und von Konsolidierungstendenzen gekennzeichnet. Zu den Anbietern zählen zahlreiche Finanzvertriebe, Einzelmakler, Banken, Versicherungen und freie Finanzvermittler, die ein sehr unterschiedliches Qualitätsniveau in der Beratung bieten. Darüber hinaus besteht Wettbewerbsdruck auf die Branche durch Direktvertriebe und FinTechs.

 

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren großen Einfluss auf die Regulierung der Märkte für die Finanzberatung und somit auf den Markt von MLP genommen, u. a. durch die Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II, MiFID II), die Vermittlerrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) sowie Anlegerschutzgesetz, Finanzanlagenvermittlergesetz und Lebensversicherungsreformgesetz. Damit zielt der Gesetzgeber auf den Schutz von Verbraucherinteressen ab. Unter anderem legt er Vermittlern von Finanzprodukten umfangreiche Weiterbildungs-, Dokumentations-, Qualifikations- und Transparenzpflichten auf. Diese Maßnahmen führen zu einem höheren Zeitbedarf in der Beratung und üben Druck auf die Produktmargen aus.

 

Gesetzesentwurf zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung vorgelegt

Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) traten bereits seit 2015 für MLP relevante Veränderungen in Kraft, die auch 2019 Auswirkungen hatten und darüber hinaus zu spüren sein werden. Aus MLP Sicht ist der Ausweis von Effektivkosten sowie die Tatsache, dass bislang keine pauschale Deckelung von Abschlussprovisionen vorgenommen wurde, zu begrüßen. Der im abgelaufenen Geschäftsjahr vom Finanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Provisionsdeckelung sieht als mögliches Startdatum nun erst den 1. Januar 2021 vor. Weiterhin sind darin drei Komponenten geplant: die Basisvergütung, eine Komponente für qualitativ hochwertige Beratung und eine marktübliche Dienstleistungsvergütung, falls ein Makler wie MLP für einen Versicherer spezifische Leistungen übernimmt. Viele Fachpolitiker stehen dieser Regulierung mehr denn je kritisch gegenüber. Insgesamt profitiert MLP von einer hohen Beratungsqualität in der Zielgruppe, die unter anderem in geringeren Stornoquoten mündet. Der Margendruck durch die bereits erfolgte Regulierung zeigt sich aber – wenn auch durch die hochwertige Beratung in einem geringeren Ausmaß als bei anderen Marktteilnehmern – auch bei MLP.

 

Betriebliche Altersvorsorge gestärkt

Im Juni 2017 hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet, das positive Impulse für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gebracht hat. Die bAV ist durch das BRSG auch für kleine und mittlere Arbeitgeber sowie deren Arbeitnehmer attraktiver geworden. Die Eckpunkte des Gesetzes bestehen grundsätzlich in einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu neuen Entgeltumwandlungen seit 1. Januar 2019, weiterhin der Anhebung des steuerlichen Förderrahmens von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und einem direkten staatlichen Förderbeitrag für Geringverdiener.

 

Vermittlerrichtlinie erfordert weiterhin prozessuale Anpassungen

Im Juli 2017 hat der Bundesrat die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie „Insurance Distribution Directive“ (IDD) in deutsches Recht formal beschlossen – das Gesetz ist im Februar 2018 in Kraft getreten. Es sieht neue Regeln für mehr Transparenz und einen verbesserten Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb vor. Mit der IDD-Umsetzung geht zudem eine Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler von 15 Stunden im Jahr einher. Größere Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von MLP sind nicht festzustellen, da die kontinuierliche Weiterbildung der Berater bei MLP seit jeher ein zentraler Aspekt ist. MLP Berater übertreffen entsprechend der internen Anforderung von MLP das IDD-Ziel, indem sie jährlich mindestens 30 Stunden Weiterbildung absolvieren, was in einem Punktekonto festgehalten wird. Allerdings waren bei MLP – wie bei jedem anderen Marktteilnehmer – umfangreiche prozessuale Anpassungen aufgrund der IDD-Vorgaben notwendig.

 

MiFID-Umsetzung bewältigt

Im Januar 2018 ist die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II) erfolgt, die neben der unmittelbaren Geltung zahlreicher neuer europäischer Vorgaben auch die bestehenden nationalen Vorgaben an europäisches Recht angepasst hat. Die Änderungen durch das MiFID II-Regelwerk haben grundlegende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Bestehende Prozesse wurden daher überprüft und mit zum Teil hohem Aufwand an die neuen Anforderungen angepasst. Dies gilt insbesondere für die Beratung und Produktstrukturen. Hier mussten zum Teil Produkte formal neu gestaltet und IT-Prozesse implementiert werden, um den neuen Vorgaben zu entsprechen. Auch für MLP ergab sich weiterhin ein erheblicher Umsetzungsaufwand. Die Umsetzung der wesentlichen Anforderungen wurde mit der aktuellen Aufstellung von MLP in der Geldanlage jedoch bewältigt.

 

Kostentransparenz weiter verbessert

Der Gesetzgeber war mit der verbindlichen Vorgabe einer Effektivkostenquote sowohl in Deutschland durch die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PiA) für geförderte Altersvorsorgeprodukte (Basisrente und Riester) als auch auf europäischer Ebene (Vorgabe: sowohl in Euro als auch als „Reduction in Yield“) mit den seit Januar 2018 vorgeschriebenen Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPS) sowie den ab Januar 2019 geltenden neuen PRIIP-KID für OGAW-Fonds aktiv geworden. Allerdings wird durch diese jüngsten Regulierungsschritte noch längst keine ausreichende Vergleichbarkeit der Produkte im Markt und ihrer Kostenbelastung hergestellt. Die Berechnungsmethoden sollten angeglichen werden, sodass bei gleichen Voraussetzungen auch gleiche Kostengrößen berechnet werden.

 

Datenschutz intensiviert

Ab Mai 2018 sind mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten harmonisiert und die Anforderungen an den Datenschutz für private Unternehmen und öffentliche Stellen erheblich ausgeweitet worden. Auch für MLP haben sich hieraus vielfältige neue Anforderungen im Hinblick auf Meldungsprozesse, Rechenschaftsberichte, Schutzmaßnahmen, Informationspflichten, Prozessdokumentationen sowie ein erheblich erweitertes Sanktionsregime bei Verstößen ergeben. Der Umsetzungsaufwand, insbesondere in der IT, hat auch 2019 fortbestanden.

 

Herausforderndes regulatorisches Umfeld

Insgesamt sind die regulatorischen Entwicklungen als herausfordernd zu bewerten. Denn die oben genannte Schere aus tendenziell sinkenden Provisionserlösen pro Stück bei gleichzeitig steigenden Stück- und Verwaltungskosten – kombiniert mit einer erhöhten Preissensibilität der Kunden – kann auch für MLP die Profitabilität des Geschäftsmodells beeinträchtigen. Unabhängig davon ist MLP im relativen Vergleich zu anderen Marktteilnehmern sehr gut aufgestellt.